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   BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 402/99   

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https://dejure.org/2000,3486
BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 402/99 (https://dejure.org/2000,3486)
BAG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 10 AZR 402/99 (https://dejure.org/2000,3486)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 (https://dejure.org/2000,3486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Leitsatz)

    §§ 19, 39 BAT-O; § 19 BAT-O Übergangsvorschrift Nr. 3 zu
    Jubiläumszuwendung im öffentlichen Dienst/Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis/Berechnung von Beschäftigungszeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 45
  • NJ 2001, 278 (Ls.)
  • BB 2000, 2052
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.1999 - 6 Sa 756/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer tariflichen Jubiläumszuwendung;

    Auszug aus BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 402/99
    10 AZR 402/99 6 Sa 756/98.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. April 1999 - 6 Sa 756/98 - insoweit aufgehoben, als es der Klage stattgegeben hat.

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 610/98

    Eingruppierungsanspruch als Grundlage für die Bemessung der Qualifikationszulage

    Auszug aus BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 402/99
    Da eine solche Genehmigung nicht vorliegt, wäre ein Schuldanerkenntnis rechtsunwirksam (vgl. BAG 18. August 1999 - 10 AZR 610/98 - nv.).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 501/03

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

    Bei anderen Arbeitgebern zurückgelegte Zeiten sind bereits nach dem Wortlaut der Tarifvorschrift nicht anrechnungsfähig (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 103/03 - ZTR 2004, 304; 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - AP BAT-O § 39 Nr. 1).

    Zu Unrecht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, dass jeder Arbeitgeberwechsel zu DDR-Zeiten im Bereich der Funktionsnachfolge des heutigen Arbeitgebers für die Berücksichtigung als Jubiläumszeit unschädlich ist (BAG 3. Dezember 2003 - 10 AZR 103/03 - ZTR 2004, 304; 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - AP BAT-O § 39 Nr. 1).

    Selbst wenn die Mitteilung des Beginns der Jubiläums- und Beschäftigungszeit im Schreiben des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 1. Juli 1993 als Zusage auszulegen wäre, die aufgeführten Zeiten anzurechnen, ist eine solche gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 BAT-O mangels Genehmigung der obersten Dienstbehörde unwirksam (vgl. BAG 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - AP BAT-O § 39 Nr. 1).

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 103/03

    Jubiläumszuwendung nach BAT-O - Berechnung der Beschäftigungszeit

    Das beklagte Land hat sich zu seinem Klageabweisungsantrag auf das Urteil des Senats vom 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - (AP BAT-O § 39 Nr. 1) berufen, wonach ein vor dem 1. Januar 1991 auf eigenen Wunsch erfolgter Arbeitgeberwechsel zwischen in der Übergangsvorschrift Nr. 3 zu § 19 BAT-O genannten Einrichtungen oder Betrieben in der ehemaligen DDR dazu führe, dass die Zeiten vor dem Wechsel nicht als Beschäftigungszeiten bei der Berechnung des Anspruchs auf eine Jubiläumszuwendung nach § 39 BAT-O zu berücksichtigen seien.

    Vielmehr bleibt er bei seiner im Urteil vom 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - (AP BAT-O § 39 Nr. 1) vertretenen Rechtsauffassung.

    Insoweit hat bereits das Arbeitsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass sich die Klägerin für die von ihr begehrte Anrechnung der Beschäftigungszeit beim Rat des Kreises Bernburg mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 BAT-O auch nicht auf das Schreiben der Bezirksregierung vom 14. Oktober 1992 berufen kann (vgl. BAG 24. Mai 2000 - 10 AZR 402/99 - AP BAT-O § 39 Nr. 1, zu II 4 der Gründe).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.11.2002 - 8 Sa 166/02

    Jubiläumsdienstzeit; Arbeitgeberwechsel; neue Bundesländer; Beschäftigungszeit

    Ein bloßer Arbeitgeberwechsel ist für sich genommen unschädlich (entgegen BAG vom 24.05.2000 - 10 AZR 4022/99, ZTR 2001, 30).

    Das beklagte Land hat Klageabweisung beantragt und sich insbesondere auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 2405.2000 - 10 AZR 402/99 -, ZTR 2001, 30 f berufen, wonach ein vor dem 01.01.1990 auf eigenen Wunsch erfolgter Arbeitgeberwechsel zwischen in der Übergangsvorschrift Nr. 3 zu § 19 BAT-O genannten Einrichtungen oder Betrieben in der ehemaligen DDR dazu führe, dass die Zeiten vor dem Wechsel nicht als Beschäftigungszeiten bei der Berechnung des Anspruchs auf eine Jubiläumszuwendung nach § 39 BAT-O zu berücksichtigen seien.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 8 Sa 459/02

    Keine Anrechnung von DDR-Vordienstzeiten bei erfolgreichem Abschluss an der

    In Ermangelung einer solchen Genehmigung wäre ein etwaiges Schuldanerkenntnis damit rechtsunwirksam (BAG vom 24.05.2000 - 10 AZR 402/99, NZA 2001, 45 f.).
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