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   OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05   

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https://dejure.org/2005,9612
OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,9612)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,9612)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,9612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128; VwVfGLSA § 80
    "Ingenieur-Bauwerke"; Kostenerstattung bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragungspflicht des Antragstellers bei Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
    Der Senat hält daran fest, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420; sowie v. 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04).

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Erwägungen in der den Beteiligten mit Verfügung vom 26. Januar 2005 übersandten Entscheidung vom 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04.

    Keine Kostenerstattung für die Antragstellerin bei übereinstimmender Erledigterklärung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (Fortführung der Rechtsprechung im Beschluss v. 16.12.2004, 1 Verg 15/04).

  • VK Sachsen-Anhalt, 28.12.2004 - 1 VK LVwA 72/04
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
    1 Verg 1/05 OLG Naumburg 1 VK LVwA 72/04 1. Vergabekammer beim verkündet am: 24.02.2005 Landesverwaltungsamt LSA gez.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Dezember 2004, 1 VK LVwA 72/04, wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
    Dem steht auch die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1996 (BVerwGE 101, 64 = NVwZ 1997, 272) nicht entgegen.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
    Die Entscheidung über die Kostentragung im Beschwerdeverfahren beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO (zur Anwendung der §§ 91 ff ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
    Die Antragstellerin ist u.a. der Meinung, dass auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des X. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. Dezember 2003, X ZB 14/03, hier ausnahmsweise eine Kostentragungspflicht der Antragsgegnerin in Betracht komme, weil sich die Antragsgegnerin durch ihre faktische Abhilfe in die Rolle der Unterlegenen begeben habe und weil zudem § 80 VwVfG LSA eine Kostenerstattungspflicht jedenfalls für diejenigen Fälle vorsehe, in denen die Antragsgegnerin die Erledigung durch Aufhebung der angegriffenen Entscheidung selbst herbeiführe.
  • OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01

    Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren -

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
    Der Senat hält daran fest, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420; sowie v. 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04).
  • OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 5/04

    Kostenentscheidung bei verbundenen Verfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
    Der Senat hält daran fest, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420; sowie v. 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04).
  • OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05
    Der Senat hält daran fest, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28. September 2001, 1 Verg 9/01 = VergabeR 2002, 200, v. 23. April 2003, 1 Verg 1/03; v. 12. Januar 2004, 1 Verg 13/03 und v. 28. Juni 2004, 1 Verg 5/04 = OLGReport 2004, 420; sowie v. 16. Dezember 2004, 1 Verg 15/04).
  • OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei Erledigung

    Ebenso sah das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in seiner damals geltenden Fassung, welches nach § 128 Abs. 4 S. 3 GWB a.F. entsprechend anwendbar war, eine Kostenerstattung im Falle der vorzeitigen Erledigung der Hauptsache nicht vor (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 24.02.2005, 1 Verg 1/05 "Ingenieur-Bauwerke").

    Danach hat der Gesetzgeber bewusst und nicht etwa planwidrig davon abgesehen, eine der Kostenregelung des § 91a ZPO bzw. § 161 Abs. 2 VwGO entsprechende Bestimmung in das GWB aufzunehmen oder auf deren entsprechende Anwendung zu verweisen (vgl. auch nachfolgende Entscheidungen OLG Naumburg, z. Bsp. Beschluss v. 24.02.2005, 1 Verg 1/05 "Ingenieur-Bauwerke"; zuletzt Beschluss v. 12.07.2010, 1 Verg 9/10).

  • VK Brandenburg, 01.11.2005 - 1 VK 53/05

    Rücknahme der Ausschreibung: Antragsteller trägt die Kosten!

    Der Auftraggeber ist nicht als Unterlegener im Sinne dieser Vorschrift anzusehen, obwohl er durch sein Verhalten - Aufhebung der Ausschreibung - die Erledigung herbeigeführt und die Antragstellerin insoweit klaglos gestellt hat (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 1 Verg 1/05 für den Fall, dass der Auftraggeber das Verfahren dadurch erledigt, dass er nach Zustellung des Nachprüfungsantrages in der Sache der Vergabebeschwerde abhilft).

