Strafprozeßordnung
| 7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
| 1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463d) |
(1) Sind hinreichende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Aussetzung widerrufen wird, so kann das Gericht bis zur Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses, um sich der Person des Verurteilten zu versichern, vorläufige Maßnahmen treffen, notfalls, unter den Voraussetzungen des § 112 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, oder, wenn bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß der Verurteilte erhebliche Straftaten begehen werde, einen Haftbefehl erlassen.
(2) Die auf Grund eines Haftbefehls nach Absatz 1 erlittene Haft wird auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe angerechnet. § 33 Abs. 4 Satz 1 sowie die §§ 114 bis 115a, 119 und 119a gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 453c StPO
61 Entscheidungen zu § 453c StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Ws 38/02
- OLG Naumburg, 22.12.2006 - 6 Wx 19/06
Keine Abschiebungshaft als Sicherungshaft bei inhaftierten Personen
- OLG Hamburg, 25.09.1987 - 1 Ws 187/87
- OLG Nürnberg, 08.10.2008 - 2 Ws 443/08
- OLG Köln, 23.12.2010 - 2 Ws 845/10
Weitere Beschwerde gegen Sicherungshaftbefehl
- KG, 09.01.2001 - 1 AR 1546/00
Sicherungshaftbefehl zur vorläufigen Unterbringung in einem "geeigneten" ...
- OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
Strafvollstreckung: Nachträgliche Verkürzung der Bewährungszeit und Straferlass ...
- KG, 17.08.2000 - 3 Ws 386/00
- OLG Karlsruhe, 01.03.2001 - 3 Ws 38/01
- OLG Oldenburg, 03.09.2007 - 1 Ws 478/07
Kostenentscheidung bei einem selbständigen Zwischenverfahren: Zulässigkeit einer ...
- LG Göttingen, 04.06.2007 - 51 BRs 59/03
- OLG Karlsruhe, 14.10.1982 - 3 Ws 250/82
- KG, 10.02.1999 - 5 Ws 71/99
- OLG Köln, 17.02.2004 - 2 Ws 71/04
Keine weitere Beschwerde gegen einen Sicherungshaftbefehl
- OLG Düsseldorf, 12.01.1990 - 1 Ws 11/90
- KG, 10.02.1999 - 1 AR 64/99
Strafvollstreckung: Anordnung von Sicherungshaft bei drohendem Widerruf der ...
- OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 3 Ws 672/01
- KG, 09.01.2001 - 5 Ws 9/01
- VGH Hessen, 05.08.1991 - 9 UE 3181/90
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begehren auf Krankengeld - ...
- OLG Celle, 12.05.2009 - 2 Ws 103/09
Telekommunikationsüberwachung zur Vollstreckung eines Sicherungshaftbefehls
Literatur im Internet zu § 453c StPO
- § 453c StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (JVollzGB I)
- Anwendungsbereich und Aufgaben
- § 1 (Anwendungsbereich)
- Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug (JVollzGB II)
- Sonstige Freiheitsentziehungen
- § 82 (Sonstige Arten der Haft und Unterbringung)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 58 (Weitere Entscheidungen)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafaussetzung zur Bewährung
- § 56f (Widerruf der Strafaussetzung)
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