Strafprozeßordnung
| 7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
| 1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463d) |
(1) Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen sollen unmittelbar nacheinander vollstreckt werden.
(2) Sind mehrere Freiheitsstrafen oder Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen nacheinander zu vollstrecken, so unterbricht die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung der zunächst zu vollstreckenden Freiheitsstrafe, wenn
| 1. | unter den Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches die Hälfte, mindestens jedoch sechs Monate, | |
| 2. | im übrigen bei zeitiger Freiheitsstrafe zwei Drittel, mindestens jedoch zwei Monate, oder | |
| 3. | bei lebenslanger Freiheitsstrafe fünfzehn Jahre |
der Strafe verbüßt sind. Dies gilt nicht für Strafreste, die auf Grund Widerrufs ihrer Aussetzung vollstreckt werden. Treten die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der zunächst zu vollstreckenden Freiheitsstrafe bereits vor Vollstreckbarkeit der später zu vollstreckenden Freiheitsstrafe ein, erfolgt die Unterbrechung rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eintritts der Vollstreckbarkeit.
(3) Hat die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung nach Absatz 2 unterbrochen, so trifft das Gericht die Entscheidungen nach den §§ 57 und 57a des Strafgesetzbuches erst, wenn über die Aussetzung der Vollstreckung der Reste aller Strafen gleichzeitig entschieden werden kann.
Rechtsprechung zu § 454b StPO
153 Entscheidungen zu § 454b StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- KG, 03.04.2009 - 4 VAs 3/09
Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der ...
- BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung
- OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 1 Ws 1209/92
- OLG Hamm, 15.10.1992 - 1 VAs 43/92
- OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
- OLG Hamm, 04.04.1996 - 1 Ws 84/96
- OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08
Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur ...
- OLG Zweibrücken, 24.08.1989 - 1 Ws 412/89
- BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10
Erreichen einer früheren Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 , ...
- OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93
- OLG Stuttgart, 17.01.1994 - 2 Ws 4/94
- OLG Karlsruhe, 15.05.2001 - 2 VAs 3/01
Zur abweichenden Bestimmung der Reihenfolge der Vollstreckung "aus wichtigem ...
- OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 3 Ws 224/95
- OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00
Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung
- OLG München, 02.11.1999 - 2 Ws 1168/99
Reihenfolge der Strafvollstreckung bei möglicher Zurückstellung)
- OLG Zweibrücken, 07.03.1994 - 1 Ws 106/94
- BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90
Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung
- OLG Frankfurt, 14.10.1996 - 3 Ws 825/96
- KG, 30.07.2002 - 5 Ws 236/02
- BVerfG, 16.05.1994 - 2 BvR 394/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Strafzeitberechnung
Literatur im Internet zu § 454b StPO
Querverweise
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Vollstreckung und Vollzug
- Vollstreckung
- Jugendstrafe
- § 89a (Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Strafvollstreckungskammern
- § 78a
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