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   VK Sachsen, 28.08.2014 - 1/SVK/021-14   

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https://dejure.org/2014,53022
VK Sachsen, 28.08.2014 - 1/SVK/021-14 (https://dejure.org/2014,53022)
VK Sachsen, Entscheidung vom 28.08.2014 - 1/SVK/021-14 (https://dejure.org/2014,53022)
VK Sachsen, Entscheidung vom 28. August 2014 - 1/SVK/021-14 (https://dejure.org/2014,53022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müssen Arzneimittelbestände übernommen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Auszug aus VK Sachsen, 28.08.2014 - 1/SVK/021-14
    Vielmehr muss sich für den Händler bei objektiver Betrachtung ein eigener Nutzen aus dem Umsatzgeschäft selbst ergeben, so dass etwa der Verkauf zum Selbstkostenpreis zwar eine entgeltliche Veräußerung, aber kein Handeltreiben darstellt (BGH, Urt. v. 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02, Rn 61 m. w. Nw.).

    Der Endverbrauch erfasst den Verbrauch durch den Patienten selbst ebenso wie die Anwendung eines Arzneimittels beim Patienten durch Ärzte oder sonstige Personen (vgl. BGH, Urt. v. 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02, Rn 65; Hofmann in Kügel/Müller/Hofmann, Arzneimittelgesetz, 2012, § 43 Rn 10; Hasskarl/Bakhschai in Fuhrmann, Arzneimittelrecht, 2010, Kapitel 18 Rn 16).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VK Sachsen, 28.08.2014 - 1/SVK/021-14
    Allerdings dient § 43 Abs. 1 AMG insbesondere auch der Arzneimittelversorgung dadurch, dass die Apotheken aufgrund des insoweit bestehenden Monopols in ihrem Bestand gesichert werden und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung absichern (so schon BVerfG, Urt. v. 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56, Urt. v. 7. Januar 1959 - 1 BvR 100/57).
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus VK Sachsen, 28.08.2014 - 1/SVK/021-14
    Allerdings dient § 43 Abs. 1 AMG insbesondere auch der Arzneimittelversorgung dadurch, dass die Apotheken aufgrund des insoweit bestehenden Monopols in ihrem Bestand gesichert werden und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung absichern (so schon BVerfG, Urt. v. 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56, Urt. v. 7. Januar 1959 - 1 BvR 100/57).
  • AG Detmold, 16.02.2001 - 24 OWi 22 Js 778/00
    Auszug aus VK Sachsen, 28.08.2014 - 1/SVK/021-14
    Auch ein Arzt darf Medikamente, die von Patienten nicht mehr benötigt werden, nicht zurücknehmen und an andere Patienten ausgeben (vgl. AG Detmold, Urt. v. 16. Februar 2001 - 24 OWi 22 Js 778/00).
  • OLG Dresden, 04.11.2014 - Verg 5/14

    Übernahme des Medikamentenbestands verstößt nicht gegen das Arzneimittelgesetz!

    Vergabesenat Aktenzeichen: Verg 5/14 1/SVK/021-14.

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 28.08.2014 - 1/SVK/21-14 - wird zurückgewiesen.

  • OLG Dresden, 04.11.2014 - Verg 5/13

    Übernahme eines Arzneimittelbestands ist kein Handel treiben!

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 28.08.2014 - 1/SVK/21-14 - wird zurückgewiesen.
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