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   OLG Naumburg, 12.11.2010 - 1 Ws 680/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14924
OLG Naumburg, 12.11.2010 - 1 Ws 680/10 (https://dejure.org/2010,14924)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.11.2010 - 1 Ws 680/10 (https://dejure.org/2010,14924)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. November 2010 - 1 Ws 680/10 (https://dejure.org/2010,14924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Anfechtung eines Aufschubs der Entscheidung über eine Beschwerde bezüglich der Ablehnung von Akteneinsicht mittels einer weiteren Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Magdeburg, 26.08.2010 - 25 Qs 77/10

    Akteneinsicht: Aussetzung der Beschwerdeentscheidung bis zur Gewährung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2010 - 1 Ws 680/10
    Die Beschwerde der Beschuldigten gegen den Beschluss der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 26. August 2010 (25 Qs 334 Js 39767/09) wird auf ihre Kosten als unbegründet verworfen.
  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2010 - 1 Ws 680/10
    Wird jedoch - wie im vorliegenden Fall - dem Verteidiger die Akteneinsicht nach § 147 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft verwehrt und ist das Beschwerdegericht nach § 147 Abs. 5 StPO hieran gebunden, so kann der sich hieraus ergebende Interessenkonflikt zwischen der Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft nur dadurch aufgelöst werden, dass die Beschwerdeentscheidung bis zur Gewährung der zunächst verweigerten Akteneinsicht aufgeschoben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. September 2007 - 2 BvR 1009/07, NStZ-RR 2008, 16 ff., zitiert nach juris, Rn. 23, 24; LG Berlin, a. a. O., 353).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2001 - 2 Ws 61/01

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Entschädigungsansprüche; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2010 - 1 Ws 680/10
    Auf die Beschwerde hin ergangen im Sinne des § 310 Abs. 1 StPO ist eine Entscheidung des Landgerichts nur, wenn der Sachverhalt und die daraus zu ziehenden rechtlichen Folgerungen bereits Gegenstand der Entscheidung des Amtsgerichts waren (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. April 2001 - 2 Ws 61/01, NStZ 2001, 496 f., m. w. N.); maßgebend ist insoweit die Würdigung der gesamten Prozesslage (vgl. Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 310 Rn. 3).
  • LG Berlin, 18.02.2010 - 536 Qs 1/10
    Auszug aus OLG Naumburg, 12.11.2010 - 1 Ws 680/10
    Bei einer Beschwerde gegen einen richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss kann das Beschwerdegericht seine Entscheidung nur auf diejenigen Tatsachen und Beweismittel stützen, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht bekannt sind (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 536 Qs 1/10, StV 2010, 352).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2019 - 2 Ws 112/19

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Beschwerde gegen einen

    Darin liegt eine weitere, selbständige Entscheidung, die mit dem eigentlichen Rechtsmittelbegehren des Beschuldigten nicht übereinstimmt und insofern nicht denselben Verfahrensgegenstand betrifft (vgl. zu einer übereinstimmenden Fallkonstellation Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. November 2010 - 1 Ws 680/10, BeckRS 2011, 7669).
  • LG Stuttgart, 03.03.2021 - 6 Qs 1/21
    Daher ist die Befristung auf 3 Monaten zum Ausgleich der Interessen anzuordnen (bereits praktiziert von OLG Naumburg, Beschluss vom 12. November 2010 - 1 Ws 680/10 - juris, mit einer Hinausschiebefrist für die Entscheidung).
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