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   BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07   

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BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07 (https://dejure.org/2007,17527)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2007 - 1 WB 12.07 (https://dejure.org/2007,17527)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 (https://dejure.org/2007,17527)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - m.w.N.).

    Die wehrdienstgerichtliche Überprüfung beschränkt sich deshalb darauf zu kontrollieren, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige Stelle den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt haben (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob dabei die gesetzlichen Grenzen des diesen Stellen insoweit eingeräumten Ermessens überschritten worden sind oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 a.a.O. und vom 24. Juni 2003 a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 13 und vom 24. Juni 2003 a.a.O. m.w.N.).

    Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 a.a.O., vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4 und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - m.w.N.).

    Die wehrdienstgerichtliche Überprüfung beschränkt sich deshalb darauf zu kontrollieren, ob der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige Stelle den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der von ihm angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt haben (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob dabei die gesetzlichen Grenzen des diesen Stellen insoweit eingeräumten Ermessens überschritten worden sind oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; Beschlüsse vom 19. Dezember 2001 a.a.O. und vom 24. Juni 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 111.94

    Zulassungsvoraussetzungen zu einer bestimmten Soldatenlaufbahn - Gesundheitliche

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei der hohen Verantwortung, die ein Offizier in der Bundeswehr zu tragen hat, und bei den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation auch die körperliche Einsatzfähigkeit bei der Entscheidung über die Zulassung zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 13 und vom 24. Juni 2003 a.a.O. m.w.N.).

    Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 a.a.O., vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine durch Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung jederzeit aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden (Urteile vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10.05 - BVerwGE 126, 33 ; vgl. auch Beschluss vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 82.94 -).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine durch Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung jederzeit aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden (Urteile vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10.05 - BVerwGE 126, 33 ; vgl. auch Beschluss vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 82.94 -).
  • BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 21.00

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenz als

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 29 und vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.98 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 116; Beschluss vom 7. April 2000 - BVerwG 2 B 21.00 - juris Rn. 2; vgl. ferner Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 22.93 -).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.98

    Mietzuschußsonderregelung des Bundesnachrichtendienstes (MZSR);

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 29 und vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.98 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 116; Beschluss vom 7. April 2000 - BVerwG 2 B 21.00 - juris Rn. 2; vgl. ferner Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 22.93 -).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 29 und vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.98 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 116; Beschluss vom 7. April 2000 - BVerwG 2 B 21.00 - juris Rn. 2; vgl. ferner Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 22.93 -).
  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05

    Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff der Eignung oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat; ferner findet eine Überprüfung der Entscheidung auf Verfahrensfehler statt (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 ).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07
    Im Rahmen der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung steht der zuständigen Stelle ein - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (Beschlüsse vom 30. August 1995 a.a.O., vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 a.a.O.).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 82.94

    Begründetheit des Antrags eines Oberstleutnants auf Aufhebung einer dienstlichen

  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 22.93

    Freistellung vom militärischen Dienst für die Teilnahme an der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 6 S 2448/18

    Änderung einer Verwaltungspraxis bezüglich der einzelfallbezogenen Erteilung

    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (vgl. dazu zuletzt nur BVerwG, Beschluss vom 26.06.2007 - 1 WB 12.07 -, juris m.w.N. zur Rspr. des BVerwG), sofern der zur Änderung der Verwaltungspraxis herangezogene Sachgrund konsequent umgesetzt wird (vgl. BVerwG, a.a.O. ; vgl. auch das Urteil des Senats vom 14.09.1993 - 14 S 1492/93 -, GewArch 1994, 31 : Handeln im Rahmen einer einheitlichen Verwaltungspraxis; weitere Differenzierung erfordert ihrerseits Rechtfertigung durch sachliche Gründe).
  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 264/09

    Luftsicherheitsassistent - Dienstkleidung - Reinigung

    Verwaltungsvorschriften können daher für die Zukunft geändert werden, wenn die Änderung sachlich gerechtfertigt ist und nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG oder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz führt (vgl. zur jederzeit möglichen Änderung einer durch Verwaltungsvorschriften vorgenommenen Ermessensbindung für die Zukunft aus sachgerechten Erwägungen BVerwG 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 - Rn. 29, Buchholz 449.2 SLV 2002 § 40 Nr. 3).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis ist auch insofern von Bedeutung, als eine bestehende Ermessensbindung durch eine hiervon abweichende Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden kann (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2007 BVerwG 1 WB 12.07 Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive

    Die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis ist auch insofern von Bedeutung, als eine bestehende Ermessensbindung durch eine hiervon abweichende Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 Rn. 29).

