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   OLG Stuttgart, 10.09.2001 - 1 Ws 184/01   

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https://dejure.org/2001,7713
OLG Stuttgart, 10.09.2001 - 1 Ws 184/01 (https://dejure.org/2001,7713)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.09.2001 - 1 Ws 184/01 (https://dejure.org/2001,7713)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. September 2001 - 1 Ws 184/01 (https://dejure.org/2001,7713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschätzung der Beweislage; Staatsanwaltschaft; Klageerzwingungsantrag; Auslassung; Vortragsmangel

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 3 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 79
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.10.1997 - 2 Ws 532/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2001 - 1 Ws 184/01
    Dazu gehört eine aus sich selbst heraus verständliche, in sich geschlossene Sachdarstellung; diese muss in groben Zügen auch den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide sowie die Darlegung enthalten, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Erwägungen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft nicht zutreffen sollen (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 2000, 127; OLG Hamm MDR 1998, 859; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 172 Rdnr. 27; Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Auflage, § 172 Rdnr. 38, jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 1 Ws 248/03

    Falschbeurkundung im Amt: Beweiskraft des Sitzungsprotokolls hinsichtlich von

    Dazu gehört eine aus sich selbst heraus verständliche, in sich geschlossene Sachverhaltsdarstellung; diese muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide sowie die Darlegung enthalten, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Erwägungen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft nicht zutreffen sollen (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79; OLG Hamm MDR 1998, 859; Meyer-Goßner, aaO., § 172 Rdnr. 27; Karlsruher Kommentar, aaO., § 172 Rdnr. 34 ff).
  • OLG Stuttgart, 08.09.2003 - 1 Ws 242/03

    Klageerzwingung: Unzulässiger Klageerzwingungsantrag gegen "Verantwortliche"

    Dabei ist die Auseinandersetzung mit der Beweislage das Kernstück des Klageerzwingungsantrags, das Auslassungen nicht verträgt (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2009 - 1 Ws 179/09

    Klageerzwingung: Durch Rechtspflegedelikte beeinträchtigte Verfahrensbeteiligte

    (vgl. BVerfG Beschl. v. 3. März 1993 - 2 BvR 125/94 - ; OLG Koblenz NJW 1977, S. 1461 f.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, S. 79; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluss vom 8. Mai 2006 - 1 Ws 85/06 - Beschluss vom 26. Januar 2007 - 1 Ws 5/07 - ; Beschluss vom 26. Februar 2007 - 1 Ws 13/07; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 1 Ws 310/07).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 1 Ws 33/14

    Formerfordernisse des § 172 Abs. 2 StPO

    Dabei ist die Auseinandersetzung mit der Beweislage das Kernstück des Klageerzwingungsantrages, das keinerlei Auslassung verträgt (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79; 2003, 31; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2010 - 3 Ws 324/10).

    Dabei ist die Auseinandersetzung mit der Beweislage das Kernstück des Klageerzwingungsantrags, das keinerlei Auslassungen verträgt (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2013 -3 Ws 981/13-; Beschluss vom 30. Juni 2010 - 3 Ws 324/10; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; 2003, 331).

  • OLG Zweibrücken, 30.06.2006 - 1 Ws 137/06

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

    Insoweit lag der vom OLG Stuttgart (NStZ-RR 2002, 79) entschiedene Sachverhalt völlig anders, da dort der Anzeiger im Klageerzwingungsantrag verschwieg, dass gegen ihn selbst in der gleichen Angelegenheit eine Anklage erhoben worden war.
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ws 4/09

