Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 498/06, 1 Ws 528/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Führungsaufsicht: Reduzierung der Höchstdauer der kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht und deren Überprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 68f Abs. 1 StGB; § 300 StPO; § 453 Abs. 2 S. 1 StPO; § 463 Abs. 2 StPO
Reduzierung der Höchstdauer einer nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht; Überprüfbarkeit einer dahingehenden Reduzierung durch das Beschwerdegericht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Reduzierung der Höchstdauer einer nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht; Überprüfbarkeit einer dahingehenden Reduzierung durch das Beschwerdegericht
- Judicialis
StGB § 68c Abs. 1 S. 2; ; StGB § 68f Abs. 1 S. 1; ; StGB § 68f Abs. 2; ; StPO § 453 Abs. 2 S. 1; ; StPO § 463
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Führungsausficht, Höchstdauer, Ermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 18.09.2006 - 17 StVK 575/06
- OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 498/06, 1 Ws 528/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 20.07.1999 - 1 Ws 435/99
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 498/06
Diese Ansicht wird vom OLG Koblenz (NStZ 2000, 92) vertreten und von der beschwerdeführenden Staatsanwaltschaft offenbar geteilt.
- OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 528/06
Möglichkeit, die Höchstdauer einer nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe kraft …
1 Ws 498/06 1 Ws 528/06. - OLG Hamm, 11.01.2017 - 2 Ws 180/17
Abkürzung der Höchstdauer der Führungsaufsicht
Vielmehr ist mit dem OLG Oldenburg (Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 498 und 528/06 in NdsRpfl 2007, 59 = BeckRS 2006, 13074), dem OLG Dresden (Beschluss vom 12.12.2008 - 2 Ws 380/08 - BeckRS 2009, 20980), dem OLG Frankfurt (Beschluss vom 24.08.2010 - 3 Ws 752/10 in NStZ-RR 2010, 390) sowie dem Kammergericht Berlin (Beschluss vom 20.06.2011 - 2 Ws 159/11 -, juris) davon auszugehen, dass die Strafvollstreckungskammer bereits bei Ausgestaltung der Führungsaufsicht in Verbindung mit der Feststellung, dass die Maßregel nicht entfällt (§ 68 f Abs. 2 StGB), die Dauer der Führungsaufsicht nach pflichtgemäßen Ermessen auf der Grundlage einer Prognose innerhalb der gesetzlichen Spanne von 2 - 5 Jahren nach § 68 c Abs. 1 StGB bestimmen kann.
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 528/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 68c StGB; § 68f Abs. 1 S. 1 StGB; § 68f Abs. 2 StGB; § 300 StPO; § 453 StPO; § 463 StPO
Möglichkeit, die Höchstdauer einer nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht vorab zu reduzieren; Prüfungsumfang und Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts bezüglich einer Entscheidung, die Höchstdauer einer nach Vollverbüßung ... - Wolters Kluwer
Möglichkeit, die Höchstdauer einer nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht vorab zu reduzieren; Prüfungsumfang und Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts bezüglich einer Entscheidung, die Höchstdauer einer nach Vollverbüßung ...
- Judicialis
StGB § 68c Abs. 1 S. 2; ; StGB § 68f Abs. 1 S. 1; ; StGB § 68f Abs. 2; ; StPO § 453 Abs. 2 S. 1; ; StPO § 463
- rechtsportal.de
Führungsausficht, Höchstdauer, Ermessen
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 18.09.2006 - 17 StVK 575/06
- OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 528/06
- OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 498/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 498/06
Reduzierung der Höchstdauer einer nach Vollverbüßung der Freiheitsstrafe kraft …
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 528/06
1 Ws 498/06 1 Ws 528/06. - OLG Koblenz, 20.07.1999 - 1 Ws 435/99
Auszug aus OLG Oldenburg, 31.10.2006 - 1 Ws 528/06
Diese Ansicht wird vom OLG Koblenz (NStZ 2000, 92) vertreten und von der beschwerdeführenden Staatsanwaltschaft offenbar geteilt.
- KG, 20.06.2011 - 2 Ws 159/11
Führungsaufsicht: Bestimmung der Dauer einer nach Vollverbüßung eintretenden …
c) Die Oberlandesgerichte Oldenburg (NdsRPfl 2007, 59 = StraFO 2006, 505) und Frankfurt am Main (NStZ-RR 2010, 390) treten der Ansicht des OLG Koblenz entgegen und nehmen an, daß eine zuverlässige Prognose bereits zu Beginn der Führungsaufsicht möglich sei.Soweit sich aber günstige Prognosefaktoren bereits zur Zeit der Entscheidung über die Führungsaufsicht feststellen lassen, ist es möglich und dann auch geboten, die Dauer der Führungsaufsicht bereits mit dieser Entscheidung abzukürzen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 390; OLG Oldenburg NdsRpfl 2007, 59 = StraFO 2006, 505).