Unterbringungsgesetz
| 1. Abschnitt - Allgemeines (§§ 1 - 2) |
(1) Psychisch Kranke können gegen ihren Willen in einer nach § 2 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind.
(2) Psychisch Kranke im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, bei denen eine geistige oder seelische
| 1. | Krankheit, | |
| 2. | Behinderung oder | |
| 3. | Störung von erheblichem Ausmaß |
einschließlich einer physischen oder psychischen Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten vorliegt (Krankheit).
(3) Steht der psychisch Kranke unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft oder ist für ihn ein Pfleger oder Betreuer bestellt, dessen Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, so ist der Wille desjenigen maßgeblich, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Bei Bestellung eines Betreuers gilt dies nur, wenn der psychisch Kranke geschäftsunfähig ist oder für ihn ein Einwilligungsvorbehalt hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung angeordnet ist. Im übrigen ist Absatz 1 auch anwendbar, wenn der Sorgeberechtigte, Vormund, Pfleger oder Betreuer mit der Unterbringung einverstanden ist, eine Unterbringung nach §§ 1631b, 1705, 1800, 1906, 1915 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aber unterbleibt.
(4) Unterbringungsbedürftig sind psychisch Kranke, die infolge ihrer Krankheit ihr Leben oder ihre Gesundheit erheblich gefährden oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellen, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
Rechtsprechung zu § 1 UBG
8 Entscheidungen zu § 1 UBG in unserer Datenbank:
- OLG Naumburg, 16.04.2002 - 1 Ws 140/02
- AG Nürtingen, 05.10.2012 - 11 XIV 65/12
Bloße Verwahrung psychisch Kranker bei Unterbringung
- BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11
Familienrecht - Rechtsbeschwerde gegen Unterbringung
- OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei ...
- OLG Stuttgart, 02.08.1990 - 14 U 10/90
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen zweier Amtspflichtverletzungen, Verstoß ...
- OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
Unterbringung eines Jugendlichen
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96
Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach ...
- OLG Karlsruhe, 03.06.1999 - 19 Wx 31/99
Sofortige weitere Beschwerde nach Erledigung des Rechtsmittels durch Ablauf der ...
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Literatur im Internet zu § 1 UBG
- Minderjährige hinter Schloß und Riegel?
von Frank Czerner
Freiheitsbeschränkende bzw. -entziehende Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen, insbesondere nach § 42 SGB VIII , § 1631 b BGB und den §§ 71, 72 JGG: Eine systematische Darstellung mit ausgewählten Problemschwerpunkten im verfassungsrechtlichen Kontext
Stand: 2000 - § 1 UBG wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Unterbringungssachen
- § 70 I Nr. 3 (zu §§ 1 ff)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
- § 63 (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) (zu §§ 1 ff)