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   BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97   

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BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97 (https://dejure.org/1998,38498)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1998 - 10 AZR 483/97 (https://dejure.org/1998,38498)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1998 - 10 AZR 483/97 (https://dejure.org/1998,38498)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93

    Eingruppierung einer Gesangslehrerin

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985 10A ZR 483/97 12 (7) Sa 245/93 E Niedersachsen .

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststel lungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 28. September 1 9 9 5 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985).

    Voraussetzung ist, daß die Lehrkraft den Lehrstoff ihrer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulausbildung entsprechend durchdringen muß (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985).

    Die Tätigkeit einer Gesanglehrerin entspricht nur dann dem abgeschlossenen Hochschulstudium, wenn die Ausbildung das adäquate, zur Ausübung der konkreten Tätigkeit befähigende Mittel ist (BAG Urteil vom 28. September 1 9 9 4 - 4 AZR 619/93 - aaO).

  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    c) Eine "entsprechende Tätigkeit" eines Angestellten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung in diesem Sinne muß sich dabei auf die konkrete wissenschaftliche Hochschulausbildung beziehen (BAG Urteil vom 23. Mai 1 9 7 9 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Tätigkeit entspricht dann einem Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang bzw. an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule, wenn die aus der Ausbildung resultierenden Kenntnisse für die Tätigkeit nicht nur nützlich oder erwünscht, sondern zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich oder notwendig sind, die Tätigkeit also einen akademischen Zuschnitt hat (BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 2 2, 2 3 BAT 1975).

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    Die Tätigkeit entspricht dann einem Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang bzw. an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule, wenn die aus der Ausbildung resultierenden Kenntnisse für die Tätigkeit nicht nur nützlich oder erwünscht, sondern zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich oder notwendig sind, die Tätigkeit also einen akademischen Zuschnitt hat (BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 2 2, 2 3 BAT 1975).

    8 Nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozeßrechts mußte die Klägerin daher diejenigen Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen der rechtliche Schluß möglich ist, daß sie die Anforderungen des in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmals erfüllt (BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - aaO; BAG Urteil vom 21. Juli 1 9 9 3 - 4 AZR 486/92 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt).

  • LAG Niedersachsen, 15.04.1997 - 12 (7) Sa 245/93

    Eingruppierung einer Teilzeitmusikkraft; Beschäftigung an Universität ;

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985 10A ZR 483/97 12 (7) Sa 245/93 E Niedersachsen .

    hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts gemäß § 128 Abs. 2 ZPO in der Sitzung am 12. August 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Freitag, die Richter Prof. Dr. Jobs und Hauck sowie die ehrenamtlichen Richter Hermann und Walther für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. April 1997 - 12 (7) Sa 245/93 E - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststel lungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 28. September 1 9 9 5 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 681/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    Insbesondere darf der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 BeschFG einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln, es sei denn, daß sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigten (BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 681/93 - AP Nr. 39 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    8 Nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozeßrechts mußte die Klägerin daher diejenigen Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen der rechtliche Schluß möglich ist, daß sie die Anforderungen des in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmals erfüllt (BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - aaO; BAG Urteil vom 21. Juli 1 9 9 3 - 4 AZR 486/92 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    Sowohl der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz wie auch der besondere Gleichbehandlungsgrundsatz des § 2 Abs. 1 BeschFG gelten aber nur für ver gleichbare Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 6/93 - BAGE 75, 236 = AP Nr. 112 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufeststellung des JAV gem § 90 Abs 1 und Abs 2

    Das LSG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Klägerin in die Vergütungsgruppe BAT II a einzuordnen war (vgl zu der sog Eingruppierungsfeststellungsklage etwa BAG vom 7.5.2008 - 4 AZR 223/07 - ZTR 2009, 25; 15.3.2006 - 4 AZR 157/05 - ZTR 2006, 590; 9.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464; 12.8.1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80) .
  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Eine Tätigkeit entspricht dann einem Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang, wenn die aus der Ausbildung resultierenden Kenntnisse für die Tätigkeit nicht nur nützlich oder erwünscht, sondern zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich oder notwendig sind, die Tätigkeit also einen akademischen Zuschnitt hat (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80; 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 24; 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 97).
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 571/98

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Ausbildung in England

    Ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (BAG Urteile vom 12. August 1998 - 10 AZR 483/97 - n. v. und 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
  • BAG, 21.04.1999 - 10 AZR 467/98
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 19. März 1986-4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. August 1998-10 AZR 483/97 - n. v.).

    Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, gleichzubehandeln; es ist ihm verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe gegeben sind (Senatsurteile vom 12. August 1998-10 AZR 483/97 - n.v. und vom 10. Juni 1998 -1 0 AZR 103/97 - AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der inhaltlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bestimmt wird, hat ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, gleich zu behandeln; es ist ihm verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80 und 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 72 mwN).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

    Eine Tätigkeit entspricht dann einem Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang, wenn die aus der Ausbildung resultierenden Kenntnisse für die Tätigkeit nicht nur nützlich oder erwünscht, sondern zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich oder notwendig sind, die Tätigkeit also einen akademischen Zuschnitt hat (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80; 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 24; 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 97).
  • BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 139/01

    Eingruppierung eines Diplomingenieurpädagogen

    a) Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, gleichzubehandeln; es ist ihm verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (12. August 1998 - 10 AZR 483/97 - nv. und 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 72 mwN).
  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 362/23

    Eingruppierung; Arbeitsvorgang; Darlegungs- und Beweislast bezüglich

    Vertritt der Arbeitnehmer die Auffassung, seine Tätigkeit erfüllt die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals einer höheren als der vom Arbeitgeber angenommenen Entgeltgruppe, obliegt es ihm, je nach Lage und Erfordernissen des Einzelfalls diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, die tariflichen Anforderungen des beanspruchten Tätigkeitsmerkmals der maßgebenden Entgeltgruppe - unter Einschluss etwaiger darin vorgesehener Qualifizierungen - seien im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt (BAG vom 14.10.2020, 4 AZR 252/19; BAG vom 12.08.1998, 10 AZR 483/97).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 104/98

    Eingruppierung eines Diplomlehrers für Polytechnik in Vergütungsgruppe nach BAT-O

    Die als eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässige Klage (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. August 1998 - 10 AZR 483/97 - n.v.) kann keinen Erfolg haben, weil der Kläger, wenn er Beamter wäre, nicht in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft worden wäre.
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 15 Sa 959/01
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG Urteil v. 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu § 22, 23 BAT 1975, BAG v. 12.08.1998 - 10 AZR 483/97 - nicht veröffentlicht, n.v.).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98

    Eingruppierung - Diplom-Medizinpädagogin

  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 3 Sa 82/98

    Anspruch eines Lehrer an einem Fachgymnasium und an einer Berufsschule auf

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 543/98

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

  • ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

  • BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 480/98
  • BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 325/98
  • BAG, 23.06.1999 - 10 AZR 654/98
  • BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 681/98
  • LAG Hamburg, 18.12.2013 - 6 Sa 59/13

    Eingruppierung - Lehrkraft - Kunst - TV-L Entgeltgr 10

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