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OLG Koblenz, 10.08.2000 - 1 Ws 501/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersuchungshaft; Drogenkonsum; Urinprobe; Sachverhaltsaufklärung; Disziplinarmaßnahme
- Judicialis
StPO § 119; ; StVollzG § 101; ; UVollzO § 62; ; UVollzO § 63
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 16.08.1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89
Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.2000 - 1 Ws 501/00
Die Anordnung eines Bediensteten der Justizvollzugsanstalt konnte insbesondere nicht auf §§ 101, 178 StVollzG gestützt werden (a.A. OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ 89, 550, allerdings bezogen auf Strafgefangene). - OLG Saarbrücken, 05.02.1992 - 1 Ws 10/92
Untersuchungshaft; Abgabe einer Urinprobe
Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.2000 - 1 Ws 501/00
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einen Untersuchungshäftling verpflichtet, aktiv an der Aufklärung eines mutmaßlichen Fehlverhaltens mitzuwirken, welches zugleich den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BtMG erfüllen kann (OLG Saarbrücken NStZ 92, 350).