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   OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07 - 18   

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https://dejure.org/2007,16597
OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07 - 18 (https://dejure.org/2007,16597)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.06.2007 - 1 W 75/07 - 18 (https://dejure.org/2007,16597)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - 1 W 75/07 - 18 (https://dejure.org/2007,16597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerden gegen die Ablehnung einer Beweisanordnung im selbstständigen Beweisverfahren sowie gegen eine Entscheidung über die Kosten des Beweisverfahrens; Feststellung der Ursächlichkeit eines Behandlungsfehlers für gesundheitliche Beeinträchtigungen in einem ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen Beweiserhebung über das Vorliegen eines Behandlungsfehlers in Arzthaftungssachen; Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Anforderungen an eine zulässige Beweisfrage; Frage der Zweckerreichung durch ...

  • RA Karpienski
  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Zur Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07
    Dabei ist der Begriff des rechtlichen Interesses im Sinne der Vorschrift weit zu interpretieren (vgl. Musielak-Huber a.a.O., Rdnr. 13 zu § 485 ZPO; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 65. Aufl., Rdnr. 8 zu § 485 ZPO; BGH NJW 2004, 3488; OLG Karlsruhe VersR 2003, 375) und jedenfalls dann vom Vorliegen dieser Voraussetzung auszugehen, wenn die beantragte Begutachtung durch einen Sachverständigen der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann (§ 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07
    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH MDR 2003, 590 f. = BGH Rep 2003, 515 f.) sowie mehrerer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Koblenz MDR 2002, 352 f.; OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438 f.; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1241 f.; OLG Saarbrücken NJW 2000, 3439) und mit einer verbreiteten Auffassung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (vgl. etwa Zöller-Herget a.a.O., Rdnr. 9 zu § 485 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold a.a.O., Rdnr. 7 zu § 485 ZPO) davon auszugehen, dass in Arzthaftungssachen das rechtliche Interesse an einer Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Einzelfallprüfung verneint werden kann.
  • OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 57/97

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07
    Allerdings wird verschiedentlich die Auffassung vertreten (vgl. Gehrlein, Grundriss der Arzthaftungspflicht, 2. Aufl., S. 206 f.; OLG Köln MDR 1998, 224 f.; OLG Nürnberg MDR 1997, 501), das selbständige Beweisverfahren sei grundsätzlich ungeeignet, in Arzthaftungssachen das Vorliegen eines Behandlungsfehlers sowie die Frage der Ursächlichkeit der fehlerhaften Behandlung für eingetretene Gesundheitsschäden und das Ausmaß der Schädigung abzuklären; entsprechend fehle in diesen Fällen ein rechtliches Interesse im Sinne des § 485 A bs.
  • OLG Nürnberg, 13.11.1996 - 1 W 3034/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07
    Allerdings wird verschiedentlich die Auffassung vertreten (vgl. Gehrlein, Grundriss der Arzthaftungspflicht, 2. Aufl., S. 206 f.; OLG Köln MDR 1998, 224 f.; OLG Nürnberg MDR 1997, 501), das selbständige Beweisverfahren sei grundsätzlich ungeeignet, in Arzthaftungssachen das Vorliegen eines Behandlungsfehlers sowie die Frage der Ursächlichkeit der fehlerhaften Behandlung für eingetretene Gesundheitsschäden und das Ausmaß der Schädigung abzuklären; entsprechend fehle in diesen Fällen ein rechtliches Interesse im Sinne des § 485 A bs.
  • OLG Koblenz, 14.12.2001 - 5 W 822/01

    Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07
    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH MDR 2003, 590 f. = BGH Rep 2003, 515 f.) sowie mehrerer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Koblenz MDR 2002, 352 f.; OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438 f.; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1241 f.; OLG Saarbrücken NJW 2000, 3439) und mit einer verbreiteten Auffassung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (vgl. etwa Zöller-Herget a.a.O., Rdnr. 9 zu § 485 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold a.a.O., Rdnr. 7 zu § 485 ZPO) davon auszugehen, dass in Arzthaftungssachen das rechtliche Interesse an einer Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Einzelfallprüfung verneint werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07
    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH MDR 2003, 590 f. = BGH Rep 2003, 515 f.) sowie mehrerer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Koblenz MDR 2002, 352 f.; OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438 f.; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1241 f.; OLG Saarbrücken NJW 2000, 3439) und mit einer verbreiteten Auffassung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (vgl. etwa Zöller-Herget a.a.O., Rdnr. 9 zu § 485 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold a.a.O., Rdnr. 7 zu § 485 ZPO) davon auszugehen, dass in Arzthaftungssachen das rechtliche Interesse an einer Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Einzelfallprüfung verneint werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 13.05.1999 - 1 W 125/99

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07
    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH MDR 2003, 590 f. = BGH Rep 2003, 515 f.) sowie mehrerer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Koblenz MDR 2002, 352 f.; OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438 f.; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1241 f.; OLG Saarbrücken NJW 2000, 3439) und mit einer verbreiteten Auffassung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (vgl. etwa Zöller-Herget a.a.O., Rdnr. 9 zu § 485 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold a.a.O., Rdnr. 7 zu § 485 ZPO) davon auszugehen, dass in Arzthaftungssachen das rechtliche Interesse an einer Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Einzelfallprüfung verneint werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 8 W 16/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.06.2007 - 1 W 75/07
    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH MDR 2003, 590 f. = BGH Rep 2003, 515 f.) sowie mehrerer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Koblenz MDR 2002, 352 f.; OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438 f.; OLG Düsseldorf MDR 1998, 1241 f.; OLG Saarbrücken NJW 2000, 3439) und mit einer verbreiteten Auffassung in der rechtswissenschaftlichen Literatur (vgl. etwa Zöller-Herget a.a.O., Rdnr. 9 zu § 485 ZPO; Thomas-Putzo/Reichold a.a.O., Rdnr. 7 zu § 485 ZPO) davon auszugehen, dass in Arzthaftungssachen das rechtliche Interesse an einer Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Einzelfallprüfung verneint werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - 1 W 8/11

    Selbstständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsprozess

    Der Senat hat bislang die Ansicht vertreten, dass im selbstständigen Beweisverfahren auch geklärt werden kann, ob ein Behandlungsfehler vorliegt (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 15.6.2007 - 1 W 75/07 - 18 -, 1 W 89/07 - 19 - Beschluss vom 29.4.2008, - 1 W 315/07 - 62 - ).
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