Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Unterbringungsgesetz
1. Abschnitt - Allgemeines (§§ 1 - 2) |
(1) Psychisch Kranke können gegen ihren Willen in einer nach § 2 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind.
(2) Psychisch Kranke im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, bei denen eine geistige oder seelische
1. | Krankheit, | |
2. | Behinderung oder | |
3. | Störung von erheblichem Ausmaß |
einschließlich einer physischen oder psychischen Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten vorliegt (Krankheit).
(3) 1Steht der psychisch Kranke unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft oder ist für ihn ein Pfleger oder Betreuer bestellt, dessen Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, so ist der Wille desjenigen maßgeblich, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. 2Bei Bestellung eines Betreuers gilt dies nur, wenn der psychisch Kranke geschäftsunfähig ist oder für ihn ein Einwilligungsvorbehalt hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung angeordnet ist. 3Im übrigen ist Absatz 1 auch anwendbar, wenn der Sorgeberechtigte, Vormund, Pfleger oder Betreuer mit der Unterbringung einverstanden ist, eine Unterbringung nach §§ 1631b, 1705, 1800, 1906, 1915 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aber unterbleibt.
(4) Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
Rechtsprechung zu § 1 UBG
23 Entscheidungen zu § 1 UBG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11
Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in ...
- AG Nürtingen, 05.10.2012 - 11 XIV 65/12
Unterbringung eines psychisch Kranken: Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung
- OLG Naumburg, 16.04.2002 - 1 Ws 140/02
Voraussetzungen der Unterbringung; Entlassung aus der Strafhaft; Ablehnung der ...
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 VG 389/18
- OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02
Verfassungsmäßigkeit des UBG; Materielle Voraussetzung der Sicherungsverwahrung; ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Naumburg, 02.04.2002 - 1 Ws 110/02
Erlass eines Haftbefehls im Verfahren nach dem UBG; Unterbringung; Beschwerde ...
- OLG Naumburg, 02.04.2002 - 1 Ws 110/02
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach ...
- OLG Schleswig, 14.02.1995 - 1 Ws 40/92
Urteil; Aufhebung ; Straftaten; Nationalsozialistische Motive; Todesurteil; ...
- OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei ...
§ 1 UBG in Nachschlagewerken
- § 1 UBG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Psychisch-Kranken-Gesetz
- Zwangsbehandlung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 1 UBG:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- IV. Unterbringungssachen
- § 70 I Nr. 3
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
- § 63 (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) (zu §§ 1 ff)