Strafprozeßordnung
| 7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
| 1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463d) |
(1) Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen sollen unmittelbar nacheinander vollstreckt werden.
(2) Sind mehrere Freiheitsstrafen oder Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen nacheinander zu vollstrecken, so unterbricht die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung der zunächst zu vollstreckenden Freiheitsstrafe, wenn
| 1. | unter den Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches die Hälfte, mindestens jedoch sechs Monate, | |
| 2. | im übrigen bei zeitiger Freiheitsstrafe zwei Drittel, mindestens jedoch zwei Monate, oder | |
| 3. | bei lebenslanger Freiheitsstrafe fünfzehn Jahre |
der Strafe verbüßt sind. Dies gilt nicht für Strafreste, die auf Grund Widerrufs ihrer Aussetzung vollstreckt werden. Treten die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der zunächst zu vollstreckenden Freiheitsstrafe bereits vor Vollstreckbarkeit der später zu vollstreckenden Freiheitsstrafe ein, erfolgt die Unterbrechung rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eintritts der Vollstreckbarkeit.
(3) Hat die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung nach Absatz 2 unterbrochen, so trifft das Gericht die Entscheidungen nach den §§ 57 und 57a des Strafgesetzbuches erst, wenn über die Aussetzung der Vollstreckung der Reste aller Strafen gleichzeitig entschieden werden kann.
Rechtsprechung zu § 454b StPO
155 Entscheidungen zu § 454b StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11
Strafrecht - Strafreste nehmen nicht an Aussetzungsentscheidung teil
- KG, 03.04.2009 - 4 VAs 3/09
Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der ...
- BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung
- OLG Zweibrücken, 24.08.1989 - 1 Ws 412/89
- OLG Hamm, 15.10.1992 - 1 VAs 43/92
- OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
- OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08
Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur ...
- OLG Hamm, 04.04.1996 - 1 Ws 84/96
- BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10
Erreichen einer früheren Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 , ...
- BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90
Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung
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Querverweise
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Vollstreckung und Vollzug
- Vollstreckung
- Jugendstrafe
- § 89a (Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Strafvollstreckungskammern
- § 78a
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