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   BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97   

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BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97 (https://dejure.org/1997,3827)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 10 AZR 27/97 (https://dejure.org/1997,3827)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 (https://dejure.org/1997,3827)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 447/80

    Anspruch auf Schichtlohnzulage

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
    Mit dieser Begriffsbestimmung stellen die Tarifvertragsparteien nicht auf die Lage der Arbeitszeit ab, sondern sie verstehen unter Schichtarbeit die Tätigkeit, die im allgemeinen mit diesem Begriff erfaßt wird (so schon BAG Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP Nr. 1 zu § 24 BMT-G II).

    Allgemein wird für das Wesen der Schichtarbeit angenommen, daß eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers hinaus zu erfüllen ist und daher von mehreren Arbeitnehmern in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit erbracht werden muß (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1983, a.a.O. und BAG Urteil vom 18. Oktober 1995 - 10 AZR 853/94 - AP Nr. 8 zu § 33 a BAT).

    Mit diesen Zuschlägen soll dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich dafür gewährt werden, daß die Schichtarbeit erheblich auf den Lebensrhythmus des Schichtarbeiters einwirkt und dadurch das Leben in und außerhalb der Familie erschwert wird (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1983, a.a.O.).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
    Das Wesen der Schichtarbeit wird zwar dadurch bestimmt, daß übereinstimmende Arbeitsaufgaben von mehreren Arbeitnehmern in einer regelmäßigen zeitlichen Reihenfolge erbracht werden müssen (vgl. BAG Urteil vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 922/93

    Eingruppierung im Krankenhaus - Sozialdienst

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
    Verlangt wird vielmehr, daß der Arbeiter auf Dauer aufgrund von Schichtplänen zur Schichtarbeit eingesetzt wird (so auch BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT; vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; vom 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - ZTR 1995, 407 f.).
  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 853/94

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
    Allgemein wird für das Wesen der Schichtarbeit angenommen, daß eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers hinaus zu erfüllen ist und daher von mehreren Arbeitnehmern in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit erbracht werden muß (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1983, a.a.O. und BAG Urteil vom 18. Oktober 1995 - 10 AZR 853/94 - AP Nr. 8 zu § 33 a BAT).
  • BAG, 22.03.1995 - 10 AZR 167/94

    Voraussetzungen für die Gewährung einer tariflichen Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
    Verlangt wird vielmehr, daß der Arbeiter auf Dauer aufgrund von Schichtplänen zur Schichtarbeit eingesetzt wird (so auch BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT; vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; vom 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - ZTR 1995, 407 f.).
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
    Verlangt wird vielmehr, daß der Arbeiter auf Dauer aufgrund von Schichtplänen zur Schichtarbeit eingesetzt wird (so auch BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT; vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; vom 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - ZTR 1995, 407 f.).
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82

    Gewährung einer Zulage nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) - Bezug des

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
    Verlangt wird vielmehr, daß der Arbeiter auf Dauer aufgrund von Schichtplänen zur Schichtarbeit eingesetzt wird (so auch BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT; vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; vom 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - ZTR 1995, 407 f.).
  • BAG, 01.02.1983 - 3 AZR 408/80

    Zulage bei Radiumbestrahlung - Pflegepersonal - Besonders belastende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
    Verlangt wird vielmehr, daß der Arbeiter auf Dauer aufgrund von Schichtplänen zur Schichtarbeit eingesetzt wird (so auch BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT; vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; vom 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - ZTR 1995, 407 f.).
  • LAG München, 14.11.1996 - 4 Sa 501/95

    Schichtarbeit: Begriff

    Auszug aus BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97
    Die Revision der beklagten Stadt gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. November 1996 - 4 Sa 501/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 302/04

    Schichtlohnzuschlag - Sportplatz- und Sporthallenwart

    Schichtarbeit liegt nicht vor, wenn Arbeitnehmer mit völlig verschiedenen Aufgaben und unterschiedlichen Qualifikationen einander ablösen (BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 -AP BMT-G II § 24 Nr. 1; 18. Oktober 1995 - 10 AZR 853/94 - AP BAT § 33a Nr. 8; 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 16; 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 - 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181 mwN) setzt der Tarifbegriff "ständig" voraus, dass der Arbeiter fast ausschließlich Schichtarbeit verrichtet.