    Die in dem Beschwerdebescheid vom 2. März 2016 (Seite 7 f.) angeführten Gründe für die tatsächliche Verwaltungspraxis stellen sachgerechte, dem Zweck des Benachteiligungsverbots aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG entsprechende Erwägungen dar, die die Abweichung von dem Wortlaut der Verwaltungsvorschrift rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 Rn. 29 und vom 10. April 2008 - 1 WDS-VR 2.08 - Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09

    Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung;

    Die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis ist auch insofern von Bedeutung, als eine bestehende Ermessensbindung durch eine hiervon abweichende Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden kann (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats;

    Die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis ist auch insofern von Bedeutung, als eine bestehende Ermessensbindung durch eine hiervon abweichende Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden kann (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08

    Ermessenseinbürgerung; rechtmäßiger Aufenthalt; Duldungszeiträume

    Dass eine bestimmte auf ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften beruhende Verwaltungspraxis "aus sachgerechten Gründen" jederzeit geändert werden kann - auch wenn damit eine Schlechterstellung der Betroffenen verbunden ist - und dass in einem solchen Fall die Berufung auf eine Selbstbindung der Verwaltung nicht weiterhilft, ist in der Rechtsprechung anerkannt (siehe BVerwG, Beschluss vom 28.5.2008 a.a.O.; Beschluss vom 26.6.2007 - 1 WB 12/07 -, Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 und Urteil vom 23.4.2003 - 3 C 25/02 -, NVwZ 2003, 1384).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis ist auch insofern von Bedeutung, als eine bestehende Ermessensbindung durch eine hiervon abweichende Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden kann (Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 7.09 - a.a.O.).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 2.16

    Auswahlkriterium; Laufbahn; Offizier des militärfachlichen Dienstes;

    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (stRspr, vgl., z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.01.2024 - 12 K 221.23

    Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder

    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 - juris Rn. 29, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 3 Kart 119/21
  • VG Gießen, 25.02.2022 - 10 L 271/22

    Anspruch auf Genesenennachweis mit sechsmonatiger Gültigkeit

  • VGH Hessen, 13.11.2007 - 1 UE 438/07

    Zur Anerkennung ruhegehaltsfähiger Vordienstzeiten eines Professors in der DDR

  • VG Augsburg, 14.01.2022 - Au 8 K 20.1406

    Allgemeine Feststellungsklage, Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage

  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2435

    Reiseausweis für Ausländer; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; ernstliche

  • VGH Bayern, 10.06.2014 - 10 ZB 12.2393

    Reiseausweis für Ausländer; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; ernstliche

  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 4564/20

    Vorläufiger Rechtsschutzes zur Sicherung der Durchführung einer politischen

  • VG Magdeburg, 19.11.2019 - 5 B 311/19

    Entlastung eines schwerbehinderten Richters - Anwendung von § 207 SGB 9

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 20.20

    Ermessensausübung bei der Bildung der Referenzgruppe hinsichtlich Verletzung des

  • VG Arnsberg, 24.09.2007 - 1 K 732/06

    Neue Chance für niedrige Fahrschule

  • VG Braunschweig, 15.11.2023 - 1 B 339/23

    Glyphosat; Pflanzenschutzrecht; Zulassung; Eilantrag Verlängerung der

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 76.08
  • VGH Hessen, 22.02.2018 - 7 A 336/16

    Recht der Rechtsanwälte

  • VG Braunschweig, 21.10.2009 - 5 A 56/08

    Behörde; Berücksichtigung; Bindung; dauernder Aufenthalt; Duldung; Duldungszeit;

  • VGH Bayern, 18.10.2023 - 11 BV 20.685

    Erfolglose Klage auf Zahlung eines weiteren Ausgleichs für Mindereinnahmen im

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 60.09

    Verfügung des Personalamts der Bundeswehr zur Aufhebung einer planmäßigen

  • VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22

    Erfolgloser Eilantrag einer Fahrschulbetreiberin auf Einräumung der Möglichkeit,

  • VG Augsburg, 25.11.2008 - Au 3 K 07.758

    Prüfungsanfechtung; begrenzte Kontrollmöglichkeit des Gerichts;

  • VG Braunschweig, 30.08.2023 - 8 A 381/21

    Herdenschutzhund; Hundehaltung zur Berufsausübung; Hundesteuer; örtliche

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