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   OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00   

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OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00 (https://dejure.org/2000,6920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2000 - 1 Ws 568/00 (https://dejure.org/2000,6920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2000 - 1 Ws 568/00 (https://dejure.org/2000,6920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Verteidigers; Anfechtbarkeit der Verteidigerbestellung; Rücknahme einer Verteidigerbestellung; Beiordnung eines weiteren Verteidigers; Strafverteidiger

  • Judicialis

    StPO § 140; ; StPO § 143; ; StPO § 304

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 § 143 § 304
    Anfechtbarkeit der Verteidigerbestellung - Beiordnung eines weiteren Verteidigers - Rücknahme der Bestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 523
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt (Senat, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 1 Ws 246 - 247/99 - und 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384; StV 1994, 288; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Köln StV 1989, 242; KK-Laufhütte, StPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 12 m. w. N.).

    Insbesondere kann eine Beschwer darin liegen, daß ein nicht (mehr) das Vertrauen des Angeklagten genießender oder nicht in dessen mit dem Wahlverteidiger oder ersten Pflichtverteidiger abgesprochenes Verteidigungskonzepts eingeweihter weiterer Pflichtverteidiger durch nicht mit dem Angeklagten und dem Verteidiger seines Vertrauens abgestimmte Sach- oder Prozeßanträge deren Verteidigungsstrategie stören (Senatsbeschluss vom 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 -).

  • OLG Celle, 17.09.1987 - 3 Ws 239/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00
    Die vom Senat (MDR 1986, 604; Beschluss vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 1988, 39; OLG Koblenz OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
  • OLG Frankfurt, 24.11.1993 - 3 Ws 646/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt (Senat, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 1 Ws 246 - 247/99 - und 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384; StV 1994, 288; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Köln StV 1989, 242; KK-Laufhütte, StPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 12 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.02.1989 - 3 Ws 68/89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung der Beiordnung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt (Senat, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 1 Ws 246 - 247/99 - und 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384; StV 1994, 288; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Köln StV 1989, 242; KK-Laufhütte, StPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 12 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 08.03.1989 - 3 Ws 166/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt (Senat, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 1 Ws 246 - 247/99 - und 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384; StV 1994, 288; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Köln StV 1989, 242; KK-Laufhütte, StPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 12 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 22.06.1972 - 3 Ws 222/72
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00
    Die vom Senat (MDR 1986, 604; Beschluss vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 1988, 39; OLG Koblenz OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
  • OLG Celle, 18.12.1987 - 3 Ws 570/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt (Senat, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 1 Ws 246 - 247/99 - und 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384; StV 1994, 288; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Köln StV 1989, 242; KK-Laufhütte, StPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 12 m. w. N.).
  • KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16

    Strafverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines zweiten

    Das gilt auch für die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (vgl. KG, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris]; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).

    Der Angeklagte wird dann nämlich dazu gezwungen, sich entgegen seinem Willen mit zwei statt nur einem Verteidiger abzustimmen, wodurch seine Verteidigung beeinträchtigt sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris], Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 143 Rdn. 15; einschränkend Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).

  • BGH, 03.05.2023 - StB 21/23

    Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (keine Anfechtbarkeit der

    Dies gilt auch für den Fall der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (s. KG, Beschlüsse vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 u.a., juris Rn. 3 f.; vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16, StV 2017, 155 f.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 6. September 1999 - 1 Ws 708/99, StV 2000, 412, 413; vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00, StraFo 2001, 241, 242; vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, NStZ-RR 2012, 317).
  • OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06

    Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren

    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zwar eigentlich eine für den Angeklagten vorteilhafte Maßnahme, indes ist allgemein anerkannt, dass sie ausnahmsweise dann der Anfechtung unterliegt, wenn mit der Beschwerde Ermessensfehler bei der Auswahl des Pflichtverteidigers geltend gemacht werden (vgl. Senat B. v. 15.7.1988, 2 Ws 340/88 = StV 1989, 241, 242; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055, 2056; StV 1989, 384; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Düsseldorf VRS 100, 130, 132; Karlsruher Kommentar-Laufhütte, StPO, 5. Aufl. 2003, § 141, Rdn. 13).
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