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   BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23   

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https://dejure.org/2023,40454
BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23 (https://dejure.org/2023,40454)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2023 - 1 StR 316/23 (https://dejure.org/2023,40454)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 1 StR 316/23 (https://dejure.org/2023,40454)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 293/08

    Härteausgleich im Wege der Vollstreckungslösung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23
    a) Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht berücksichtigt, dass es - unabhängig von dem hier die Anwendung des § 55 StGB ausschließenden Zeitablauf - auf der Hand gelegen hätte, gegen den Angeklagten die besondere Schwere der Schuld gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB festzustellen, und dass dem Angeklagten bereits deswegen kein Nachteil entstanden ist, der durch einen Härteausgleich zu kompensieren wäre (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 8 f.; vom 28. Mai 2009 - 5 StR 184/09 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15).

    Im Übrigen wird die entgangene Einbeziehung nach § 55 StGB im Vollstreckungsverfahren gemäß § 57a Abs. 1 Satz 2, § 57 Abs. 1 Satz 2 StGB bedeutsam werden (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15 mwN).

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23
    Die Revision enthält keinen Vortrag dazu, ob und wie die Vernehmungsniederschriften der Zeugen    D.      vom 18. Juli 1995 und         Da.    vom 16. Juli 1995 betreffend die Passagen zur Identifizierung des Täterfahrzeugs sowie der Ermittlungsbericht des Zeugen KHK         L.  aus dem Jahr 2008 in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 179/18 Rn. 9; vgl. auch Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 266).
  • BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 671/95

    Grundrechtliche Vorgaben der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung nach §§

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23
    Sie ist vielmehr auf der Grundlage einer vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung des Unrechts- und des Schuldgehalts mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndeter Taten nach §§ 57a, 57b StGB zu bestimmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95 Rn. 14).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23
    Für den Endzeitpunkt der Verbüßungsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe als unbedingter Strafe ergibt sich weder aus der Regelung des § 57a StGB noch aus der des § 57b StGB eine absolute Grenze für die aus Gründen der Schuld zu verbüßende Zeit (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 1697/93 Rn. 41).
  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23
    a) Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht berücksichtigt, dass es - unabhängig von dem hier die Anwendung des § 55 StGB ausschließenden Zeitablauf - auf der Hand gelegen hätte, gegen den Angeklagten die besondere Schwere der Schuld gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB festzustellen, und dass dem Angeklagten bereits deswegen kein Nachteil entstanden ist, der durch einen Härteausgleich zu kompensieren wäre (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 8 f.; vom 28. Mai 2009 - 5 StR 184/09 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15).
  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 184/09

    Verurteilung wegen eines im Jahr 1987 begangenen Mordes an einer Bremer

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23
    a) Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht berücksichtigt, dass es - unabhängig von dem hier die Anwendung des § 55 StGB ausschließenden Zeitablauf - auf der Hand gelegen hätte, gegen den Angeklagten die besondere Schwere der Schuld gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB festzustellen, und dass dem Angeklagten bereits deswegen kein Nachteil entstanden ist, der durch einen Härteausgleich zu kompensieren wäre (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 8 f.; vom 28. Mai 2009 - 5 StR 184/09 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15).
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