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   BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 629/11   

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https://dejure.org/2012,41352
BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 629/11 (https://dejure.org/2012,41352)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2012 - 10 AZR 629/11 (https://dejure.org/2012,41352)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 (https://dejure.org/2012,41352)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Gerüstbaugewerbe - Erstellung mobiler Tribünen

  • openjur.de

    Gerüstbaugewerbe; Erstellung mobiler Tribünen; § 1 VTV Gerüstbauerhandwerk

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gerüstbaugewerbe - Erstellung mobiler Tribünen - § 1 VTV Gerüstbauerhandwerk

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Gerüstbaugewerbe - Erstellung mobiler Tribünen - § 1 VTV Gerüstbauerhandwerk

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung von Auskünften über die Zahlung einer tariflichen Entschädigung; Erstellung mobiler Tribühnen und Bühnen als Gerüstbau

  • rewis.io

    Gerüstbaugewerbe - Erstellung mobiler Tribünen - § 1 VTV Gerüstbauerhandwerk

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassenverfahren; Erstellung mobiler Tribühnen und Bühnen als Gerüstbau

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansprüche nach dem Sozialkassenverfahren im Gerüstbauhandwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 2808
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08

    Betonsteinwerk - selbstständige Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 629/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist diese regelmäßig mit 80 % der zu erwartenden Beitragssumme zu berechnen (BAG 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - Rn. 24 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 319) .
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 570/10

    Glasfaserverstärkter Kabelkanal - Kabelleitungstiefbau

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 629/11
    Den Gerüstbauarbeiten sind diejenigen Nebenarbeiten zuzuordnen, die zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind (vgl. zu § 1 Abs. 2 VTV für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe: BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 570/10 - Rn. 10 mwN) .
  • LAG Hessen, 06.05.2011 - 10 Sa 1558/10

    Gewerbliche Bereitstellung von Tribünen - § 1 VTV Gerüstbauerhandwerk

    Auszug aus BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 629/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Mai 2011 - 10 Sa 1558/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18

    Die in dem SokaSiG II enthaltene Rückwirkung ist zulässig (Anschluss an Hess. LAG

    Der Bau von mobilen Bühnen fällt unter den fachlichen Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau (Anschluss an BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11).

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es danach nicht an (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 9, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Den Gerüstbauarbeiten sind diejenigen Nebenarbeiten zuzuordnen, die zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 9, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird auch die Errichtung von mobilen Bühnen vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau erfasst (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; im Anschluss daran Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris; zuvor bereits Hess. LAG 6. Mai 2011 - 10 Sa 1558/10 - Juris) .

    "Gerüste" sind nach § 1 Abs. 2 Abschn. I Unterabs. 1 Satz 4 VTV alle Arten von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten, Fahrgerüste und Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Maßgebend für den Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau ist die Art der Konstruktion unter Verwendung von Gerüstbauteilen, die einen relativ einfachen Auf- und Abbau und die mehrfache Verwendung für weiteren Gerüstbau ermöglicht (Rüsttechnik) (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Der Bau mobiler Bühnen und die Bereitstellung des entsprechenden Materials ist auch nach dem Inhalt der erforderlichen Ausbildung dem Gerüstbauerhandwerk zuzuordnen (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 15, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Gerüstmaterial besteht häufig aus (Stahl-)Rohren und Verbindungselementen (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 13, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Dies ist bei Arbeits- oder Schutzgerüsten nicht grundsätzlich anders (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 13, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Er bezieht Betriebe, die "Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik" erstellen und damit auch vorbereitende Planungsleistungen erbringen müssen, ausdrücklich in den betrieblichen Geltungsbereich ein (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 14, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Auch in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 2, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat sich die Beklagtenseite darauf berufen, dass bei der Errichtung der mobilen Bühnen die "Richtlinien für den Bau und Betrieb fliegender Bauten" zu beachten seien, ohne dass diesem Gesichtspunkt bei der Auslegung des Tarifvertrags ausschlaggebende Bedeutung beigemessen worden ist.

    dd) Unerheblich ist es schließlich auch, ob die von den Tarifvertragsparteien typischerweise im Gerüstbaugewerbe unterstellte hohe Fluktuation im Betrieb der Beklagten vorhanden ist oder nicht (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 17, AP Nr. 322 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Sowohl das BAG als auch die Instanzgerichte gingen in der Vergangenheit im Hinblick auf den VTV-Gerüstbau ohne weiteres davon aus, dass die zugrunde liegende AVE wirksam sei (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 750/13 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2010; BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2009; Hess. LAG 22. Juni 2016 - 12 Sa 1060/15 - Juris, für das Jahr 2014; Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris, für das Jahr 2007; Hess. LAG 26. Juni 2015 - 10 Sa 1491/14 - n.v., für das Jahr 2010) .

