Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
| Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Rechtsprechung zu § 63 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 72 Entscheidungen zu § 63 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 198 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 63 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Schuldanerkenntnis durch Vergewaltiger, 18.12.90 (BGHSt 37, 263)
§ 21, Indizien für verminderte Schuldfähigkeit;
§§ 63, 66;
§ 403 StPO, Anerkenntnisurteil ist im Adhäsionsverfahren unzulässig
Literatur im Internet zu § 63 StGB
- HRRS-Praxishinweis : Zweifelssatz und Maßregelanordnung beim Vollrausch gem. § 323a StGB von Ulf Buermeyer (Rechtsprechungsanmerkung)
Anmerkungen zu BGH 4 StR 147/03 – Beschluss vom 5. August 2003
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Querverweise
Auf § 63 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Heranwachsende
- Anwendung des sachlichen Strafrechts
- § 106 (Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 54 (Schußwaffengebrauch gegenüber Personen)
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 11 I Nr. 5 (Personen- und Sachbegriffe)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 323a (Vollrausch)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 80a
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 246a
- Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
- §§ 136 ff
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Allgemeines
- §§ 1 ff (Voraussetzungen der Unterbringung)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Amtsgerichte
- § 24 II
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