Strafprozeßordnung
| 7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
| 1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463d) |
(1) Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen sollen unmittelbar nacheinander vollstreckt werden.
(2) Sind mehrere Freiheitsstrafen oder Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen nacheinander zu vollstrecken, so unterbricht die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung der zunächst zu vollstreckenden Freiheitsstrafe, wenn
| 1. | unter den Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches die Hälfte, mindestens jedoch sechs Monate, | |
| 2. | im übrigen bei zeitiger Freiheitsstrafe zwei Drittel, mindestens jedoch zwei Monate, oder | |
| 3. | bei lebenslanger Freiheitsstrafe fünfzehn Jahre |
der Strafe verbüßt sind. Dies gilt nicht für Strafreste, die auf Grund Widerrufs ihrer Aussetzung vollstreckt werden. Treten die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der zunächst zu vollstreckenden Freiheitsstrafe bereits vor Vollstreckbarkeit der später zu vollstreckenden Freiheitsstrafe ein, erfolgt die Unterbrechung rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eintritts der Vollstreckbarkeit.
(3) Hat die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung nach Absatz 2 unterbrochen, so trifft das Gericht die Entscheidungen nach den §§ 57 und 57a des Strafgesetzbuches erst, wenn über die Aussetzung der Vollstreckung der Reste aller Strafen gleichzeitig entschieden werden kann.
Rechtsprechung zu § 454b StPO
167 Entscheidungen zu § 454b StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10
Erreichen einer früheren Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 , ...
- BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11
Strafrecht - Strafreste nehmen nicht an Aussetzungsentscheidung teil
- KG, 03.04.2009 - 4 VAs 3/09
Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der ...
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Freiheitsgrundrecht; Maßregel der Besserung und Sicherung, Freiheitsstrafe ...
- OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08
Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur ...
- OLG Hamm, 05.01.2010 - 1 VAs 114/09
Änderung der Vollstreckungsreihenfolge zum Zweck der Zurückstellung der ...
- OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 3 Ws 1167/10
Strafaussetzungsverfahren: Überprüfbarkeit der Versagung der rückwirkenden ...
- OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
StPO § 454 b Abs. 2 Nr. 2
- OLG Karlsruhe, 15.05.2001 - 2 VAs 3/01
Zur abweichenden Bestimmung der Reihenfolge der Vollstreckung "aus wichtigem ...
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Querverweise
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Vollstreckung und Vollzug
- Vollstreckung
- Jugendstrafe
- § 89a (Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Strafvollstreckungskammern
- § 78a