Strafprozeßordnung
7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463e) |
(1) 1Ein nach den §§ 73 bis 73b des Strafgesetzbuches eingezogener Gegenstand wird demjenigen, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten aus der Tat erwachsen ist, oder dessen Rechtsnachfolger zurückübertragen. 2Gleiches gilt, wenn der Gegenstand nach § 76a Absatz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des Strafgesetzbuches, eingezogen worden ist. 3In den Fällen des § 75 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches wird der eingezogene Gegenstand demjenigen, dem der Gegenstand gehört oder zusteht, herausgegeben, wenn dieser sein Recht fristgerecht bei der Vollstreckungsbehörde angemeldet hat.
(2) 1Hat das Gericht die Einziehung des Wertersatzes nach den §§ 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des Strafgesetzbuches, angeordnet, wird der Erlös aus der Verwertung der auf Grund des Vermögensarrestes oder der Einziehungsanordnung gepfändeten Gegenstände demjenigen, dem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der Tat erwachsen ist, oder an dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt. 2§ 111i gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
entziehung § 450aAnrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung § 451Vollstreckungsbehörde § 452Begnadigungsrecht § 453Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt § 453aBelehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt § 453bBewährungs-
überwachung § 453cVorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung § 454Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung § 454aBeginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes § 454bVollstreckung-
sreihenfolge bei Freiheits-
und Ersatz-
freiheitsstrafen; Unterbrechung § 455Strafausstand wegen Vollzugs-
untauglichkeit § 455aStrafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation § 456Vorübergehender Aufschub § 456aAbsehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung § 456b(weggefallen) § 456cAufschub und Aussetzung des Berufsverbotes § 457Ermittlungs-
handlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungs-
haftbefehl § 458Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung § 459Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung des Justizbeitreibungs-
gesetzes § 459aBewilligung von Zahlungs-
erleichterungen § 459bAnrechnung von Teilbeträgen § 459cBeitreibung der Geldstrafe § 459dUnterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe § 459eVollstreckung der Ersatz-
freiheitsstrafe § 459fUnterbleiben der Vollstreckung einer Ersatz-
freiheitsstrafe § 459gVollstreckung von Nebenfolgen § 459hEntschädigung § 459iMitteilungen § 459jVerfahren bei Rückübertragung und Herausgabe § 459kVerfahren bei Auskehrung des Verwertungserlöses § 459lAnsprüche des Betroffenen § 459mEntschädigung in sonstigen Fällen § 459nZahlungen auf Wertersatzeinziehung § 459oEinwendungen gegen vollstreckungs-
rechtliche Entscheidungen § 460Nachträgliche Gesamtstrafenbildung § 461Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus § 462Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde § 462aZuständigkeit der Strafvollstreckungs-
kammer und des erstinstanzlichen Gerichts § 463Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung § 463aZuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen § 463bBeschlagnahme von Führerscheinen § 463cÖffentliche Bekanntmachung der Verurteilung § 463dGerichtshilfe § 463eMündliche Anhörung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Rechtsprechung zu § 459h StPO
88 Entscheidungen zu § 459h StPO in unserer Datenbank:
- OLG Braunschweig, 22.06.2021 - 1 Ws 88/21
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- OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
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- OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
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Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im ...
- BGH, 22.01.2020 - 2 StR 582/18
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Schadlosstellung ...
Querverweise
Auf § 459h StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 111l (Mitteilungen)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 459i (Mitteilungen)
§ 459j (Verfahren bei Rückübertragung und Herausgabe)
§ 459k (Verfahren bei Auskehrung des Verwertungserlöses)
§ 459l (Ansprüche des Betroffenen)
§ 459n (Zahlungen auf Wertersatzeinziehung)
§ 459o (Einwendungen gegen vollstreckungsrechtliche Entscheidungen)
§ 462 (Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde)
§ 463d (Gerichtshilfe)