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   OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07   

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https://dejure.org/2007,22683
OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07 (https://dejure.org/2007,22683)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.12.2007 - 1 Ws 718/07 (https://dejure.org/2007,22683)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 1 Ws 718/07 (https://dejure.org/2007,22683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem Strafverfahren; Erfordernis der Zuleitung eines Schriftstücks mit Wissen und Willen des Berechtigten zu dem Gericht; Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterzeichnung im Falle vorgeschriebener ...

  • Judicialis

    StPO § 314 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    Ausgehend vom Zweck des Schriftformerfordernisses, nämlich der Gewährleistung der willentlichen Äußerung eines nicht nur im Entwurfsstadium befindlichen Schriftsatzes, muss daher das Gericht prüfen, ob in dem nicht handschriftlich unterzeichneten Schriftstück selbst Anzeichen für ein bewusstes und gewolltes Inverkehrbringen erkennbar sind (BVerfG NJW 2002, 3534).

    Ausgehend von diesen Überlegungen ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass auch ein mit Computerfax eingelegtes Rechtsmittel, das keine Unterschrift enthält, aber etwa mit dem maschinenschriftlichen Namen des Absenders versehen ist, gegebenenfalls mit dem Zusatz, dass dieses Schreiben aus dem PC versandt wurde und deshalb keine Unterschrift enthalte (BVerfG NJW 2002, 3534; OLG München NJW 2003, 3429; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, Einleitung Rn. 139 a), eine wirksame Rechtsmitteleinlegung darstellen kann.

  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    Soweit Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist, ist eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig (BVerfG NJW 1963, 755; BGH NStZ-RR 2000, 305 OLG Zweibrücken, IMStZ 1984, 576; Meyer-Goßner, StPO, Einleitung Rn. 128).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    Soweit Schriftform, aber nicht Unterzeichnung vorgeschrieben ist, ist eine handschriftliche Unterzeichnung nicht unbedingt notwendig (BVerfG NJW 1963, 755; BGH NStZ-RR 2000, 305 OLG Zweibrücken, IMStZ 1984, 576; Meyer-Goßner, StPO, Einleitung Rn. 128).
  • OLG München, 11.09.2003 - 2 Ws 880/03

    Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung durch elektronisch übermittelten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    Ausgehend von diesen Überlegungen ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass auch ein mit Computerfax eingelegtes Rechtsmittel, das keine Unterschrift enthält, aber etwa mit dem maschinenschriftlichen Namen des Absenders versehen ist, gegebenenfalls mit dem Zusatz, dass dieses Schreiben aus dem PC versandt wurde und deshalb keine Unterschrift enthalte (BVerfG NJW 2002, 3534; OLG München NJW 2003, 3429; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, Einleitung Rn. 139 a), eine wirksame Rechtsmitteleinlegung darstellen kann.
  • OLG Zweibrücken, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 25/84
    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
    So hat auch das Oberlandesgericht Zweibrücken (NStZ 84, 576) ein maschinenschriftliches Schreiben ausreichen lassen, das nicht nur keine Unterschrift des Verfassers, sondern das Kürzel des mit dem Antragsteller nicht identischen Briefverfasser enthielt, weil das Schreiben nicht nur den Betroffenen als Antragsteller ausgewiesen habe, sondern auch seinen Inhalt nach eindeutig als Antrag zu erkennen gewesen sei.
  • OLG Nürnberg, 09.11.2015 - 2 Ws 633/15

    Unterzeichnung der Berufungsschrift

    In ihrer Begründung hat die Staatsanwaltschaft Regensburg unter anderem auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 10.12.2007 (NStZ-RR 2008, 316) Bezug genommen.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der

    Zur Wahrung der Schriftform ist erforderlich, dass sich aus dem Schriftstück selbst (BGHSt 30, 182, 183; teilweise a.A. wohl LR-Gössel, StPO, 26. Aufl. 2012, § 314 Rn. 19) zweifelsfrei der Inhalt der abgegebenen Erklärung, die Person des Erklärenden, aber auch ergibt, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - NJW 1980, 172; BVerfGE 15, 288; BGH NJW 1984, 1974; NStZ 2002, 558; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 308; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316; OLG Jena Beschluss vom 19.3.2008 - 1 Ws 99/09 [richtig: 1 Ws 99/08 - d. Red.] , bei juris; OLG Dresden StraFo 2014, 163; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, Einl Rn. 128; LR-Gössel a.a.O. § 314 Rn. 15 ff.; KK-Paul, StPO, 7. Aufl. 2013, § 314 Rn. 10).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12

    Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier

    - NJW 2000, 2340; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316, 317; OLG Stuttgart.
  • OLG Naumburg, 19.12.2011 - 2 Ws (Reh) 305/11

    Besondere Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung in der DDR: Anzuwendende

    Die Unterzeichnung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung war bei der gegebenen Sachlage entbehrlich (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 305; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Einl. Rn. 128).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Es genügt vielmehr, dass aus dem Schriftstück neben dem Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, die Person, von der die Erklärung ausgeht, schon im Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei Gericht hinreichend zuverlässig entnommen werden kann (vgl. Meyer-Goßner StPO, 56. Aufl., Einl. Rn. 128 m.w.N. aus der Rspr.; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 316).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 4/22
    Das ist auch bei einer Übermittlung als Telefax regelmäßig gewährleistet (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2008, 316, 317; BVerfG NJW 2002, 3534).
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