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   OLG München, 17.07.2009 - 1 W 1735/09   

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https://dejure.org/2009,26877
OLG München, 17.07.2009 - 1 W 1735/09 (https://dejure.org/2009,26877)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2009 - 1 W 1735/09 (https://dejure.org/2009,26877)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 1 W 1735/09 (https://dejure.org/2009,26877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt einer dienstlichen Stellungnahme bei Ablehnung wegen angeblich fehlerhafter Sachverständigenauswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Befangenheitsantrages hinsichtlich eines medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsverfahren; Kriterien für die inhaltliche Gestaltung der dienstlichen Stellungnahme eines abgelehnten Richters im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 44 Abs. 3
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung eines Befangenheitsantrages hinsichtlich des medizinischen Sachverständigen im Arzthaftungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87
    Auszug aus OLG München, 17.07.2009 - 1 W 1735/09
    Entscheidend ist, ob die vorgebrachten Umstände vom Standpunkt eines ruhig Abwägenden aus betrachtet geeignet erscheinen, begründete Zweifel an der Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu wecken (BayObLG, Beschluss vom 21.01.1988, 3 Z 193/87).
  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines

    Denn nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - Rn. 11, NJW-RR 2012, 61; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - Rn. 17, NJW 2011, 1358, jeweils m. w. N.) sowie der nahezu einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (OLG München, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 1 W 1735/09 -, OLGR 2009, 875; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 W 155/03 - OLGR 2003, 362; Musielak/Voit/Heinrich, a. a. O., § 44 Rn. 9 m. w. N.; a. A. offenbar OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2013 - 11 WF 86/13, MDR 2013, 1525; E. Schneider; NJW 2008, 491 [492]) dient die nach § 44 Abs. 3 ZPO vorgesehene dienstliche Äußerung allein der Tatsachenfeststellung.
  • VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 B 14.1375

    Beamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Richterablehnung; Mitwirkung nach

    Über die Rechtmäßigkeit eines Beweisbeschlusses ist vielmehr allein im Rahmen eines gegen die Endentscheidung erhobenen Rechtsmittels zu befinden (vgl. OLG München, B.v. 17.7.2009 - 1 W 1735/09 - juris Rn. 4).
  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    Denn die dienstliche Erklärung dient nicht der nachträglichen Rechtfertigung getroffener Entscheidungen, sondern allein der Feststellung der für die Entscheidung über den Befangenheitsantrag notwendigen Tatsachen (BGH, Beschluss vom 21.02.2011 - II ZB 2/10, juris-Rn. 17 = NJW 2011, 1358; OLG München, Beschluss vom 17.07.2009 - 1 W 1735/09, juris-Rn. 6 = OLGR München 2009, 875; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.07.2003 - 5 W 155/03 - 39, 5 W 155/03, juris-Rn. 10 = OLGR Saarbrücken 2003, 362).
  • OLG München, 07.12.2010 - 1 W 2410/10

    Richterablehnung: Unzulässigkeit von Befangenheitsgesuchen wegen

    Es kann insoweit auf die Beschwerdeverfahren 1 W 1806/10 und 1 W 1735/09 verwiesen werden.
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