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 211/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2

    a) Ein Betrieb unterfällt nach § 1 Abs. 2 Abschn. I und Abschn. II VTV-Gerüstbau dem betrieblichen Geltungsbereich, wenn er nach seiner durch die Art der betrieblichen Tätigkeit geprägten Zweckbestimmung arbeitszeitlich überwiegend mit eigenem oder fremdem Material gewerblich Gerüste erstellt oder Gerüstmaterial bereitstellt (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 327/16 - Rn. 10; 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 9) .

    Bühnen und Tribünen sind Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. I Buchst. a Satz 4 VTV-Gerüstbau (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 11 ff.; vgl. auch 18. Oktober 2017 - 10 AZR 327/16 - Rn. 22) .

    Maßgebend für den Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau ist aber die Art der Konstruktion unter Verwendung von Gerüstbauteilen, die einen relativ einfachen Auf- und Abbau und die mehrfache Verwendung ermöglicht (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12) .

    Nach den auf den Gerüsten versehenen Tätigkeiten differenziert der VTV-Gerüstbau nicht (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 13) .

    Der Bau und die Prüfung von Bühnen und Tribünen gehören nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 der Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Gerüstbauer-Handwerk vom 12. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1694) in der Fassung vom 17. November 2011 (BGBl. I S. 2234) auch zum Berufsbild der Meisterprüfung im Gerüstbauerhandwerk (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 15) .

    Noch am 17. Oktober 2012 hatte der Senat inzident die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV-Gerüstbau angenommen (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 8 ff.) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 327/16

    Gerüstbauerhandwerk - Vermieten von Bauaufzügen - Sozialkassenverfahren

    Den Gerüstbauarbeiten sind diejenigen Nebenarbeiten zuzuordnen, die zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 9 mwN) .

    Zumindest ist für ein "Erstellen" die Planung oder Konstruktion des Gerüsts und die Überwachung seines Aufbaus erforderlich (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 16) .

    Allerdings fällt unter den Begriff des "Bereitstellens" iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. I Buchst. a Satz 3 VTV-Gerüstbau auch das "Vermieten" von Gerüstmaterial (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 16) .

    Maßgebend für den Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau ist dabei die Art der Konstruktion unter Verwendung von Gerüstbauteilen, die einen relativ einfachen Auf- und Abbau und die mehrfache Verwendung für weiteren Gerüstbau (Rüsttechnik) ermöglicht (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12) .

    Dagegen betrifft der Begriff "Arbeitsgerüst" iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. I Buchst. a Satz 4 VTV-Gerüstbau statische Konstruktionen für den Aufenthalt von Personen in erhöhter Position (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 13) .

    (a) "Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik" sind - wie Gerüste - mit Gerüstmaterial erstellte Gebilde, die aber nicht standardisiert errichtet, sondern speziell geplant oder konzipiert werden (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 14) .

    (a) Zwar kann der Inhalt öffentlich-rechtlicher Ausbildungsregelungen ggfs. ergänzend für die Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung herangezogen werden (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 15) .

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 512/18

    Sozialkassenverfahren des Gerüstbaugewerbes - Erstellen mobilerBühnen

    Mobile Bühnen sind Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. I Buchst. a Satz 4 VTV-Gerüstbau (BAG 27. März 2019 - 10 AZR 211/18 - Rn. 19 ff., BAGE 166, 233; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 327/16 - Rn. 22; 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 11 ff.) .

    Maßgebend für den Geltungsbereich des VTV-Gerüstbau ist die Art der Konstruktion unter Verwendung von Gerüstbauteilen, die einen relativ einfachen Auf- und Abbau und die mehrfache Verwendung ermöglicht (BAG 27. März 2019 - 10 AZR 211/18 - Rn. 21 f., BAGE 166, 233; 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Rn. 12) .

