Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Berufung: (Un-)Zulässigkeit der Beschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei angeordneten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zulässigkeit einer auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts; Widerruf der Ermächtigung des Verteidigers zur Berufungsbeschränkung durch einen Angeklagten nach Ablauf der Berufungsfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer auf die Rechtsfolgenentscheidung beschränkten Berufung gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts; Widerruf der Ermächtigung des Verteidigers zur Berufungsbeschränkung durch einen Angeklagten nach Ablauf der Berufungsfrist
- Judicialis
JGG § 55 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg, 27.05.2008 - 215 Js 41806/07
- LG Osnabrück, 16.09.2008 - 21 Ns 36/08
- LG Osnabrück, 16.09.2008 - 21 Ns 46/08
- OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 450
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
Das beschränkt eingelegte Rechtsmittel war zwar bis zum Ablauf der Frist zur Einlegung der Berufung noch erweiterbar, vgl. BGHSt 38, 366 zur Revision. - BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
Eine besondere Bevollmächtigung des Verteidigers zur Beschränkung des Rechtsmittels gemäß § 302 Abs. 2 StPO war vorliegend nicht erforderlich, weil in der Berufungsbeschränkung kein teilweiser Rechtsmittelverzicht gemäß § 302 StPO zu sehen ist, vgl. dazu BGHSt 38, 4.38, 366 f., jeweils für die insoweit gleich gelagerte Revision. - BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04
Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme …
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2008 - 1 Ws 614/08
Dass der Angeklagte seine Ermächtigung zur Berufungsbeschränkung - was ausreicht (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 211. Meyer-Goßner, a. a. O., § 302 Rdn. 34, jeweils Rechtsmittelrücknahme bzw. verzicht betreffend) - gegenüber seinem Verteidiger widerrufen hat, ist hier ohne Bedeutung.