Strafprozeßordnung
| 7. Buch - Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a) |
| 1. Abschnitt - Strafvollstreckung (§§ 449 - 463e) |
(1) Sind hinreichende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Aussetzung widerrufen wird, so kann das Gericht bis zur Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses, um sich der Person des Verurteilten zu versichern, vorläufige Maßnahmen treffen, notfalls, unter den Voraussetzungen des § 112 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, oder, wenn bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß der Verurteilte erhebliche Straftaten begehen werde, einen Haftbefehl erlassen.
(2) 1Die auf Grund eines Haftbefehls nach Absatz 1 erlittene Haft wird auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe angerechnet. 2§ 33 Abs. 4 Satz 1 sowie die §§ 114 bis 115a, 119 und 119a gelten entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.07.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2010 | Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts | 29.07.2009 |
entziehung § 450aAnrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung § 451Vollstreckungsbehörde § 452Begnadigungsrecht § 453Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt § 453aBelehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt § 453bBewährungs-
überwachung § 453cVorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung § 454Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung § 454aBeginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes § 454bVollstreckung-
sreihenfolge bei Freiheits-
und Ersatz-
freiheitsstrafen; Unterbrechung § 455Strafausstand wegen Vollzugs-
untauglichkeit § 455aStrafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation § 456Vorübergehender Aufschub § 456aAbsehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung § 456b(weggefallen) § 456cAufschub und Aussetzung des Berufsverbotes § 457Ermittlungs-
handlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungs-
haftbefehl § 458Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung § 459Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung des Justizbeitreibungs-
gesetzes § 459aBewilligung von Zahlungs-
erleichterungen § 459bAnrechnung von Teilbeträgen § 459cBeitreibung der Geldstrafe § 459dUnterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe § 459eVollstreckung der Ersatz-
freiheitsstrafe § 459fUnterbleiben der Vollstreckung einer Ersatz-
freiheitsstrafe § 459gVollstreckung von Nebenfolgen § 459hEntschädigung § 459iMitteilungen § 459jVerfahren bei Rückübertragung und Herausgabe § 459kVerfahren bei Auskehrung des Verwertungserlöses § 459lAnsprüche des Betroffenen § 459mEntschädigung in sonstigen Fällen § 459nZahlungen auf Wertersatzeinziehung § 459oEinwendungen gegen vollstreckungs-
rechtliche Entscheidungen § 460Nachträgliche Gesamtstrafenbildung § 461Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus § 462Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde § 462aZuständigkeit der Strafvollstreckungs-
kammer und des erstinstanzlichen Gerichts § 463Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung § 463aZuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen § 463bBeschlagnahme von Führerscheinen § 463cÖffentliche Bekanntmachung der Verurteilung § 463dGerichtshilfe § 463eMündliche Anhörung im Wege der Bild- und Tonübertragung
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Rechtsprechung zu § 453c StPO
171 Entscheidungen zu § 453c StPO in unserer Datenbank:
- KG, 30.08.2021 - 5 Ws 183/21
Erneute Krisenintervention statt Widerruf der Aussetzung der Unterbringung
- LG Hildesheim, 11.08.2025 - 21 Qs 21/25
Anordnung der Sicherungshaft in einem Bewährungsaufsichtsverfahren wegen eines zu ...
- AG Aschersleben, 19.04.2010 - 6 VR Js 23/10
Pflichtverteidigerbeiordnung bei Vollstreckung von Sicherungshaft
- KG, 22.06.2022 - 3 Ws 145/22
Untersuchungshaftbefehl nach Rechtskraft des Strafurteils
- OLG Bremen, 20.03.2026 - 1 Ws 9/26
Berichtigungsbeschluss; Beschlussberichtigung; Berichtigung; Richteridentität; ...
- OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
Erlass eines Sicherungshaftbefehls; Offensichtlich unzulässiger oder ...
- OLG Braunschweig, 25.08.2020 - 1 Ws 192/20
Laufzeit der sechsmonatige Kriseninterventionsfrist mit jeder aktuellen Krise ...
- AG Görlitz, 26.10.2022 - BwR 8 Ds 140 Js 18795/15
Strafvollstreckungsverfahren, Grundgebühr
- KG, 20.01.2020 - 5 Ws 221/19
Widerruf der Aussetzung einer bereits langjährig vollzogenen Unterbringung in ...
- OLG Koblenz, 18.11.2021 - 4 Ws 678/21
Führungsaufsicht: Krisenintervention im Fall der von vornherein zur Bewährung ...
§ 453c StPO in Nachschlagewerken
- § 453c StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Haftbefehl
Querverweise
Auf § 453c StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 304 (Zulässigkeit)
- Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (JVollzGB I)
- Anwendungsbereich und Aufgaben
- § 1 (Anwendungsbereich)
- Datenschutz
- Datenverarbeitung zu Zwecken der Richtlinie (EU) 2016/680~Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Datenverarbeitung
- § 31 (Begriffsbestimmungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 453c StPO:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafaussetzung zur Bewährung
- § 56f (Widerruf der Strafaussetzung)