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   OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08   

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OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08 (https://dejure.org/2008,20085)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.10.2008 - 1 Ws 614/08 (https://dejure.org/2008,20085)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 1 Ws 614/08 (https://dejure.org/2008,20085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berufung: (Un-)Zulässigkeit der Beschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei angeordneten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts; Widerruf der Ermächtigung des Verteidigers zur Berufungsbeschränkung durch einen Angeklagten nach Ablauf der Berufungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts; Widerruf der Ermächtigung des Verteidigers zur Berufungsbeschränkung durch einen Angeklagten nach Ablauf der Berufungsfrist

  • Judicialis

    JGG § 55 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 450
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
    Das beschränkt eingelegte Rechtsmittel war zwar bis zum Ablauf der Frist zur Einlegung der Berufung noch erweiterbar, vgl. BGHSt 38, 366 zur Revision.
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
    Eine besondere Bevollmächtigung des Verteidigers zur Beschränkung des Rechtsmittels gemäß § 302 Abs. 2 StPO war vorliegend nicht erforderlich, weil in der Berufungsbeschränkung kein teilweiser Rechtsmittelverzicht gemäß § 302 StPO zu sehen ist, vgl. dazu BGHSt 38, 4.38, 366 f., jeweils für die insoweit gleich gelagerte Revision.
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
    Dass der Angeklagte seine Ermächtigung zur Berufungsbeschränkung - was ausreicht (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 211. Meyer-Goßner, a. a. O., § 302 Rdn. 34, jeweils Rechtsmittelrücknahme bzw. verzicht betreffend) - gegenüber seinem Verteidiger widerrufen hat, ist hier ohne Bedeutung.
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