Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 03.09.2007

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   OLG Zweibrücken, 27.08.2007 - 1 Ws 337/07   

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https://dejure.org/2007,25224
OLG Zweibrücken, 27.08.2007 - 1 Ws 337/07 (https://dejure.org/2007,25224)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.08.2007 - 1 Ws 337/07 (https://dejure.org/2007,25224)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. August 2007 - 1 Ws 337/07 (https://dejure.org/2007,25224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschuldigung des Fernbleibens von einem Berufungshauptverhandlungstermin mit einem altersentsprechenden Nachlassen der Gedächtnisleistung; Begriff der "genügenden Entschuldigung"

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 02.08.2016 - L 15 SF 206/16

    Vergesslichkeit und seit langem psychische Erkrankung sind kein

    Mit einer allgemeinen Vergesslichkeit und - wie hier - seit langem vorliegenden psychischen Problemen kann eine Wiedereinsetzung daher grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 12.01.1988, Az.: IX B 94/87, und vom 23.01.2008, Az.: I B 101/07; BGH, Beschluss vom 11.05.1989, Az.: VII ZB 23/88; Bayer. LSG, Urteil vom 13.04.2007, Az.: L 5 KN 21/06 KR; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.2007, Az.: 1 Ws 337/07; LSG Hamburg, Urteil vom 13.03.2013, Az.: L 2 AL 35/12).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2023 - 1 ORs 2 Ss 44/22

    Genügende Entschuldigung eines Angeklagten bei Coronaerkrankung

    Denn § 329 Abs. 1 StPO enthält eine Ausnahme von der Regel, dass ohne den Angeklagten nicht verhandelt werden darf, und birgt die Gefahr eines sachlich unrichtigen Urteils in sich (BGH, Beschluss vom 01.08.1962 - 4 StR 122/62, NJW 1962, 2020; Senat, Beschlüsse vom 27.08.2007 - 1 Ws 337/07, juris Rn. 2, vom 07.11.2011 - 1 Ss 85/10).
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   OLG Jena, 03.09.2007 - 1 Ws 337/07   

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https://dejure.org/2007,62320
OLG Jena, 03.09.2007 - 1 Ws 337/07 (https://dejure.org/2007,62320)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.09.2007 - 1 Ws 337/07 (https://dejure.org/2007,62320)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. September 2007 - 1 Ws 337/07 (https://dejure.org/2007,62320)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Jena, 03.09.2007 - 1 Ws 337/07
    Weder aus dem Anspruch auf Akteneinsicht nach § 147 StPO noch aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs folgt ein Recht auf Erweiterung des Aktenbestandteiles durch Beziehung anderer Ermittlungsakten (vgl. hierzu: BVerfGE 63, 45, 60f).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 03.09.2007 - 1 Ws 337/07
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör und den Grundsätzen des fairen rechtsstaatlichen Verfahrens ergibt sich hingegen, dass der Verteidigung bei einem vollzogenen Haftbefehl die Aktenteile zur Verfügung stehen müssen, die sie für eine effektive Stellungnahme zu den Vorwürfen benötigt, die Gegenstand des Haftbefehles sind (vgl. BVerfG NStZ 1994, 551).
  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

    Auszug aus OLG Jena, 03.09.2007 - 1 Ws 337/07
    Dies folgt zugleich aus Art. 5 Abs. 4 EMRK, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den beiden Urteilen vom 13.02.2001 entschieden hat (NJW 2002, 2013 ff).
  • AG Stadtroda, 07.08.2017 - 7 OWi 1367/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Messunterlagen

    Das Recht zur Akteneinsicht begründet keinen Anspruch auf Erweiterung des Aktenbestandes (vgl. ThOLG, Beschluss vom 03.09.2007 - 1 Ws 337/07; ThOLG, Beschluss vom 20.02.2008 - 1 Ss 1/08).
  • OLG Jena, 20.02.2008 - 1 Ss 1/08
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung bereits entschieden, dass das Recht zur Akteneinsicht keinen Anspruch auf Erweiterung des Aktenbestandes, etwa durch Beiziehung von Akten anderer Behörden oder Gerichte, umfasst (siehe Senatsbeschluss vom 03.09.2007, 1 Ws 337/07).
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