  • BGH, 15.12.2021 - 1 StR 342/21

    Betrug durch Unterlassen (Bestehen der Pflicht zur Offenbarung von Tatsachen

    Zwar hatte das Bundesarbeitsgericht noch am 17. Oktober 2012 inzident die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV-Gerüstbau angenommen (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 Rn. 8 ff.).
  • LAG Hessen, 20.02.2018 - 12 Sa 1418/15

    VTV Gerüstbau

    Die mit dem von ihr bereitgestellten Material gebauten Tribünen sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - dokumentiert in Juris) Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik und damit Gerüste i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschnitt I VTV-Gerüstbau.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - dokumentiert in Juris) sind "Gerüste" iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt I VTV alle Arten von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten, Fahrgerüste und Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik.

  • LAG Hessen, 30.03.2016 - 18 Sa 18/15

    Bauaufzüge, die mittels elektrischer Anlagen betrieben werden, zählen nicht zu

    Die Vermietung von Gerüstmaterial fällt unter den Begriff des "Bereitstellens" gem. § 1 Abs. 2 Abschnitt I lit. a S. 2 VTV-Gerüstbau (BAG Urteil vom 07. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 -veröffentlicht in juris, Rz. 16, 18).

    Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Konstruktion unter Verwendung von Gerüstbauteilen, die einen relativ einfachen Auf- und Abbau und die mehrfache Verwendung für weiteren Gerüstbau ermöglicht (BAG Urteil vom 07. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - veröffentlicht in juris, Rz. 12).

    Soweit Gerüste nicht im Zusammenhang mit Bauarbeiten genutzt werden, z.B. als mobile Bühnen und Tribünen, dienen diese dem vorübergehenden Aufenthalt von Personen und Sachen (BAG Urteil vom 07. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 -veröffentlicht in juris, Rz. 13).

  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 12 Sa 1060/15

    Gerüstbau; Logistik

    Den Gerüstbauarbeiten sind diejenigen Nebenarbeiten zuzuordnen, die zu ihrer sachgerechten Ausführung notwendig sind (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2012 -10 AZR 629/11 -, juris, Rn. 9 unter Bezug auf BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 10 AZR 570/10 -, juris, Rn. 10 m.w.N. zu § 1 Abs. 2 VTV für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe).

    Ob ein Betrieb des Gerüstbauerhandwerks im Einzelfall jahreszeitliche Schwankungen bei den Beschäftigten hat, ist wie im Baugewerbe ohne Bedeutung (vgl. dazu BAG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 -, juris, Rn. 17).

  • LAG Hessen, 17.04.2013 - 12 Sa 1771/11

    Tribünen als Sonderkonstruktionen des Gerüstbaus; Tribünen als

    Das gilt auch, wenn die Tribünen unter Verwendung eines Baukasten-Systems errichtet werden, mit dem keine Baugerüste erstellt werden könnten (nach BAG Urt. 17.10.2012 - 10 AZR 629/11).

    Die mit dem von ihr bereitgestellten Material gebauten Tribünen sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.10.2012 - 10 AZR 629/11) Sonderkonstruktionen nach der Rüsttechnik und damit Gerüste iSv. § 1 Abs. 2 Abschnitt I VTV.

  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17

    1. Das am 8. September 2017 in Kraft getretene SokaSiG II ist in Bezug auf den

    Sowohl das BAG als auch die Instanzgerichte gingen in der Vergangenheit im Hinblick auf den VTV-Gerüstbau ohne weiteres davon aus, dass die zugrunde liegende AVE wirksam sei (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 750/13 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2010; BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 629/11 - Juris, für die Jahre 2008 bis 2009; Hess. LAG 22. Juni 2016 - 12 Sa 1060/15 - Juris, für das Jahr 2014; Hess. LAG 17. April 2013 - 12 Sa 1771/11 - Juris, für das Jahr 2007; Hess. LAG 26. Juni 2015 - 10 Sa 1491/14 - n.v., für das Jahr 2010) .
  • LAG Hessen, 17.12.2021 - 10 Sa 403/21

    Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren Bau für ein Unternehmen der

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