    Aus § 128 GWB ergibt sich für die Verfahrensbeteiligten weiterhin kein Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen (BGH a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 1 Verg 1/05).

  • OLG Naumburg, 12.07.2010 - 1 Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens

    bb) Auch der erkennende Senat hatte schon zuvor die Ansicht vertreten, dass diese Vorschrift auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01; VergabeR 2002, 200, v. 23.04.2003, 1 Verg 1/03; v. 12.01.2004, 1 Verg 13/03; v. 28.06.2004, 1 Verg 5/04, OLGReport 2004, 420; v. 16.12.2004, 1 Verg 15/04, und v. 22.02.2005, 1 Verg 1/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - VK-SH 3/07

    Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Der insoweit gegenteiligen Auffassung, wonach § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB (stets) auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen in formeller Hinsicht abstellt, also auf ein Unterliegen bzw. Obsiegen aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer, welches sich im Verhältnis des Entscheidungsausspruches zu den Sachanträgen des jeweiligen Verfahrensbeteiligten äußert (vgl. OLG Naumburg, Beschluss 24.02.2005, 1 Verg 1/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2005, 1 VK 53/05; wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2006, Verg 79/05; Lausen, NZBau 2005, 440 [441]), vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • VK Schleswig-Holstein, 17.07.2007 - VK-SH 5/07

    Kostenverteilung nach anderweitiger Erledigung

    Die Kostentragungspflicht des Antragstellers soll nach einer Auffassung selbst dann gelten, wenn der öffentliche Auftraggeber das Verfahren dadurch erledigt, dass er in der Sache der Vergabebeschwerde abhilft (so OLG Naumburg, Beschluss vom 24.02.2005, 1 Verg 1/05).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.04.2005 - 1 Verg 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15304
OLG Saarbrücken, 06.04.2005 - 1 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,15304)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.04.2005 - 1 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,15304)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. April 2005 - 1 Verg 1/05 (https://dejure.org/2005,15304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren und Untersuchungsgrundsatz im Beschwerdeverfahren: Erforschung des Sachverhaltes von Amts wegen und Mitwirkungsobliegenheiten der Beteiligten

  • ibr-online

    Amtsermittlungspflicht im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2005 - 1 Verg 1/05
    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin wegen der eigenen Antragsbefugnis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.5.2004 (X ZB 7/04 veröffentlicht in Vergaberecht 2004, 473).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2005 - 1 Verg 1/05
    Die Kostenentscheidung für das Verfahren der sofortigen Beschwerde folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO (zur analogen Anwendung der §§ 91 ff ZPO vgl. BGHZ 146, 202, 217).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2005 - 1 Verg 1/05
    Zwar kann nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen selbst bei nicht wertbaren Angeboten die Antragsbefugnis von Bietinteressenten bejaht werden; allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der gerügte Vergaberegelverstoß eine faktische Minderung der Chancen auf den Zuschlag verursacht hat, was namentlich dann der Fall ist, wenn er die Ordnungsgemäßheit der Ausschreibungsbedingungen betrifft (Bay ObLG, Beschluss vom 15.7.2002; Verg 15 / 02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.3. 2004; VII Verg 7/04; IBR 2004, 271).
  • OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07

    Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

    Legt man die Vorschrift des § 156 ZPO als entsprechend anwendbare Vorschrift zugrunde, welche die Grundsätze für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung enthält (anders OLG Saarbrücken vom 6.4.2005 ­ 1 Verg 1/05: Wiedereröffnung nur bei Verletzung des rechtlichen Gehörs), ergibt sich, dass keine der dort genannten Alternativen vorliegt.
  • OLG Rostock, 12.08.2020 - 17 Verg 3/20

    Vergabenachprüfung bei Konzessionsvergabe für die Durchführung von

    Das ergänzende Vorbringen des Antragsgegners nach der mündlichen Verhandlung ist nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. November 2007 - Verg 10/07 -, Rn. 43, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. August 2007 - 11 Verg 3/07 -, Rn. 81, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 66/18 -, Rn. 67, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06. April 2005 - 1 Verg 1/05 -, Rn. 55, juris; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 175 Rn. 10) und bietet keinen Anlass zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung.
  • VK Bund, 09.05.2011 - VK 3-47/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Durch § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB soll verhindert werden, dass Bieter, die keine realistische Aussicht auf Berücksichtigung ihres Angebots und damit auf Erteilung des Zuschlages haben, ein investitionshemmendes Nachprüfungsverfahren einleiten können (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6.4.2005 - 1 Verg 1/05).

