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   OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20   

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OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20 (https://dejure.org/2020,25198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20 (https://dejure.org/2020,25198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20 (https://dejure.org/2020,25198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafvollzug: Zulässigkeit eines Besuchs eines Journalisten

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33i StVK 1139/19
  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 13.07.1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20
    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen war sowohl - in Fortführung der Entscheidung des Senats vom 13. Juli 1978 zu 1 Vollz (Ws) 33/78 - zur Fortbildung des Rechts als auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hinsichtlich der nachfolgend erörterten Rechtsfragen gemäß § 116 Abs. 1 StVollzG zuzulassen.

    Weder beschränkt das StVollzG NRW den Kreis der möglichen Besucher von Gefangenen auf nahestehende Personen, noch schließt es Journalisten als Vertreter von Publikationsorgangen ausdrücklich oder generell aus (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 14).

    Daraus folgt, dass nur, wenn die Voraussetzungen des unbestimmten Rechtsbegriffs vorliegen, der Anstalt ein Handlungsermessen auf der Rechtsfolgenseite gegeben ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 21; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. September 1983 - Ws 628/83 -, NStZ 1984, S. 93; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32).

    Die weite Fassung des Begriffs der Behinderung der Eingliederung macht es aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar, dass konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte die Befürchtung einer Behinderung der Eingliederung begründen, weil anderenfalls die Entscheidung des Anstaltsleiters einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr in dem gebotenen Maße zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 8; OLG Nürnberg ZfStrVO 1988, 187, 188 zum Versagungsgrund des schädlichen Einflusses).

    Insbesondere besteht auch kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass es der Eingliederung eines Gefangenen stets und ohne Rücksicht auf die Besonderheiten des Einzelfalls abträglich ist, wenn über von ihm begangene Straftaten einer breiten Öffentlichkeit mit voller Namensnennung und Bildern, die auch das Gesicht deutlich erkennen lassen, berichtet wird, auch wenn diese Befürchtung häufig begründet sein mag (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 26).

  • OLG München, 28.01.2013 - 4 Ws 202/12

    Untersagung eines Besuchs bei einem Strafgefangenen durch Justizvollzuganstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20
    Daraus folgt, dass nur, wenn die Voraussetzungen des unbestimmten Rechtsbegriffs vorliegen, der Anstalt ein Handlungsermessen auf der Rechtsfolgenseite gegeben ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 21; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. September 1983 - Ws 628/83 -, NStZ 1984, S. 93; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32).

    Im Übrigen kommt es insbesondere auf die Person des Besuchers, den Zweck des Besuchs und die persönlichen Eigenschaften des zu besuchenden Gefangenen an (OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 44).

    Die weite Fassung des Begriffs der Behinderung der Eingliederung macht es aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar, dass konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte die Befürchtung einer Behinderung der Eingliederung begründen, weil anderenfalls die Entscheidung des Anstaltsleiters einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr in dem gebotenen Maße zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 8; OLG Nürnberg ZfStrVO 1988, 187, 188 zum Versagungsgrund des schädlichen Einflusses).

    Zunächst gibt es keinen Erfahrungssatz, nach dem die Eingliederung eines Gefangenen durch den Besuch eines Journalisten behindert wird (OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 50; KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 9; vgl. dazu Calliess/Müller-Dietz, § 25 StVollzG Rn. 3 m. Nachw.; Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 25 Rn. 5).

  • KG, 12.05.1998 - 5 Ws 189/98

    Anspruch eines Gefangenen auf Erteilung einer Besuchserlaubnis zur Führung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20
    Der Rechtsbegriff der Behinderung der Eingliederung des Gefangenen in § 25 Nr. 2 Alt. 2 StVollzG NRW umfasst nach den Vorstellungen des Gesetzgebers alle Einflussnahmen, die den Bemühungen entgegenstehen, dass der Gefangene sich nach der Entlassung in seine Familie, seinen Beruf, seine wirtschaftlichen Beziehungen und weitere in Betracht kommende Bereiche wieder einordnet (vgl. KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 8; Calliess/Müller-Dietz, § 25 StVollzG Rn. 2; Schwind, § 25 StVollzG Rn. 9; BT-Dr. 7/918 S. 58; Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 25 Rn. 5).

    Die weite Fassung des Begriffs der Behinderung der Eingliederung macht es aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar, dass konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte die Befürchtung einer Behinderung der Eingliederung begründen, weil anderenfalls die Entscheidung des Anstaltsleiters einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr in dem gebotenen Maße zugänglich ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32; KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 8; OLG Nürnberg ZfStrVO 1988, 187, 188 zum Versagungsgrund des schädlichen Einflusses).

    Zunächst gibt es keinen Erfahrungssatz, nach dem die Eingliederung eines Gefangenen durch den Besuch eines Journalisten behindert wird (OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 50; KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 9; vgl. dazu Calliess/Müller-Dietz, § 25 StVollzG Rn. 3 m. Nachw.; Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 25 Rn. 5).

