Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Unrichtige Sachbehandlung, Entpflichtung, Pflichtverteidiger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG im Hinblick auf eine nicht erfolgte Entpflichtung eines Pflichtverteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 21 Abs. 1; StPO § 473 Abs. 4 S. 1, 2
Vorliegen der Voraussetzungen einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG im Hinblick auf eine nicht erfolgte Entpflichtung eines Pflichtverteidigers
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Oldenburg, 21.04.2010 - 1 Ws 194/10
Zulässigkeit eines kostenneutralen einverständlichen Auswechselns des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13
Zwar ist nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Auswechselung des Verteidigers ausnahmsweise auch ohne Vorliegen von Widerrufsgründen zulässig, wenn beide Verteidiger damit einverstanden sind, dadurch keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine Mehrkosten entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2009 - 1 Ws 54/09 - OLG Oldenburg, NStZ-RR 2010, 210 ; OLG Brandenburg, StV 2001, 442 ; OLG Düsseldorf, StraFo 2007, 156; OLG Frankfurt, StV 2008, 128 ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 5 a m.w.N.) und gilt dies insbesondere bei einem Wechsel zwischen erster und zweiter Instanz (…Meyer-Goßner, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 03.12.2007 - 3 Ws 1205/07
Notwendige Verteidigung: Wechsel des Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13
Zwar ist nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Auswechselung des Verteidigers ausnahmsweise auch ohne Vorliegen von Widerrufsgründen zulässig, wenn beide Verteidiger damit einverstanden sind, dadurch keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine Mehrkosten entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2009 - 1 Ws 54/09 - OLG Oldenburg, NStZ-RR 2010, 210 ; OLG Brandenburg, StV 2001, 442 ; OLG Düsseldorf, StraFo 2007, 156; OLG Frankfurt, StV 2008, 128 ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 5 a m.w.N.) und gilt dies insbesondere bei einem Wechsel zwischen erster und zweiter Instanz (…Meyer-Goßner, a.a.O.). - OLG Brandenburg, 19.12.2000 - 2 Ws 364/00
Austausch des Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13
Zwar ist nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Auswechselung des Verteidigers ausnahmsweise auch ohne Vorliegen von Widerrufsgründen zulässig, wenn beide Verteidiger damit einverstanden sind, dadurch keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine Mehrkosten entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2009 - 1 Ws 54/09 - OLG Oldenburg, NStZ-RR 2010, 210 ; OLG Brandenburg, StV 2001, 442 ; OLG Düsseldorf, StraFo 2007, 156; OLG Frankfurt, StV 2008, 128 ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 5 a m.w.N.) und gilt dies insbesondere bei einem Wechsel zwischen erster und zweiter Instanz (…Meyer-Goßner, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13
Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, den Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger tätig bleiben zu lassen, z.B. wenn zu befürchten ist, dass der Wahlverteidiger das Mandat alsbald wegen Mittellosigkeit des Angeklagten wieder niederlegen werde (KG, StV 2010, 63 ; OLG Düsseldorf, StV 1997, 576 ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 2 m.w.N.). - KG, 03.12.2008 - 1 AR 1744/08
Anfechtbarkeit der Aufrechterhaltung einer Verteidigerstellung gegen den Willen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13
Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, den Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger tätig bleiben zu lassen, z.B. wenn zu befürchten ist, dass der Wahlverteidiger das Mandat alsbald wegen Mittellosigkeit des Angeklagten wieder niederlegen werde (KG, StV 2010, 63 ; OLG Düsseldorf, StV 1997, 576 ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 2 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 07.02.2007 - 3 Ws 50/07
Voraussetzungen der Entpflichtung des bereits bestellten Pflichtverteidigers und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13
Zwar ist nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur eine Auswechselung des Verteidigers ausnahmsweise auch ohne Vorliegen von Widerrufsgründen zulässig, wenn beide Verteidiger damit einverstanden sind, dadurch keine Verfahrensverzögerung eintritt und keine Mehrkosten entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2009 - 1 Ws 54/09 - OLG Oldenburg, NStZ-RR 2010, 210 ; OLG Brandenburg, StV 2001, 442 ; OLG Düsseldorf, StraFo 2007, 156; OLG Frankfurt, StV 2008, 128 ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 143 Rn. 5 a m.w.N.) und gilt dies insbesondere bei einem Wechsel zwischen erster und zweiter Instanz (…Meyer-Goßner, a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 27.02.1996 - 4 Ws 48/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - 1 Ws 47/13
Die Frage, ob unter den vorliegenden Umständen auch die jeweils zweite Hälfte der Gebühren und Auslagen der Wahlverteidigerin bzw. der Pflichtverteidigergebühr für das Berufungsverfahren der Landeskasse aufzuerlegen war, kann nicht im Rahmen der Billigkeitsentscheidung des § 473 Abs. 4 StPO über Auslagen bei Teilerfolg eines Rechtsmittels, sondern nur im Zusammenhang mit der Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nach § 21 Abs. 1 GKG erörtert werden, was auch im Rahmen der Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung zulässig ist (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, 655).
- OLG Koblenz, 16.06.2018 - 1 Ws 550/16
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Erledigterklärung einer …
Die Notwendigkeit der weiteren Fortdauer der Maßregel ist regelmäßig überprüft worden; der Senat verwarf mit Beschlüssen vom 28. April 2014 (1 Ws 47/13) und vom 16. Juni 2015 (1 Ws 710/14) sofortige Beschwerden des Untergebrachten als unbegründet, nachdem die Strafvollstreckungskammer die Maßregel nicht für erledigt erklärt und ihre Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt hatte.