    Durch § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB soll verhindert werden, dass Bieter, die keinerlei realistische Aussicht auf Berücksichtigung ihres Angebots und damit auf Erteilung des Zuschlages gehabt hätten, ein investitionshemmendes Nachprüfungsverfahren einleiten können (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6.4.2005 - 1 Verg 1/05).

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergaberecht: Vergabe eines Auftrags in einem EUweiten offenen Vergabeverfahren

    Die Antragstellerin hat in dem Parallelverfahren vor dem Senat 1 Verg 1/05 selbst vorgetragen, dass die Geräte der A. e. GmbH (lediglich) einen Temperaturbereich von -15 Grad C und +50 Grad C berücksichtigen würden, mithin sind diese in der Lage, im Rahmen der vorliegenden Vergabe der Ausschreibung konforme Geräte zu liefern.
  • OLG Jena, 30.03.2009 - 9 Verg 12/08

    Unverzügliche Rüge

    3) Der Nachprüfungsantrag und damit auch der Fortsetzungsfeststellungsantrag (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 06.04.2005, Az.: 1 Verg 1/05, zu § 107 Abs. 2 S.2 GWB) war jedoch von Anfang an unzulässig, weil die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich gerügt hat.
  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

    Bei Anwendung dieser Grundsätze bedarf es daher substantiierter Ausführungen, weshalb nicht nur die für den Zuschlag vorgesehenen sondern auch die anderen vor der ASt platzierten Bieter auszuschließen sind (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.04.2005, 1 Verg 1/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.03.2004, VK2-140/03).
  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Ein Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist also dann unzulässig, wenn ein Vergabeverfahren zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrags durch bereits erfolgte wirksame Erteilung eines Auftrags beendet wurde (OLG Naumburg, B. v. 30.05.2002, Az.: 1 Verg 14/01; Saarländisches OLG, B. v. 06.04.2005, Az.: 1 Verg 1/05; 2. VK Sachsen-Anhalt, B. v. 15.01.2008, Az.: VK 2 LVwA LSA ­ 27/07).
  • VK Berlin, 15.08.2011 - VK-B2-22/11

    Eine Rüge kann nicht vorsorglich ausgesprochen werden!

    Voraussetzung für die Feststellung einer Rechtsverletzung im Sinn des § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB ist zum einen die Verletzung von Vergabevorschriften, zum anderen die Feststellung, dass hierdurch der antragstellende Bieter tatsächlich in seinen Chancen auf Erhalt des Zuschlags beeinträchtigt wurde (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 6.4.05 - 1 Verg 1/05; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 7.7.09 - VK-SH 5/09) Aus den Vergabeunterlagen ergibt sich in der Bewertung der Angebote der Beigeladenen und der Antragstellerin lediglich ein Unterschied in den Kriterien "Wirtschaftlichkeit" und "Honorar".
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2007 - 2 VK 5/06

    Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis im Rahmen eines

    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist ein Feststellungsinteresse notwendig (OLG Celle, Beschluss vom 08.12.2005, Az.: 13 Verg 2/05; Saarländisches OLG, Beschluss vom 06.04.2005, Az.: 1 Verg 1/05).
  • VK Rheinland, 25.04.2019 - VK 2/19

    Zu spät vorgebrachter Sachvortrag bleibt unberücksichtigt!

    siehe OLG München, Beschluss vom 21.05.2010 - Verg 2/10; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.04.2005 - 1 Verg 1/05.
  • VK Bund, 28.04.2011 - VK 3-47/11
  • VK Hamburg, 08.09.2006 - VgK FB 7/06

    Lieferung einer juristischen Onlinedatenbank

  • VK Brandenburg, 15.06.2010 - VK 29/10

    Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Umbau und die energetische

  • VK Brandenburg, 06.12.2006 - 1 VK 51/06

    Antragsbefugnis

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