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   BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05   

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https://dejure.org/2006,2715
BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 (https://dejure.org/2006,2715)
BAG, Entscheidung vom 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 (https://dejure.org/2006,2715)
BAG, Entscheidung vom 02. August 2006 - 10 ABR 48/05 (https://dejure.org/2006,2715)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Mitarbeiters; Notwendigkeit der Einholung der Zustimmung des Betriebsrates zu einer geplanten Umgruppierung ; Notwendigkeit der Mitteilung von Widerspruchsgründen dem Arbeitgeber innerhalb Wochenfrist ; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Umgruppierungsverfahren

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1; ; Gehaltstarifve... rtrag zwischen der DRV-Tarifgemeinschaft und der Gewerkschaft ver.di vom 25. Februar 2003 § 2 Beschäftigungsgruppe C; ; ver.di vom 25. Februar 2003 § 2 Beschäftigungsgruppe D; ; Gehaltstarifvertrag zwischen der DRV-Tarifgemeinschaft und der Gewerkschaft ver.di vom 25. Februar 2003 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung - Eingruppierung Privatwirtschaft; Besitzstandsklausel; Reiseverkehrskauffrau

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 554
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    Der Arbeitgeber soll davor geschützt werden, sich im Zustimmungsersetzungsverfahren mit immer neuen Lebenssachverhalten auseinandersetzen zu müssen (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88, 309).

    Der Betriebsrat muss sich nicht auf einzelne rechtliche Argumente festlegen lassen (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88, 309).

    Eine weitergehende Begründungspflicht des Betriebsrates zur Vermeidung einer Präklusion im späteren Rechtsstreit würde zu einer Überfrachtung des Anhörungsverfahrens führen, welches nicht als Rechtsstreit konzipiert ist (vgl. BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - aaO).

  • BAG, 17.03.2005 - 8 ABR 8/04

    Eingruppierung eines Teamleiters in einem SB-Warenhaus in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    a) Bei der Ein- oder Umgruppierung handelt es sich um die Einordnung einzelner Arbeitnehmer in ein kollektives Entgeltschema (BAG 17. März 2005 - 8 ABR 8/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 90 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 10).

    An diesem Akt der Rechtsanwendung ist der Betriebsrat im Sinne einer Richtigkeitskontrolle beteiligt (st. Rspr.; vgl. BAG 17. März 2005 - 8 ABR 8/04 - aaO).

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    Die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (vgl. BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).

    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, dass die Zustimmung des Betriebsrates als erteilt gilt (BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    Dieses Verständnis der Bedeutung von Richt-, Regel- oder Tätigkeitsbeispielen entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen gerecht werden wollen (BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7).

    Diese Bedeutung für die Eingruppierung in ein tarifliches Vergütungssystem haben Richt-, Regel- oder Tätigkeitsbeispiele aber nur dann, wenn sie lediglich einmal als Beispiele in einer bestimmten Vergütungsgruppe erscheinen (BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - aaO).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).

    Der im einschlägigen Richtbeispiel enthaltene unbestimmte Rechtsbegriff der Spezialaufgaben ist im Lichte der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigungsgruppe D auszulegen (vgl. BAG 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).

  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23).

    Dies gilt auch, wenn die Tätigkeitsbeispiele ihrerseits unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten (BAG 22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - aaO).

  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    (1.1.) Bei dem Begriff der Spezialaufgaben handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; vgl. auch 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 -).

    Spezialaufgaben sind daher solche, die außerhalb der üblichen Aufgaben einer einschlägig ausgebildeten Reiseverkehrskauffrau liegen und deshalb besondere Fachkenntnisse erfordern (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 -).

  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    (1.1.) Bei dem Begriff der Spezialaufgaben handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; vgl. auch 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 -).

    Spezialaufgaben sind daher solche, die außerhalb der üblichen Aufgaben einer einschlägig ausgebildeten Reiseverkehrskauffrau liegen und deshalb besondere Fachkenntnisse erfordern (vgl. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 25. Mai 1988 - 4 AZR 790/87 -).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    Die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (vgl. BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582; 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).

    Dies verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Auszug aus BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
    Die Tarifvertragsparteien haben weder Anlass noch - von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Normen abgesehen - die Kompetenz, die Arbeitsverhältnisse von Außenseitern normativ zu regeln (vgl. BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 573/86 - 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP GG Art. 9 Nr. 46; 29. November 1967 - GS 1/67 -BAGE 20, 175).
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 573/86

    Voraussetzungen für Vorruhestand in der Textilindustrie - Anspruch auf Teilnahme

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 486/86

    Vorruhestand in Chemieindustrie

  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des

  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Antrag auf Tatbestandsberichtigung -

  • BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87

    Tarifzuständigkeit für gemischtes Unternehmen

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 790/87

    Eingruppierung eines Laboringenieurs als "Lehrkraft" im Sinne der Vorbemerkungen

  • LAG Hessen, 26.04.2005 - 4 TaBV 88/04

    Eingruppierung - Reiseverkehrskaufleute

  • BAG, 12.01.1994 - 4 AZR 65/93

    Eingruppierung kriminaltechnischer Sachverständiger - Streit über die

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 165/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Dies beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit häufig vorkommende, typische Aufgaben einer bestimmten Vergütungsgruppe fest zuordnen können (vgl. z. B. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 23, zitiert nach juris).

    Nur wenn sie die Tätigkeiten des Arbeitnehmers voll erfassen, können die tariflichen Anforderungen als erfüllt angesehen werden (vgl. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 23, zitiert nach juris).

