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   OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00   

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OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00 (https://dejure.org/2000,6280)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.10.2000 - 1 WF 37/00 (https://dejure.org/2000,6280)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 1 WF 37/00 (https://dejure.org/2000,6280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1618 IV
    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung, Einbenennung von Stiefkindern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elternteil; Elterliche Sorge; Namensrecht; Namensbande; Gründe des Kinderwohls

  • Judicialis

    BGB § 1618 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 Abs. 4
    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung; Einbenennung von Stiefkindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    BGB § 1618 IV
    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung, Einbenennung von Stiefkindern

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1618 Satz 4 BGB
    Namensänderung/Einbenennung des Kindes geschiedener Eltern

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1618 Satz 4 BGB
    Namensänderung/Einbenennung des Kindes geschiedener Eltern

Verfahrensgang

  • AG Erfurt - 37 F 2019/99
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 487
  • FamRZ 2001, 1547 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena aaO S. 487; Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutzfeldt FamRZ 2000, 645, 649; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13

    Name des Kindes: Voraussetzungen einer "additiven Einbenennung"

    Hiervon ist auf der Grundlage des sich im Beschwerderechtszug darbietenden Sach- und Streitstandes auszugehen, so dass ungeachtet der Frage, ob die Eingriffsschwelle bei der additiven Einbenennung niedriger anzusetzen ist (siehe hierzu: v. Sachsen Gessaphe in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 1618, Rz. 28, m.w.N.; Staudinger/Coester, aaO, Rz. 28, m.w.N.), dem Familiengericht im Ergebnis darin beizutreten ist, im Rahmen der gebotenen Abwägung zwar nicht eine komplette Trennung des Namensbandes, sondern als milderen Eingriff in das Elternrecht jedenfalls eine sogenannte "additive Einbenennung" durch Voranstellung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), vorzunehmen (vgl. BGH, FamRZ 2002, 94, m.w.N.; OLG Celle NJW 1999, 1374; OLG Jena, FamRZ 2001, 1547; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645;v. Sachsen Gessaphe, aaO, Rz. 21 ff, m.w.N.; Staudinger/Coester, aaO, Rz. 35).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04

    Einbenennungsverfahren: Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung des

    Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649).
  • OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06

    Anforderungen an die Einbenennung eines Kindes

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena aaO S. 487; Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutz-feldt FamRZ 2000, 645, 649; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35)... .
  • OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06

    Eine Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das FamG an das OLG hat zeitnah zu

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist (vgl. OLG Jena NJ 2001, 487) und ein milderer Eingriff in das Elternrecht, nämlich die sogenannte "additiven Einbenennung" durch Voranstellung oder Anfügung des Ehenamens des sorgeberechtigten Elternteils (§ 1618 Satz 2 BGB), nicht ausreicht (vgl. OLG Celle NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena aaO S. 487; Willutzki aaO S. 78; Oelkers/Kreutzfeldt FamRZ 2000, 645, 649; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 35)... .
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