Rechtsprechung
OLG Hamm, 20.09.2001 - 1 Ws (L) 9/2001 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Strafaussetzung zur Bewährung, lebenslange Freiheitsstrafe, Einholung eines Gutachtens, Verwendung eines Sachverständigengutachtens, Pflicht zur mündlichen Anhörung eines Sachverständigen
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03
Verwertung eines von der Justizvollzugsanstalt zur Frage der Lockerungseignung …
In diesem Fall war die Strafvollstreckungskammer dann aber auch verpflichtet, gemäß § 454 Abs. 2 S. 3 StPO den Sachverständigen mündlich anzuhören (vgl. Beschluss des Senats vom 20. September 2001 - 1 Ws (L) 9/2001 -).