Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a)   
   6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72)   
   Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Rechtsprechung zu § 63 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:

Literatur im Internet zu § 63 StGB

Querverweise

Auf § 63 StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Rechtsfolgen der Tat
          Maßregeln der Besserung und Sicherung
            Freiheitsentziehende Maßregeln
              § 66b (Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
              § 67 (Reihenfolge der Vollstreckung)
              § 67g (Widerruf der Aussetzung)
              § 67h (Befristete Wiederinvollzugsetzung; Krisenintervention)
    Jugendgerichtsgesetz (JGG)
      Heranwachsende
        Anwendung des sachlichen Strafrechts
          § 106 (Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung)
    Polizeigesetz (PolG)
      Das Recht der Polizei
        Maßnahmen der Polizei
          Polizeizwang
            § 54 (Schußwaffengebrauch gegenüber Personen)
Redaktionelle Querverweise zu § 63 StGB:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Sprachgebrauch
            § 11 I Nr. 5 (Personen- und Sachbegriffe)
     
      Besonderer Teil
        Gemeingefährliche Straftaten
          § 323a (Vollrausch)
    Strafprozeßordnung (StPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Sachverständige und Augenschein
        Verhaftung und vorläufige Festnahme
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Hauptverhandlung
     
      Rechtsmittel
        Revision

Rechtsberatung

  • Rechtsberatung Online zu § 63 StGB und Ihren weiteren Fragen bei advo24, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht