Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 Ws 291/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8345
OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 Ws 291/04 (https://dejure.org/2005,8345)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.06.2005 - 1 Ws 291/04 (https://dejure.org/2005,8345)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 1 Ws 291/04 (https://dejure.org/2005,8345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entscheidung der Strafvollzugsanstalt: Ablösung vom Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablösung eines Strafgefangenen von seinem Arbeitsplatz; Zulässigkeit der Anordnung einer "Roten Karte" durch die Justizvollzugsanstalt; Beurteilungsspielraum der Vollzugsanstalt hinsichtlich der Beurteilung der einen Widerruf rechtfertigenden Beeinträchtigung von ...

  • Judicialis

    StVollzG § 14 Abs. 2; ; StVollzG § 88 Abs. 1 Nr. 3; ; StVollzG § 88 Abs. 3; ; StVollzG § 91 Abs. 1; ; StVollzG § 102; ; StVollzG § 103 Abs. 1 Nr. 3; ; StVollzG § 115 Abs. 5; ; VwVfG § 49

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 389
  • StV 2007, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 1 Ws 506/04

    Haftkosten: Ablösung von der Arbeit wegen schuldhafter Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 Ws 291/04
    Erforderlich ist daher, dass der Gefangene auf Dauer und nicht nur kurzzeitig an dem innegehabten Arbeitsplatz nicht mehr tragbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11.4.2005, 1 Ws 506/04).
  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung;

    Auf der Grundlage des diesbezüglich, soweit ersichtlich, zugrundegelegten Sachverhaltes (s.o. unter II.1.b)aa)) hätte das Landgericht prüfen müssen, ob es für eine nachträgliche Befristung als (Teil-)Widerruf einer den Beschwerdeführer begünstigenden Regelung eine Rechtsgrundlage gab, ob deren Voraussetzungen vorlagen und ob die nachträgliche Befristung den Interessen des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vertrauensschutzes angemessen Rechnung trug (vgl. zur Bedeutung des Vertrauensschutzes bei der Ablösung vom Arbeitsplatz OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 3. August 2005 - 1 Ws 61/05 -, ZfStrVo 2006, S. 302 , und vom 29. Juni 2005 - 1 Ws 291/04 -, NStZ-RR 2005, S. 389 ; bei anderen Widerrufsmaßnahmen KG, Beschlüsse vom 20. April 2006 - 5 Ws 598/05 Vollz -, StV 2007, S. 313 , und vom 13. April 2006 - 5 Ws 70/06 Vollz -, NStZ 2006, S. 695 ; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94 -, NStZ 1996, S. 253 ).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

    Für eine dauerhafte Ablösung von der Arbeit, die bereits aufgrund ihrer zeitlichen Wirkungsdauer über eine Disziplinarmaßnahme gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 7 StVollzG hinausgeht, verlangt die obergerichtliche Rechtsprechung nicht nur eine ausreichende Sachverhaltsermittlung der Vollzugsbehörde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 Ws 1055/04 u.a. -, juris), sondern auch eine Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen der § 49 Abs. 2 VwVfG, § 14 Abs. 2 StVollzG (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 11. April 2005 - 1 Ws 506/04 - sowie vom 29. Juni 2005 - 1 Ws 291/04 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2005 - 1 Ws 61/05

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Ablösung eines Strafgefangenen von seinem

    Die Entscheidung der Vollzugsanstalt über die Ablösung des Strafgefangenen von seiner Tätigkeit als Einkaufshelfer ist als Widerruf einer den Antragsteller begünstigenden Maßnahme an den zu § 49 VwVfG, 14 Abs. 2 StVollzG entwickelten Grundsätzen zu messen (Senat, Beschluss vom 05.07.2004,1 Ws 291/04; OLG Frankfurt, ZfStrVo 2001, 372).

    Die Entscheidung der Vollzugsanstalt hält einer derartigen Nachprüfung nicht stand, weil weder ein zur Ablösung des Antragstellers von seiner Tätigkeit rechtfertigender schwerwiegender Pflichtenverstoß vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2004, 1 Ws 95/04), noch der Strafgefangene als für die weitere Ausübung der Funktion eines Einkaufshelfers untragbar anzusehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29.06.2005,1 Ws 291/04).

  • OLG Stuttgart, 02.03.2020 - V 4 Ws 368/19

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Voraussetzungen für Ausschluss eines

    aa) Der Ausschluss eines Gefangenen von einer ihm zugewiesenen Arbeit gegen seinen Willen ist als Widerruf einer ihn begünstigenden Maßnahme nur in entsprechender Anwendung der Grundsätze des § 49 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG möglich (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 2 Ws (Vollz) 49/11, BeckRS 2016, 17126; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2007 - 1 Ws 405/07, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 1 Ws 291/04, juris Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 Ws 1055-1058/04 (StVollz), juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 1 Vollz (Ws) 641/09

    Ablösung eines Gefangenen von seinem Arbeitsplatz wegen Besitzes eines

    § 115 Abs. 5 StVolllzG überprüfbar (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.06.2005 - 1 Ws 291/04 m.w.N.).
  • KG, 16.06.2021 - 5 Ws 11/21

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Berliner Strafvollzug:

    (1) Die Ablösung eines Gefangenen von einer Ausbildungsmaßnahme war nach der früheren Rechtslage als Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes nach den hierzu entwickelten Grundsätzen des § 49 VwVfG, § 14 Abs. 2 StVollzG grundsätzlich zulässig (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 1 Ws 291/04 - juris Rdnr. 14; OLG Celle, Beschluss vom 17. März 1999 - 1 Ws 54/99 - juris Rdnr. 11; KG, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 2 Ws 128/15 Vollz - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 5 Ws 130/16 Vollz - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.09.2019 - 1 VollzWs 447/19

    Tatsachenfeststellung bei Haftkostenbeitrag zwingend erforderlich

    Auch kann eine Ablösung von der Arbeit - anders als die Erhebung eines Haftkostenbeitrags - schon dann zulässig sein, wenn den Gefangenen kein nachgewiesenes Verschulden trifft, er aber dennoch für den weiteren Betriebsablauf untragbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.06.2005 - 1 Ws 291/04 -, juris), was z.B. der Fall sein kann, wenn - lediglich - der Verdacht besteht, dass er in seiner Zelle aufgefundene unerlaubte Medikamente selbst konsumiert oder damit Handel treibt (Senat, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht