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   OLG Braunschweig, 19.06.2023 - 1 WF 65/23   

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https://dejure.org/2023,15649
OLG Braunschweig, 19.06.2023 - 1 WF 65/23 (https://dejure.org/2023,15649)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.06.2023 - 1 WF 65/23 (https://dejure.org/2023,15649)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Juni 2023 - 1 WF 65/23 (https://dejure.org/2023,15649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VV RVG Nr. 1000; VV RVG Nr. 1003; FamFG § 81; RVG § 56 Abs. 2 S. 2 und 3
    Einigungsgebühr; Vergleich; Sorgerecht; Erledigungserklärung; Sorgerechtsvollmacht; Voraussetzungen für die Entstehung einer Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren

  • IWW

    Nrn. 1003, 1000 VV RVG
    Familienrecht, Gebührenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren nach Verständigung über die Erteilung einer umfassenden Sorgerechtsvollmacht

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr in Sorgerechtsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 17.11.2015 - 4 WF 174/15

    Begriff der Entbehrlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung i.S. von Nr. 1003

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.06.2023 - 1 WF 65/23
    Hingegen liegt eine Einigung im kostenrechtlichen Sinne vor, wenn sich die Eltern vor einer Erledigungserklärung darüber verständigt haben, dass dem einen Elternteil eine umfassende Sorgerechtsvollmacht erteilt werden und es deshalb künftig bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleiben soll (vgl. KG Berlin, a.a.O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.11.2015 - 4 WF 174/15 , juris Rn. 9 f., so auch die nicht veröffentlichten Entscheidungen des hiesigen Oberlandesgerichts in den Verfahren zu den Az. 1 WF 102/19 und 2 WF 206/20).
  • OLG Celle, 08.04.2013 - 10 WF 105/13

    Anforderungen an die Entstehung einer Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.06.2023 - 1 WF 65/23
    Nicht ausreichend sind demgegenüber eine Beendigung des Rechtsstreits durch Anerkenntnis oder Verzicht i.S.v. Nr. 1000 S. 2 VV RVG oder eine einseitige Erledigungserklärung ohne eine vorausgehende Einigung (KG Berlin, Beschluss vom 15.04.2019 - 19 WF 15/19, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 08.04.2013 - 10 WF 105/13 , juris Rn. 6).
  • KG, 15.04.2019 - 19 WF 15/19

    Voraussetzungen einer Einigungsgebühr in Kindschaftssachen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.06.2023 - 1 WF 65/23
    Nicht ausreichend sind demgegenüber eine Beendigung des Rechtsstreits durch Anerkenntnis oder Verzicht i.S.v. Nr. 1000 S. 2 VV RVG oder eine einseitige Erledigungserklärung ohne eine vorausgehende Einigung (KG Berlin, Beschluss vom 15.04.2019 - 19 WF 15/19, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 08.04.2013 - 10 WF 105/13 , juris Rn. 6).
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