(1) Ist bei Beginn einer Hauptverhandlung weder der Angeklagte noch in den Fällen, in denen dies zulässig ist, ein Vertreter des Angeklagten erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Dies gilt nicht, wenn das Berufungsgericht erneut verhandelt, nachdem die Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen worden ist. Ist die Verurteilung wegen einzelner von mehreren Taten weggefallen, so ist bei der Verwerfung der Berufung der Inhalt des aufrechterhaltenen Urteils klarzustellen; die erkannten Strafen können vom Berufungsgericht auf eine neue Gesamtstrafe zurückgeführt werden.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 kann auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft auch ohne den Angeklagten verhandelt werden. Eine Berufung der Staatsanwaltschaft kann in diesen Fällen auch ohne Zustimmung des Angeklagten zurückgenommen werden, es sei denn, daß die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 vorliegen.
(3) Der Angeklagte kann binnen einer Woche nach der Zustellung des Urteils die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den in den §§ 44 und 45 bezeichneten Voraussetzungen beanspruchen.
(4) Sofern nicht nach Absatz 1 oder 2 verfahren wird, ist die Vorführung oder Verhaftung des Angeklagten anzuordnen. Hiervon ist abzusehen, wenn zu erwarten ist, daß er in der neu anzuberaumenden Hauptverhandlung ohne Zwangsmaßnahmen erscheinen wird.
Rechtsprechung zu § 329 StPO
619 Entscheidungen zu § 329 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13
- BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
Berufungsverwerfung, Zulässigkeit, EMRK
- OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 2 RVs 11/12
Vertretung des Angeklagten im Berufungsrechtszug außerhalb der gesetzlichen ...
- OLG Celle, 13.09.2011 - 32 Ss 119/11
Absoluter Revisionsgrund, Abwesenheit des Angeklagten, Verwerfung der Berufung ...
- EGMR, 08.11.2012 - 30804/07
Verletzung des Rechts auf Verteidigerbeistand durch die Verwerfung der Berufung ...
- OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ss 86/09
- KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04
Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger ...
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Querverweise
- StPO
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten
- § 35a
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 330
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Strafbefehlen
- § 412
- Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (JVollzGB I)
- Anwendungsbereich und Aufgaben
- § 1 (Anwendungsbereich)
- Zweites Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Untersuchungshaftvollzug (JVollzGB II)
- Sonstige Freiheitsentziehungen
- § 82 (Sonstige Arten der Haft und Unterbringung)
- StPO
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112 (zu § 329 IV)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 234 (zu § 329 I 1)
- Rechtsmittel
- Allgemeine Vorschriften
- § 302 I 2 (zu § 329 II 2)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Strafbefehlen
- § 411 II 1 (zu § 329 I 1)