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   BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 497/12   

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https://dejure.org/2013,29107
BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 497/12 (https://dejure.org/2013,29107)
BAG, Entscheidung vom 28.08.2013 - 10 AZR 497/12 (https://dejure.org/2013,29107)
BAG, Entscheidung vom 28. August 2013 - 10 AZR 497/12 (https://dejure.org/2013,29107)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Jubiläumszuwendung - Beschäftigungszeit - Rechtsnachfolge - Tarifauslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2804
  • NZA-RR 2014, 56
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 657/06

    Jubiläumsgabe - Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 497/12
    Mit einer Jubiläumsgabe soll "Betriebstreue" honoriert und das Interesse der Arbeitnehmer an längerer Betriebszugehörigkeit gefördert werden (vgl. BAG 26. September 2007 - 10 AZR 657/06 - Rn. 19) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2012 - 6 Sa 397/11

    Jubiläumszuwendung, Anspruch, Beschäftigungszeit, Tarifvertrag,

    Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 497/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. April 2012 - 6 Sa 397/11 - aufgehoben.
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Dabei handelt es sich um alle Beschäftigungszeiten, die in einem Unternehmen der Damp Gruppe oder in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis vor Übernahme durch ein solches zurückgelegt worden sind (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 497/12 - Rn. 11) .

    (3) Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. August 2013 (- 10 AZR 497/12 -) liegt kein abweichendes Verständnis der betreffenden Tarifnormen zugrunde.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.11.2014 - 5 Sa 10/13

    Jubiläumszuwendung - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesamtbetriebsrat -

    Sinn und Zweck der Zahlung einer Jubiläumszulage ist es grundsätzlich, Betriebstreue zu honorieren (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 497/12; BAG 9. April 2014 - 10 AZR 635/13 - NZA 2014, 1038).(Rn.105) Sollen einzelne konzernangehörige Unternehmen von der freiwilligen Jubiläumszuwendung zum Ausgleich von Nachteilen in der Vergütungsstruktur ausgeschlossen werden, so muss - aufgrund der unterschiedlichen Zweckrichtung der Zahlung der Jubiläumszulage und des Entgelts für geleistete Arbeit - eine Kompensation zumindest ansatzweise vorliegen, wenn sich - wie im Streitfall - dieser Zweck nicht aus der Betriebsvereinbarung selbst ergibt.(Rn.107).

    (1) Sinn und Zweck der Zahlung einer Jubiläumszulage ist es grundsätzlich, Betriebstreue zu honorieren (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 497/12 - zitiert nach juris - Rn. 13).

  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 15 Sa 1094/18

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Jubiläumszuwendung

    Eine Jubiläumszuwendung stellt grundsätzlich nicht eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers für erbrachte Arbeitsleistung dar, sondern will eine besondere Betriebstreue des Arbeitnehmers anerkennen (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 497/12, juris; BAG 10. Februar 1993 - 10 AZR 207/91, NZA 1993, 803; BAG 26.September 2007 - 10 AZR 657/06, NZA 2007, 1426) .
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