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   OLG Jena, 31.01.2007 - 1 Ws 44/07   

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https://dejure.org/2007,34220
OLG Jena, 31.01.2007 - 1 Ws 44/07 (https://dejure.org/2007,34220)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.01.2007 - 1 Ws 44/07 (https://dejure.org/2007,34220)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 1 Ws 44/07 (https://dejure.org/2007,34220)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus OLG Jena, 31.01.2007 - 1 Ws 44/07
    Eine Ausnahme von der Regel, wonach in diesen Fällen § 63 StGB ausscheidet (BGH NStZ 1998, 405), kann darin liegen, dass auch der Verdacht auf Straftaten außerhalb der psychiatrischen Unterbringung besteht; jedenfalls steht das einer einstweiligen Unterbringung gemäß § 126 a StPO nicht entgegen.

    die krankheitstypischen und krankheitsbedingten Anlasstaten aber im Rahmen einer bereits aus anderen Gründen angeordneten Unterbringung begangen und sind Tatopfer die Angehörigen des Pflegepersonals, dem seine ihn und die Allgemeinheit schützende Betreuung obliegt, so bleibt in der Regel für die Maßnahme nach § 63 StGB als Rechtsfolge kein Raum (vgl. BGH NStZ 1998, 405).

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus OLG Jena, 31.01.2007 - 1 Ws 44/07
    Vorliegend war im Gegensatz zu dem vom BGH (a. a.O.) entschiedenen Fall und zur Fallgestaltung, die bspw. dem weiteren Beschluss des BGH in NStZ 1999, 611 zugrunde lag, der Besch.
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Hat der Betroffene im Übrigen krankheitstypische und krankheitsbedingte Anlasstaten im Rahmen einer bereits - aus anderen Gründen - angeordneten Unterbringung begangen, so bleibt in der Regel für die Maßnahme nach § 63 StGB als Rechtsfolge kein Raum ( BGH , BGHR § 62 StGB, Verhältnismäßigkeit 1 = NStZ 1998, Seiten 405 f. Thüringer Oberlandesgericht , Bschluss vom 20.01.2007, Az.: 1 Ws 44/07, u. a. in: juris; LG Hildesheim , FamRZ 2010, Seite 2030 ), so dass hier die Unterbringung gemäß BbgPsychKG anzuordnen ist.
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2013 - 1 Ws 59/13

    Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe: Ausschluss bei

    § 56 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB setzt nämlich nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung weder einen kriminologischen Zusammenhang zwischen den Taten voraus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26/11, 2 Ws 27/11 -, zitiert nach juris; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 f Rn. 14 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; in Abweichung von der Vorauflage SK-StGB/Schall, 121. Lfg. [April 2010], § 56 f Rn. 12), noch dass die frühere Tat und das neue Delikt nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sind (vgl. z.B. OLG Stuttgart, StV 2003, 346; KG BA 2001, 60; Senatsbeschlüsse vom 2. April 2007 - 1 Ws 44/07 -, 7. Mai 2008 - 1 Ws 88/08 - und 21. Dezember 2011 - 1 Ws 271/11 - Fischer, a.a.O., § 56 f Rn. 8a).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit

    Sind diese Voraussetzungen - wie hier angesichts der bisherigen Unbeeindruckbarkeit des Verurteilten durch die Verhängung und Vollstreckung von Freiheitsstrafen und seiner Rückfallgeschwindigkeit - nicht gegeben, so ist die Aussetzung zwingend zu widerrufen (vgl. Fischer, a.a.O., § 56f Rn. 14; Senatsbeschlüsse vom 2. April 2007 - 1 Ws 44/07 -, 10. Oktober 2007 - 1 Ws 192/07 - und 18. Oktober 2007 - 1 Ws 193/07 -).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2008 - 1 Ws 233/07

    Voraussetzungen für eine Aussetzung des Rests einer Gesamtfreiheitsstrafe zur

    Mit Beschluss vom 2. April 2007 (1 Ws 44/07) hat der Senat die durch das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3. Juli 2003 gewährte Strafaussetzung im Hinblick auf die dem Urteil des Amtsgerichts München vom 19. September 2006 zugrunde liegenden, während laufender Bewährung begangenen Straftaten widerrufen.
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