  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 990/08

    Wechselschichtzulage - Unterbrechung der Schichtarbeit durch Bereitschaftsdienst

    Entgegen der Ansicht der Klägerin lässt sich keine Parallele zu dem Begriff der "ständigen" Schichtarbeit ziehen, deren Unterbrechung im Umfang von 25 % der Gesamtarbeitszeit unschädlich ist, denn der Begriff "ständig" ist gleichbedeutend mit "sehr häufig", "regelmäßig" oder "fast ausschließlich" zu verstehen (BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - zu II 2 a der Gründe, ZTR 1998, 181).
  • LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 Sa 39/07

    Schichtdienst - Schichtzulage - regelmäßige Änderung des täglichen Arbeitsbeginns

    Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebs oder wie hier einer Abteilung zur selben Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat (BAG 18. Januar 1983 - 3 AZR 447/80 - AP BMT-G II § 24 Nr. 1; BAG 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17; BAG 12. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96 - AP BAT § 33a Nr. 12; BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181; BAG 24. Januar 2001 - 10 AZR 106/00 - EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 6; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

    Dem entspricht es, wenn das Bundesarbeitsgericht den Begriff "ständig" im Zusammenhang mit dem Begriff des "ständigen Schichtarbeiters" in anderen Tarifverträgen (hier: § 24 Abs. 2 BMT-G II) synonym mit "sehr häufig", "fast ausschließlich", "dauernd" oder eben auch "regelmäßig" verwendet (BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - aaO; BAG 20. April 2005 - 10 AZR 302/04 - aaO) .

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 512/99

    Wechselschichtzulage

    Es reicht nicht aus, daß der Wechselschichteinsatz zu mehr als der Hälfte der Gesamtarbeitszeit erfolgt (so auch BAG 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - nv. für den Begriff des "ständigen Schichtarbeiters" im Bereich des BMT-G II).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2008 - 6 Sa 1777/08

    Wechselschichtzulage

    Das der Begriff "ständig" im allgemeinen Sprachgebrauch u. a. auch gleichbedeutend mit "ununterbrochen" verwendet wird (dazu BAG Urteil vom 12.11.1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 98, 181 zu II 2 a der Gründe), ist daher unerheblich.
  • LAG Niedersachsen, 21.08.2008 - 4 Sa 647/08

    Anspruch auf eine Schichtzulage bei Anwendbarkeit des Tarifvertrags für den

    Aus dieser Wortbedeutung und dem tariflichen Gesamtzusammenhang ist zu schließen, dass die Tarifvertragsparteien das Tatbestandsmerkmal "ständig" ebenfalls im Sinne von "dauernd" bzw. "fast ausschließlich" verstanden haben (vgl. BAG Urteil vom 20.04.2005 - 10 AZR 302/04 - AP § 24 BMT-G II Nr. 3; vom 12.11.1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2000 - 5 Sa 1491/99

    Arbeitsentgelt: Schichtzulage - Begriff des mehrschichtigen Betriebs

    Dabei steht dem Begriff der Einheitlichkeit des Arbeitsinhalts nicht entgegen, dass die beschriebenen Tätigkeiten in der Nachtschicht und in den Tagesschichten jedenfalls teilweise in getrennten Räumen stattfindet (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 12.11.1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 1998, 181).
  • LAG Niedersachsen, 09.12.2008 - 11 Sa 836/08

    Zu den Voraussetzungen für die Zahlung einer Schichtzulage nach § 7 Abs 2 TVöD -

    Aus dieser Wortbedeutung ist zu schließen, dass die Tarifvertragsparteien das Merkmal "ständig" ebenfalls im Sinn von "dauernd", "fast ausschließlich" verstanden haben (BAG Urteil vom 20.4.2005 - 10 AZR 302/04 - AP § 24 BMT-G II Nr. 3; vom 12.11.1997 - 10 AZR 27/97 - ZTR 98, 181).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2007 - 6 Sa 529/07

    Tarifliche Schichtzulage - schlüssige Vereinbarung von nach Lebensaltersstufen

    Weitergehend hat die Rechtsprechung herausgearbeitet (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 11. Januar 2001 - 16 Sa 2217/00), dass für Schichtarbeit wesentlich ist, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus anfällt und daher von mehreren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit der Dienststelle, erbracht wird (vgl. BAG 19. Oktober 1989 - 6 AZR 111/88 und 12. November 1997 - 10 AZR 27/97).
  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 611/96

    Lehrgesellenzulage - Besitzstandswahrung nach § 7 TVLGrV

    Ergeben sich aus Sinn und Zweck der Tarifnorm sowie dem tariflichen Gesamtzusammenhang keine gegenteiligen Anhaltspunkte, ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien das Tatbestandsmerkmal "ständig" ebenfalls in diesem Sinne verstanden haben (BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, zu II 2 a der Gründe; vom 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen, zu II 2 d der Gründe; BAG Urteil vom 12. November 1997 - 10 AZR 27/97 - nicht veröffentlicht, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 11.01.2001 - 16 Sa 2217/00

    Gewährung einer Schichtzulage; Definition der Schichtarbeit nach dem

  • LAG Berlin, 01.11.2001 - 16 Sa 2217/00

    Anspruch auf eine Schichtzulage nach BAT; Tarifliche Definition der Schichtarbeit

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