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   OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03   

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https://dejure.org/2003,17338
OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03 (https://dejure.org/2003,17338)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.09.2003 - 1 Verg 11/03 (https://dejure.org/2003,17338)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. September 2003 - 1 Verg 11/03 (https://dejure.org/2003,17338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Vergabe eines Bauauftrags; Festsetzung von Gebühren durch die Vergabekammer; Gerichtliche Überprüfbarkeit solch einer Entscheidung; Arbeitsaufwand der Vergabekammer; Ein das Kostendeckungsprinzip einschränkendes Prinzip

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Überprüfbarkeit der Entscheidung der Vergabekammer über die Gebührenhöhe

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überprüfung einer Gebührenfestsetzung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03
    6. Die Entscheidung über die Kostentragung im Beschwerdeverfahren beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO analog (zur Anwendung der §§ 91 ff ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00).
  • OLG Naumburg, 03.09.2001 - 1 Verg 6/00

    Kostenfestsetzung im Verfahren vor der VergK

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 Verg 11/03
    Innerhalb des hier anzuwendenden Gebührenrahmens erfolgt die Festsetzung der konkreten Gebühren im Lande Sachsen-Anhalt regelmäßig auf der Grundlage der Gebührentabelle der Vergabekammern des Landes; diese Festsetzungspraxis erachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung als vom gesetzlich in § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessen gedeckt (vgl. nur OLG Naumburg WuW 2002, 213).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2008 - 15 Verg 9/08

    Vergabeverfahren: Änderung der Identität des Bieters von einer Bietergemeinschaft

    Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 25.9.2003 - 1 Verg 11/03; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.2.2006 1 Verg 2/06; OLG München, Beschluss vom 15.11.2007 - Verg 10/07).
  • OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07

    Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

    Die Entscheidung über die Gebührenhöhe ist eine im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liegende Entscheidung; dem Vergabesenat ist insoweit lediglich eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessensfehlern ist (OLG Naumburg vom 25.9.2003 ­ 1 Verg 11/03; OLG Koblenz vom 16.2.2006 ­ 1 Verg 2/06) .
  • OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 8/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gerichtliche Kontrolle einer Entscheidung der

    Dem Vergabesenat ist insoweit jedoch eine Kontrolle dahin eröffnet, ob die erfolgte Gebührenfestsetzung frei von Ermessenfehlern ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2003 - Az.: 1 Verg. 11/03).
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    Der zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde (§ 116 Abs. 1 GWB) des Kostenschuldners berufene Vergabesenat darf die angefochtene Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist (OLG Naumburg v. 25.09.2003 - 1 Verg 11/03 m.w.N. in www.vergabedatenbank.de).
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