Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23739
OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07 (https://dejure.org/2007,23739)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.07.2007 - 1 Ws 137/07 (https://dejure.org/2007,23739)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 1 Ws 137/07 (https://dejure.org/2007,23739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen und Zweck eines Unterbringungsbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines dringenden Verdachts neuer Tatsachen für die Erteilung eines Unterbringungsbefehls; Unterbringungsbefehl zur Gewinnung dringender Anhaltspunkte für eine drohende Unterbringung; Fehlen dringender Tatsachen im Falle einer von den Vollzugsbehörden ...

  • Judicialis

    StPO § 275a Abs. 5 S. 1; ; StGB § 66b; ; StGB § 66b Abs. 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07
    Im Falle psychischer Auffälligkeiten des Verurteilten kommt es dabei nicht darauf an, wann diese Auffälligkeiten erstmals zur Diagnose einer psychischen Störung oder psychiatrischen Erkrankung geführt haben; maßgeblich ist vielmehr, ob die der psychologischen oder medizinischen Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder zumindest erkennbar waren (BGHSt 50, 275, 278f.; 373, 379, 383; BGH NStZ-RR 2006, 170 und 302; BGH NJW 2007, 1074-1077).

    Als weitere Voraussetzung für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung müssen die nachträglich erkennbar gewordenen Tatsachen eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten und in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (BGH NStZ 2006, 155, 156).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07
    In Anbetracht der Schwere des den Betroffenen treffenden Eingriffs, der nach dem Willen des Gesetzgebers restriktiv, auf wenige Einzelfälle beschränkt gehandhabt werden soll (BT-Drucks 15/2887, S. 10, 12f.; BVerfGE 109, 190, 236, 242), müssen neue Tatsachen schon für sich Gewicht haben und auf eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der in § 66b genannten Schutzgüter hindeuten.
  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05

    Entscheidung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07
    Im Falle psychischer Auffälligkeiten des Verurteilten kommt es dabei nicht darauf an, wann diese Auffälligkeiten erstmals zur Diagnose einer psychischen Störung oder psychiatrischen Erkrankung geführt haben; maßgeblich ist vielmehr, ob die der psychologischen oder medizinischen Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder zumindest erkennbar waren (BGHSt 50, 275, 278f.; 373, 379, 383; BGH NStZ-RR 2006, 170 und 302; BGH NJW 2007, 1074-1077).
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07
    Demgegenüber können Umstände, die dem ersten Tatrichter bekannt waren oder die er bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und erforderlichenfalls näher aufklären müssen, im Verfahren nach § 66b StGB keine Berücksichtigung finden (BGHSt 50, 180, 187; 373, 378f.; Tröndle-Fischer, a.a.O., § 66b Rn. 14 ff.).
  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07
    Denn der Unterbringungsbefehl nach § 275a StPO dient nicht der Gewinnung dringender Anhaltspunkte für eine drohende Unterbringung nach § 66b StGB, sondern setzt diese voraus (vgl. OLG Koblenz NStZ 2005, 97).
  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07
    Im Falle psychischer Auffälligkeiten des Verurteilten kommt es dabei nicht darauf an, wann diese Auffälligkeiten erstmals zur Diagnose einer psychischen Störung oder psychiatrischen Erkrankung geführt haben; maßgeblich ist vielmehr, ob die der psychologischen oder medizinischen Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder zumindest erkennbar waren (BGHSt 50, 275, 278f.; 373, 379, 383; BGH NStZ-RR 2006, 170 und 302; BGH NJW 2007, 1074-1077).
  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07
    Eine erstmalige oder neue Bewertung derartiger Tatsachen stellt selbst keine neue Tatsache im Sinne des § 66b Abs. 1 StGB dar (BGHR StGB § 66b Neue Tatsachen 3 (Gründe)).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07
    Eine bloße Änderung der psychiatrischen Diagnose kann daher nicht als neue Tatsache gelten, wenn sie nicht auf einer neuen tatsächlichen Grundlage - neuen Anknüpfungstatsachen - beruht (BGH NStZ-RR 2006, 172).
  • OLG Schleswig, 17.10.2008 - 2 Ws 405/08
    Ein Unterbringungsbefehl darf nämlich nicht deshalb erlassen werden, weil erst - etwa im Rahmen der erforderlichen Begutachtung durch zwei Sachverständige - Tatsachen ermittelt werden sollen, die die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu tragen geeignet sind (vgl. bereits OLG Koblenz, NStZ 2005, 97, 100 [OLG Koblenz 21.09.2004 - 1 Ws 561/04] ; jetzt auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 1 Ws 137/07 -, bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht