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   OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 72/05   

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https://dejure.org/2006,26206
OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 72/05 (https://dejure.org/2006,26206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2006 - 1 VAs 72/05 (https://dejure.org/2006,26206)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 1 VAs 72/05 (https://dejure.org/2006,26206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zurückstellung der Strafvollstreckung bei drohender Abschiebung; Gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung durch Vollzugsbehörden bei Entscheidung über Zurückstellung; Berücksichtigung von Tatumständen und öffentlichen Interessen bei Ermessensentscheidung ...

  • Judicialis

    StPO § 456a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 456a
    Strafvollstreckung; Zurückstellung; Schwere der Tat; Umfang der Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82
    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 72/05
    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm NStZ 1983, S. 524; OLG Hamburg, StV 1996, S. 328; OLG Karlsruhe, ZfStrVO 2000, S. 251).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 VAs 52/99

    Zum Absehen von der Strafvollstreckung gegenüber Ausländern nach § 456 a Abs. 1

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 72/05
    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm NStZ 1983, S. 524; OLG Hamburg, StV 1996, S. 328; OLG Karlsruhe, ZfStrVO 2000, S. 251).
  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 3 VAs 8/95
    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 72/05
    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (OLG Hamm NStZ 1983, S. 524; OLG Hamburg, StV 1996, S. 328; OLG Karlsruhe, ZfStrVO 2000, S. 251).
  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 VAs 59/05

    Justizverwaltungssache; Absehen von der Vollstreckung, ausgewiesener Ausländer,

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 72/05
    Im Übrigen hat aber auch der Gesetzgeber durch die Einführung des § 456 a StPO die Möglichkeit, bei Ausländern von der Strafvollstreckung abzusehen, keineswegs im Interesse solcher Ausländer geschaffen, um diese gegenüber deutschen Strafgefangenen zu begünstigen, sondern aus rein fiskalischen Erwägungen, um inländische Stellen von der Last der Vollstreckung von Straftaten gegen Ausländer befreien zu können (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 23. November 2005 - 1 VAs 59/05).
  • OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 71/05

    Strafvollstreckung; Zurückstellung; Schwere der Tat; Umfang der Prüfung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2006 - 1 VAs 72/05
    1 VAs 71/05 OLG Hamm 1 VAs 72/05 OLG Hamm .
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