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags

    Hierbei ist keine vollständige Wiedergabe des Inhalts sämtlicher der Antragsschrift beigefügten Anlagen, sondern eine Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts gefordert, die es gestattet, die Erfolgsaussichten des Antrags zu prüfen ohne gezwungen zu sein, sich aus den Akten oder aus den einer Antragsschrift beiliegenden Vorgängen das zusammenzusuchen, was der Begründung des Antrags eventuell dienlich sein könnte (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der formalen Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag BVerfG 2 BvR 1087/00, Beschluss vom 31.01.2002, zitiert nach juris, sowie BVerfG, Beschluss vom 03.03.1993 - 2 BvR 125/94 - OLG Koblenz, NJW 1977, S. 1461 f.; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, S. 79; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluss vom 8. Mai 2006 - 1 Ws 85/06 - Beschluss vom 26. Januar 2007 - 1 Ws 5/07 - Beschluss vom 26. Februar 2007 - 1 Ws 13/07 - Beschluss vom 16. Januar 2008 - 1 Ws 310/07 -).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2002 - 1 Ws 255/02

    Unzulässigkeit des Klageerzwingungsverfahrens gegen einen Ausländer wegen

    Hierzu gehört eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts, die dem Oberlandesgericht die Möglichkeit eröffnet, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten die Einstellung des Verfahrens zu überprüfen und zu entscheiden, ob - bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts - die Erhebung der öffentlichen Klage in formeller und materieller Hinsicht gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfG NJW 2000, 1027; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 45. Auflage, § 172 Rdnr. 27 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf

    Es ist nicht nur die Schilderung des Sachverhalts, sondern auch des Verfahrensgangs und des Inhalts der Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft mitzuteilen und darüber hinaus anzugeben, welche Erwägungen rechtlicher und/oder tatsächlicher Art - unter genauer Bezeichnung der dazugehörigen Beweismittel - der Auffassung der Strafverfolgungsbehörde entgegen zu setzen sind (allgemeine Meinung: vgl. Meyer-Goßner StPO, 49. Aufl., § 172 Rn. 27; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 1071).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2019 - 1 Ws 144/18

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Klageerzwingungsantrag

    Der Antrag muss, zumindest in groben Zügen, auch den Gang der Ermittlungen einschließlich der Nennung der für die Einhaltung der Fristen erforderlichen Daten, den Inhalt der angegriffenen Bescheide sowie die Darlegung enthalten, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Erwägungen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft nicht zutreffen sollen (vgl. BVerfG Beschluss vom 3. März 1993, 2 BvR 125/94; OLG Koblenz NJW 1977, S. 1461 f.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, S. 79; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluss vom 15. Januar 2019, 1 Ws 196/18; Beschluss vom 15. Januar 2019, 1 Ws 190/18; Beschluss vom 20. September 2019, 1 Ws 146/18; Beschluss vom 9. Juli 2014, 1 Ws 76/14; Beschluss vom 26. Mai 2014, 1 Ws 56/14; Beschluss vom 8. Mai 2006, 1 Ws 85/06; Beschluss vom 26. Januar 2007, 1 Ws 5/07; Beschluss vom 26. Februar 2007, 1 Ws 13/07; Beschluss vom 16. Januar 2008, 1 Ws 310/07).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 1 Ws 208/19

    Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags

    Der Antrag muss zumindest in groben Zügen auch den Gang des Ermittlungsverfahrens einschließlich der Nennung der für die Einhaltung der Fristen erforderlichen Daten, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Darlegung enthalten, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Erwägungen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft nicht zutreffen sollen (BVerfG, Beschluss vom 03. März 1993, 2 BvR 125/94, Juris; OLG Koblenz NJW 1977, 1461 f.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 79; std.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2009 - 1 Ws 246/08

    Antragsberechtigung bei Klageerzwingungsantrag durch einen Abtretungsempfänger

  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 1 Ws 147/08
  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 245/08

    Klageerzwingungsverfahren wegen Beihilfe zur Untreue: Notwendige Darlegung einer

  • OLG Hamm, 12.04.2011 - 1 Ws 174/11

    Vorliegen der Voraussetzungen des Klageerzwingungsverfahrens i.R.d. Kaufs oder

  • OLG Hamm, 29.03.2011 - 1 Ws 155/11

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Erhebung der öffentlichen Klage

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