Weitere Entscheidung unten: KG, 03.05.2007

Rechtsprechung
   KG, 03.05.2007 - 1 Zs 919/07 - 1 VAs 33/07, 1 Zs 919/07, 1 VAs 33/07   

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KG, 03.05.2007 - 1 Zs 919/07 - 1 VAs 33/07, 1 Zs 919/07, 1 VAs 33/07 (https://dejure.org/2007,41398)
KG, Entscheidung vom 03.05.2007 - 1 Zs 919/07 - 1 VAs 33/07, 1 Zs 919/07, 1 VAs 33/07 (https://dejure.org/2007,41398)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 1 Zs 919/07 - 1 VAs 33/07, 1 Zs 919/07, 1 VAs 33/07 (https://dejure.org/2007,41398)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.01.2002 - 1 Zs 747/01
    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 Zs 919/07
    Einen Eingriff in Grundrechte, bei dem eine Ausnahme vom Grundsatz der Unanfechtbarkeit von Prozeßhandlungen nach den §§ 23 ff EGGVG anerkannt wird, macht der Betroffene mit seiner Beanstandung, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen nicht zügig betrieben und ihm keinen Bescheid erteilt, nicht geltend (vgl. KG, Beschluß vom 17. Januar 2002 - 4 VAs 37/01 -).
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   KG, 03.05.2007 - 1 VAs 33/07, 1 Zs 919/07, 3 St Js 780/06   

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https://dejure.org/2007,30906
KG, 03.05.2007 - 1 VAs 33/07, 1 Zs 919/07, 3 St Js 780/06 (https://dejure.org/2007,30906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung weiterer Ermittlungen; Gerichtliche Kontrolle einer Einleitung, Durchführung und Beendigung eines Ermittlungsverfahrens durch eine Staatsanwaltschaft als Prozesshandlungen nach Maßgabe der Strafprozessordnung

  • Judicialis

    EGGVG § 23

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.01.2002 - 1 Zs 747/01
    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 1 VAs 33/07
    Einen Eingriff in Grundrechte, bei dem eine Ausnahme vom Grundsatz der Unanfechtbarkeit von Prozeßhandlungen nach den §§ 23 ff EGGVG anerkannt wird, macht der Betroffene mit seiner Beanstandung, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen nicht zügig betrieben und ihm keinen Bescheid erteilt, nicht geltend (vgl. KG, Beschluß vom 17. Januar 2002 - 4 VAs 37/01 -).
  • KG, 31.05.2010 - 1 VAs 40/09

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen eine staatsanwaltliche

    Dies entspricht verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 1984, 228; NJW 1984, 1451; NJW 1985, 1019) der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 1 VAs 33/07 - bei juris) und der ganz herrschenden Meinung (vgl. LR/Böttcher, StPO 25. Aufl., § 23 EGGVG Rdn. 53 m.w.N.).
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