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   OLG Celle, 01.11.2007 - 1 Ws 405/07 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2007,17751
OLG Celle, 01.11.2007 - 1 Ws 405/07 (StrVollz) (https://dejure.org/2007,17751)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.11.2007 - 1 Ws 405/07 (StrVollz) (https://dejure.org/2007,17751)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. November 2007 - 1 Ws 405/07 (StrVollz) (https://dejure.org/2007,17751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Zuweisung eines anderen, geringer vergüteten Arbeitsplatzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 StVollzG; § 49 Abs. 2 VwVfG
    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Ablösung eines Strafgefangenen von einem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz bei gleichzeitiger Zuweisung eines andereren Arbeitsplatzes mit geringerer Vergütung; Umfang des organisatorischen Spielraums einer Justizvollzugsanstalt bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Ablösung eines Strafgefangenen von einem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz bei gleichzeitiger Zuweisung eines andereren Arbeitsplatzes mit geringerer Vergütung; Umfang des organisatorischen Spielraums einer Justizvollzugsanstalt bei ...

  • Judicialis

    StVollzG § 41; ; VwVfG § 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 125
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 24.07.1997 - 3 Ws 333/97
    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2007 - 1 Ws 405/07
    a) Es ist allgemein anerkannt und ständige Rechtsprechung des Senats, dass die Ablösung eines Gefangenen von einem ihm zuvor rechtmäßig zugewiesenen Arbeitsplatz nur unter den Voraussetzungen erfolgen kann, unter denen ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt nach § 49 Abs. 2 VwVfG widerrufen werden kann (vgl. Senat in NStZ 2000, 465. ebenso OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 1998, 31. ZfStrVo 2001, 372. NStZ-RR 2005, 188. Brandenburgisches OLG OLGNL 2006, 264. Matzke/Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle, StvollzG 4. Aufl. § 37 Rdnr. 28. Däubler/Spaniol in AKStVollzG, 4. Aufl. § 37 Rdnr. 27. Arloth/Lückemann, StvollzG § 37 Rdnr 4).

    Diese mangelnde Eignung kann dabei auf persönlichen, fachlichen oder vollzuglichen Gründen beruhen, wozu in erster Linie körperliche oder psychische Beeinträchtigungen sowie fehlende Fachkenntnisse zählen, aber auch verhaltensbedingte Gründe wie Arbeitsverweigerung, Störung des Betriebsfriedens und Sicherheitsgefährdungen (vgl. Senat in NStZ 2000, 465. ebenso OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 1998, 31. ZfStrVo 2001, 372. NStZ-RR 2005, 188. Brandenburgisches OLG OLGNL 2006, 264. Matzke/Laubenthal a. a. O. § 37 Rdnr. 28. Däubler/Spaniol a. a. O. § 37 Rdnr. 27. Arloth/Lückemann, a. a. O. § 37 Rdnr 4).

    Dies hindert die Anordnung der Folgenbeseitigung nach Ansicht des Senats jedoch nicht (insofern Bedenken äußernd OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 1998, 31.2005, 188, das die Frage aber letztendlich offen läßt).

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2007 - 1 Ws 405/07
    Die Antragsgegnerin handelt aber nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie die rechtswidrige Ablösung des Antragstellers rückgängig macht (ebenso BVerwGE 75, 138 zur Rückgängigmachung einer rechtswidrigen Umsetzung).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OLG Celle, 01.11.2007 - 1 Ws 405/07
    Aus diesem Grunde ist die Maßnahme im vorliegenden Fall nicht einer beamtenrechtlichen Umsetzung gleichzustellen, die voraussetzt, dass gerade keine über die inneren Abläufe der Behörde hinausgehenden Auswirkungen auf den Status des Beamten vorliegen (vgl. BVerwGE 60, 144).
  • OLG Celle, 27.08.2015 - 1 Ws 352/15

    Begründung der Entscheidung über die Ablösung des Verurteilten aus der

    Dies hindert die Anordnung der Folgenbeseitigung nach Ansicht des Senats jedoch nicht gänzlich (vgl. Senatsbeschluss vom 1. November 2007 - 1 Ws 405/07 [StrVollz]) - NStZ-RR 2008, 125; insofern Bedenken äußernd OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 1998, 31; 2005, 188, das die Frage aber letztendlich offen lässt).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2020 - V 4 Ws 368/19

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Voraussetzungen für Ausschluss eines

    aa) Der Ausschluss eines Gefangenen von einer ihm zugewiesenen Arbeit gegen seinen Willen ist als Widerruf einer ihn begünstigenden Maßnahme nur in entsprechender Anwendung der Grundsätze des § 49 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG möglich (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 2 Ws (Vollz) 49/11, BeckRS 2016, 17126; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2007 - 1 Ws 405/07, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 1 Ws 291/04, juris Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 3 Ws 1055-1058/04 (StVollz), juris Rn. 8).
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