Strafprozeßordnung
| 7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
| 1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463d) |
(1) Die Vollstreckungsbehörde kann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung absehen, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert, an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes ausgewiesen wird.
(2) Kehrt der Ausgelieferte, der Überstellte oder der Ausgewiesene zurück, so kann die Vollstreckung nachgeholt werden. Für die Nachholung einer Maßregel der Besserung und Sicherung gilt § 67c Abs. 2 des Strafgesetzbuches entsprechend. Die Vollstreckungsbehörde kann zugleich mit dem Absehen von der Vollstreckung die Nachholung für den Fall anordnen, dass der Ausgelieferte, Überstellte oder Ausgewiesene zurückkehrt, und hierzu einen Haftbefehl oder einen Unterbringungsbefehl erlassen sowie die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen, insbesondere die Ausschreibung zur Festnahme, veranlassen; § 131 Abs. 4 sowie § 131a Abs. 3 gelten entsprechend. Der Verurteilte ist zu belehren.
Rechtsprechung zu § 456a StPO
326 Entscheidungen zu § 456a StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 19.03.2013 - 1 VAs 5/13
Zweck der Ermächtigung, Absehen von der weiteren Vollstreckung
- OLG Nürnberg, 14.10.2008 - 2 Ws 445/08
Pflichtverteidigerbestellung im staatsanwaltschaftlichen Verfahren auf Absehen ...
- BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der ...
- BGH, 21.01.2004 - 2 ARs 418/03
Zuständigkeitsbestimmung (Zuständigkeit für Entscheidungen über die Vollstreckung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 167/12
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines abgeschobenen Verurteilten gegen die ...
- VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07
Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Hinblick auf eine ...
- OLG Karlsruhe, 09.06.2010 - 2 VAs 19/10
Anforderung an eine Entscheidung nach § 456a StPO; Ermessensreduzierung auf ...
- VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
Anspruch auf Abschiebung
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Querverweise
- Drittes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Strafvollzug (JVollzGB III)
- Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung
- § 49 (Arbeitsentgelt, Freistellung von der Arbeit und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt)
- Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Jugendstrafvollzug (JVollzGB IV)
- Erziehung im Leistungsbereich
- § 44 (Arbeitsentgelt, Freistellung von der Arbeit und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt)
- Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG)
- Gestaltung des Jugendstrafvollzuges
- Erziehung im Leistungsbereich
- § 64 (Arbeitsentgelt, Freistellung von der Arbeit und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt)
- Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG)
- § 24 (zu § 456a II 3, 2. HS)