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   OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 1 Ws 240/95   

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https://dejure.org/1995,11806
OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 1 Ws 240/95 (https://dejure.org/1995,11806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.1995 - 1 Ws 240/95 (https://dejure.org/1995,11806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 1995 - 1 Ws 240/95 (https://dejure.org/1995,11806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StPO § 456a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 1 VAs 32/13

    Wiedereinreise in den "Knast"

    Das der Vollstreckungsbehörde zugewiesene Recht auf Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs lebt wieder auf und verdichtet sich in aller Regel zu einer Vollstreckungspflicht für die Vollstreckungsbehörden (OLG Düsseldorf NStE Nr. 4 zu § 456a StPO; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 93; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 123, 125; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.11.1995 - 1 Ws 240/95 - juris).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2000 - 3 VAs 45/00

    Rückkehr eines abgeschobenen Straftäters in die Bundesrepublik: Voraussetzungen

    Das nach § 456 a Abs. 1 StPO mögliche erneute (vgl. OLG Karlsruhe, ZfStrVO 1997, 369, 370) Absehen von der weiteren Strafvollstreckung der Freiheitsstrafen ist eine Ermessensentscheidung der Vollstreckungsbehörde, die nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EGGVG der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.

    Das der Vollstreckungsbehörde zugewiesene Recht auf Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs lebt wieder auf und verdichtet sich in aller Regel zu einer Vollstreckungspflicht für die Vollstreckungsbehörden (OLG Düsseldorf, NStZ Nr. 4 zu § 456 a StPO; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1997, 369, 370; OLG Hamburg, NStZ ­ RA 1999, 123 ff.).

  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ws 45/08

    Nachholung; Vollstreckung; Rückkehr; Freiwilligkeit

    Umstände, die geeignet sind, die hier grundsätzlich angezeigte Durchsetzung des Vollstreckungsanspruchs (zu vgl. dazu OLG Düsseldorf, NStZ Nr. 4 zu § 456 a StPO; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1997, 369 370 ; OLG Hamburg, NStZ-RR 1999, 123) als unangebracht erscheinen lassen, vermag ich - in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft - nicht zu erkennen.
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