Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
4. Titel - Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 - 58) |
(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1. | fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind, | |
2. | nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und | |
3. | die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen. |
2§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.
(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) 1Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. 2§ 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22.12.2006
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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31.12.2006 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 57a StGB
874 Entscheidungen zu § 57a StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23
Verletzung des § 261 StPO durch Nichtausschöpfung zu berücksichtigender ...
- BVerfG, 24.02.2023 - 2 BvR 117/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen von Anträgen auf Aussetzung ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Haftentlassung bei laufendem ...
- BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 962/21
- OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 2/23
Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aus politischen und ...
- BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21
Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 22.12.2020 - 22 Ks 15/20
Niedriger Beweggrund, Mord
- LG Essen, 22.12.2020 - 22 Ks 15/20
- OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - L 1 Ws 198/20
Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur ...
- BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19
Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung ...
Zum selben Verfahren:
- LG München II, 17.12.2018 - 1 Ks 31 Js 31011/15
Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung
- LG München II, 17.12.2018 - 1 Ks 31 Js 31011/15
- LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17
Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz ...
§ 57a StGB in Nachschlagewerken
- § 57a StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Lebenslange Freiheitsstrafe
- Bewährung (Deutschland)
Querverweise
Auf § 57a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafaussetzung zur Bewährung
- § 57b (Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe)
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
- § 57 (Vollstreckung)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Auskunft aus dem Register
- 1. - Führungszeugnis
- § 33 (Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf)
- Ausführungsgesetz GVG (AGGVG)
- Ausführung der Strafprozeßordnung (StPO)
- 2. Abschnitt - Ausführung der Strafprozeßordnung im übrigen
- § 44 (Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 454 Absatz 3 StPO)