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    (2) Die Klägerin hat aber nicht diejenigen Tatsachen dargelegt, die den erforderlichen Vergleich zwischen der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin der Entgeltgruppe 7A AVR-DW EKD und derjenigen mit den hervorhebenden Merkmalen des entsprechenden Richtbeispiels der Entgeltgruppe 8A AVR-DW EKD ermöglichen, um von "speziellen Aufgaben und entsprechenden Kenntnissen" ausgehen zu können (zu Spezialaufgaben s. BAG 26. November 2003 - 4 AZR 695/02 - zu II 5 e bb der Gründe, ZTR 2004, 361; 2. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 34 f., NZA-RR 2007, 554) .
  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 166/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich (vgl. z. B. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 19, zitiert nach juris).

    Nur wenn sie die Tätigkeiten des Arbeitnehmers voll erfassen, können die tariflichen Anforderungen als erfüllt angesehen werden (vgl. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 23, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 134/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Nur wenn sie die Tätigkeiten des Arbeitnehmers voll erfassen, können die tariflichen Anforderungen als erfüllt angesehen werden (vgl. BAG 2, 8.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 23, zitiert nach juris.).

    Dies gilt auch dann, wenn zur Darstellung der rechtlichen Argumente, die eine unzutreffende Eingruppierung begründen, im Rechtsstreit weiterer Sachvortrag erforderlich ist, sofern er sich auf denselben Lebenssachverhalt bezieht ( vgl. BAG 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - Rn 29 zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 12.08.2010 - 5 TaBV 25/10

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen für die

    Dabei ist unerheblich, ob die Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht, aufgrund einzeltarifvertragliche Vereinbarungen allgemein im Betrieb zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (vgl. z. B. BAG 02. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 21, zitiert nach Juris).

    Letztlich ist der Auslegung Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - Rn. 17 Ls. m.w.N. zitiert nach Juris; BAG 02. August 2006 - 10 ABR 48/05 - Rn. 50, zitiert nach Juris).

  • ArbG Hamburg, 10.07.2013 - 27 BV 34/12

    Eingruppierung einer Reiseverkehrskauffrau im Bereich Geschäftsbereich nach

    In diesem Sinne hat das BAG die Protokollnotiz zum DRV GehaltsTV verstanden (BAG v. 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - juris Rn. 26).

    Enthalten die Tätigkeitsbeispiele ihrerseits unbestimmte Rechtsbegriffe, sind diese im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (BAG v. 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - juris Rn. 23, 35).

  • LAG Hamm, 07.12.2010 - 19 Sa 1616/10

    Eingruppierung einer Erzieherin in kirchlicher Einrichtung für Menschen mit

    Denn Besonderheiten liegen vor, wenn etwas Anders ist, eine gewisse Eigenart, eigene Merkmale besitzt, wobei Ausgangspunkt der Beurteilung das angesprochene Berufsbild ist (Kirchengerichtshof für die Evangelische Kirche in Deutschland, 08.12.2008, a.a.O.; BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05, NZA-RR 2007, 554 zu Spezialaufgaben).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

    Da hier somit auch bei fehlender Mitteilung von Lohnhöhe und/oder Eingruppierung des betroffenen Leiharbeitnehmers die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in Gang gesetzt wurde, sind im Folgenden dann auch nur diejenigen Zustimmungsverweigerungsgründe zu berücksichtigen, die der Betriebsrat dem Arbeitgeber innerhalb dieser Wochenfrist mitgeteilt hat (BAG vom 15.06.1987 - 1 ABR 44/86 - NZA 1988, S. 101 ff.; BAG vom 02.08.2006 - 10 ABR 48/05 - NZA-RR 2007, S. 554 ff.).
  • LAG Hamm, 28.09.2010 - 19 Sa 664/10

    Eingruppierung einer Erzieherin in kirchlicher Einrichtung für Menschen mit

    Denn Besonderheiten liegen vor, wenn etwas Anders ist, eine gewisse Eigenart, eigene Merkmale besitzt, wobei Ausgangspunkt der Beurteilung das angesprochene Berufsbild ist (Kirchengerichtshof für die Evangelische Kirche in Deutschland, 08.12.2008, a.a.O.; BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05, NZA-RR 2007, 554 zu Spezialaufgaben).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 3 TaBV 7/18

    Eingruppierung eines Cash Office Supervisors nach dem Gehaltstarifvertrag

    Wird die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst, muss grundsätzlich auf die allgemeinen Merkmale zurückgegriffen werden (BAG vom 02.08.2006 - 10 ABR 48/05, juris, Rz. 23).
  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 12 TaBV 5/18

    Eingruppierung eines Bediensteten in einem Cash Office nach dem

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 6 TaBV 80/17

    Eingruppierung eines Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen nach

  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2012 - 20 TaBV 2/12

    Eingruppierung nach dem ERA-TV bei vorläufiger Bewertung der Arbeitsaufgabe durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 11 TaBV 36/11

    Eingruppierung von Mitarbeitern der Abteilung Haustechnik in einem SB-Warenhaus

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17

    Eingruppierung eines Supervisors Lager und einer Supervisorin Cash Office nach

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 8 TaBV 2/18

    Eingruppierung eines Cash-Office-Operators in einem Einzelhandelsbetrieb nach dem

  • LAG Hessen, 27.05.2010 - 5 TaBV 42/09

    Eingruppierung nach Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie -

  • ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17

    Eingruppierung, Einzelhandel, Supervisor

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