    Ob die Dinge im Einzelfall so liegen, hängt aber von der gesamten jeweiligen Situation ab (vgl. KG, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1439/95

    Ablehnung der Besuchserlaubnis für einen ausländischen Journalisten bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20
    In diesem Zusammenhang gewinnt insbesondere das Grundrecht des Betroffenen auf Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) an Gewicht, das auch die Wahl des Mittels einer Meinungsäußerung schützt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juli 1995 - 2 BvR 1439/95 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 06.09.1983 - Ws 628/83

    Anstalt; Gefährdung der Sicherheit ; Gefährdung der Ordnung; Besuche ehemaliger

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20
    Daraus folgt, dass nur, wenn die Voraussetzungen des unbestimmten Rechtsbegriffs vorliegen, der Anstalt ein Handlungsermessen auf der Rechtsfolgenseite gegeben ist (Senatsbeschluss vom 13. Juli 1978 - 1 Vollz (Ws) 33/78 -, juris, Rn. 21; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06. September 1983 - Ws 628/83 -, NStZ 1984, S. 93; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, juris, Rn. 32).
  • OLG Celle, 05.10.1989 - 1 Ws 294/89
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20
    So kann es z.B. die Eingliederung eines (politischen bzw. extremistischen) Überzeugungstäters behindern, wenn ihm Gelegenheit gegeben wird, sich gegenüber einem Besucher, der eine Veröffentlichung plant, zu äußern und so an die Öffentlichkeit zu treten, weil er sich dadurch in der Richtigkeit seiner Anschauung und Überzeugung bestätigt fühlen kann (OLG Celle, Beschluss vom 05. Oktober 1989 - 1 Ws 294/89 (StVollz) -, juris).
  • LG Oldenburg, 07.04.2017 - 50 StVK 13/17
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20
    Entsprechend sind auch bei Strafgefangenen deren Grundrechte bei der Ausgestaltung und Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Behinderung der Eingliederung" zu berücksichtigen und der sonst fast unbegrenzt weite Rechtsbegriff ist im Lichte der Grundrechte auszulegen (LG Regensburg, Beschluss vom 02. September 2008 - StVK 232/08 -, StV 20100, S. 376, 377; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. April 2017 - 50 StVK 13/17 -, juris, Rn. 14).
  • LG Regensburg, 02.09.2008 - StVK 232/08

    Maßregelvollzug in Bayern: Besuchserlaubnis für ein Presseinterview eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2020 - 1 Vollz (Ws) 95/20
    Entsprechend sind auch bei Strafgefangenen deren Grundrechte bei der Ausgestaltung und Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Behinderung der Eingliederung" zu berücksichtigen und der sonst fast unbegrenzt weite Rechtsbegriff ist im Lichte der Grundrechte auszulegen (LG Regensburg, Beschluss vom 02. September 2008 - StVK 232/08 -, StV 20100, S. 376, 377; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. April 2017 - 50 StVK 13/17 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 16.06.2022 - 2 BvR 784/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten

    Im Übrigen komme es insbesondere auf die Person des Besuchers, den Zweck des Besuchs und die persönlichen Eigenschaften des zu besuchenden Gefangenen an (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2020 - III-1 Vollz (Ws) 95/20 -, Rn. 24).

    Die weite Fassung des Begriffs der Behinderung der Eingliederung in § 25 StVollzG und die aus der Norm folgenden Einschränkungen des Besuchsrechts machten es aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar, dass konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte die Befürchtung einer Behinderung der Eingliederung begründeten, weil andernfalls die Entscheidung der Anstaltsleitung einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr in dem gebotenen Maße zugänglich wäre (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2020 - III-1 Vollz (Ws) 95/20 -, Rn. 25).

    Die Entscheidung des Landgerichts weiche von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm und des Bundesverfassungsgerichts ab, denn bei der Auslegung und Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Behinderung der Eingliederung seien auch die Grundrechte der Strafgefangenen zu berücksichtigen (unter Verweis auf OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2020 - III-1 Vollz (Ws) 95/20 -, und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1439/95 -).

    Unter Beachtung von Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit kann aber nicht generell davon ausgegangen werden, dass ein Presseinterview mit einem Strafgefangenen regelmäßig dessen Eingliederung behindert (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 1998 - 5 Ws 189/98 Vollz -, Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2020 - III-1 Vollz (Ws) 95/20, 1 Vollz (Ws) 95/20 -, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 4 Ws 202/12 (R) -, Rn. 50 f.; Matthes, Presse-Interviews im Haftvollzug, 2005, 230 ff.; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015 E Rn. 35; Feest/Wegner, in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 2017, Teil II § 27 LandesR Rn. 6; Tolmein, ZRP 1997, S. 246; a.A. Arloth, in: Arloth/Krä, Strafvollzugsgesetze, 5. Aufl. 2021, § 25 StVollzG Rn. 5).

    Vielmehr müssen konkrete, objektiv fassbare Anhaltspunkte für die Befürchtung einer Behinderung der Eingliederung des Strafgefangenen dargelegt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2020 - III-1 Vollz (Ws) 95/20, 1 Vollz (Ws) 95/20 -, Rn. 25 m.w.N.).

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