Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.06.2003 - 1 Ws 317/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erklärung des Rechtsmittelverzichts durch Angeklagten und Verteidiger; Beweiskraft der Protokollierung des Rechtsmittelverzichts; Ausnahmen der Wirksamkeit der Verzichtserklärung; Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung wegen Verstoßes gegen Richtlinien
- Judicialis
StPO § 302
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2003 - 1 Ws 317/03
Selbst unterstellt, der vorliegende im Hauptverhandlungsprotokoll vermerkte Rechtsmittelverzicht des Angeklagten und seiner Verteidigerin nehme - trotz des Vermerks "v.u.g." (Bl. 35 d.A.) - nicht an der Beweiskraft des § 274 StPO teil, da das Gericht die entsprechenden Erklärungen nicht in der Form des § 273 Abs. 3 StPO in das Protokoll aufgenommen hat (BGHSt 18, 257), ist dennoch mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, dass sowohl der Angeklagte und seine Verteidigerin hier jeweils eine Rechtsmittelverzichtserklärung abgegeben haben.Weiterhin ist Unwirksamkeit z.B. angenommen worden, wenn der Vorsitzende unzuständigerweise eine Zusage abgegeben hat, die nicht eingehalten worden ist (BGH NJW 1995, 2568), oder wenn trotz fühlbarer Bestrafung die Verzichtserklärung entgegengenommen worden ist, ohne dass sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger beraten konnte (BGHSt 18, 257).
- OLG Oldenburg, 14.06.1982 - Ss 303/82
Zulässigkeit einer Revision bei zuvor erklärtem Rechtsmittelverzicht des …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2003 - 1 Ws 317/03
Der Rechtsmittelverzicht eines verhandlungsfähigen Angeklagten ist in der Regel als wirksam anzusehen (OLG Oldenburg, NStZ 1982, 520).Der Rechtsmittelverzicht eines verhandlungsfähigen Angeklagten ist in der Regel als wirksam anzusehen (OLG Oldenburg, NStZ 1982, 520).
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2003 - 1 Ws 317/03
Wird nur die Abgabe der Erklärung im Protokoll vermerkt, so ist die Richtigkeit des Vermerks im Freibeweis zu klären, wobei das Protokoll nur ein Beweisanzeichen für den Verzicht ist (BGHSt 19, 101).
- BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94
Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumnis - Verschuldetes Versäumnis - …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2003 - 1 Ws 317/03
Weiterhin ist Unwirksamkeit z.B. angenommen worden, wenn der Vorsitzende unzuständigerweise eine Zusage abgegeben hat, die nicht eingehalten worden ist (BGH NJW 1995, 2568), oder wenn trotz fühlbarer Bestrafung die Verzichtserklärung entgegengenommen worden ist, ohne dass sich der Angeklagte mit seinem Verteidiger beraten konnte (BGHSt 18, 257). - BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81
Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2003 - 1 Ws 317/03
Der Rechtsmittelverzicht kann in der Hauptverhandlung unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt und im Protokoll beurkundet werden (BGHSt 31, 109). - OLG Nürnberg, 04.01.1977 - Ws 720/76
Verkehrsverstoß und das daran anschließende unerlaubte Entfernen vom Unfallort …
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2003 - 1 Ws 317/03
Unwirksamkeit des erklärten Rechtsmittelverzichts ist insbesondere angenommen worden, wenn es sich um junge und lebensunerfahrene Angeklagte handelte, die zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, und wenn außerdem zusätzliche Besonderheiten zu berücksichtigen waren wie z.B. die Verkennung durch das Gericht, dass ein Fall notwendiger Verteidigung vorlag (OLG Hamm, MDR 1977, 599). - OLG Düsseldorf, 04.08.1994 - 5 Ss 281/94
Auszug aus OLG Koblenz, 03.06.2003 - 1 Ws 317/03
Dem Vermerk kommt dabei Bedeutung als wesentliches Beweisanzeichen für die Verzichtserklärung zu (OLG Düsseldorf, VRS 88, 41).