Rechtsprechung
OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Öffentliche Vergabe eines Bauauftrags; Festsetzung von Gebühren durch die Vergabekammer; Gerichtliche Überprüfbarkeit solch einer Entscheidung; Arbeitsaufwand der Vergabekammer; Ein das Kostendeckungsprinzip einschränkendes Prinzip
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Überprüfbarkeit der Entscheidung der Vergabekammer über die Gebührenhöhe
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überprüfung einer Gebührenfestsetzung
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bemessung der Verwaltungsgebühr
Verfahrensgang
- VK Sachsen-Anhalt - Kostenentscheidung, 26.06.2003 - VK-OFD LSA-1/03
- VK Sachsen-Anhalt, 26.06.2003 - VK-OFD LSA-1/03
- OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03
6. Die Entscheidung über die Kostentragung im Beschwerdeverfahren beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO analog (zur Anwendung der §§ 91 ff ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00). - OLG Naumburg, 03.09.2001 - 1 Verg 6/00
Kostenfestsetzung im Verfahren vor der VergK
Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03
Innerhalb des hier anzuwendenden Gebührenrahmens erfolgt die Festsetzung der konkreten Gebühren im Lande Sachsen-Anhalt regelmäßig auf der Grundlage der Gebührentabelle der Vergabekammern des Landes; diese Festsetzungspraxis erachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung als vom gesetzlich in § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessen gedeckt (vgl. nur OLG Naumburg WuW 2002, 213).
- OLG Karlsruhe, 15.10.2008 - 15 Verg 9/08
Vergabeverfahren: Änderung der Identität des Bieters von einer Bietergemeinschaft …
Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 25.9.2003 - 1 Verg 11/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.2.2006 1 Verg 2/06; OLG München, Beschluss vom 15.11.2007 - Verg 10/07). - OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07
Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?
Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist (OLG Naumburg vom 25.9.2003 1 Verg 11/03; OLG Koblenz vom 16.2.2006 1 Verg 2/06) . - OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 8/07
Vergabenachprüfungsverfahren: Gerichtliche Kontrolle einer Entscheidung der …
Dem Vergabesenat ist insoweit jedoch eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessenfehlern ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2003 - Az.: 1 Verg. 11/03). - OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06
Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren
Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde (§ 116 Abs. 1 GWB) des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (OLG Naumburg v. 25.09.2003 - 1 Verg 11/03 m.w.N. in www.vergabedatenbank.de).