Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 10 B 10013/06 |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - 10 B 10013/06 (https://dejure.org/2006,32784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- archive.org
Verfahrensgang
- VG Koblenz - 2 L 2497/05
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 10 B 10013/06
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05
Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 10 B 10013/06
Wie sich insoweit aus den vom Antragsteller damit im Zusammenhang angeführten Beschlüssen des 7. Senates des beschließenden Gerichts vom 15. und 29. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG bzw. 7 B 10956/05.OVG - ergibt, verbietet es die Europäische Führerscheinrichtlinie 91/439 EWG des Rates gemäß der Auslegung des EuGH allenfalls, im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen allein deshalb die Anerkennung zu versagen bzw. diese wieder zu entziehen, weil vor deren Erteilung aufgetretene Bedenken gegen die Fahreignung des Betreffenden auf Grund nationaler Bestimmungen fort gelten bzw. Grund zu der Annahme besteht, dass im EU-Ausland kein ordnungsgemäßes Eignungsüberprüfungs- oder Verwaltungsverfahren durchgeführt worden ist. - OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2005 - 7 B 10956/05
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 10 B 10013/06
Wie sich insoweit aus den vom Antragsteller damit im Zusammenhang angeführten Beschlüssen des 7. Senates des beschließenden Gerichts vom 15. und 29. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG bzw. 7 B 10956/05.OVG - ergibt, verbietet es die Europäische Führerscheinrichtlinie 91/439 EWG des Rates gemäß der Auslegung des EuGH allenfalls, im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen allein deshalb die Anerkennung zu versagen bzw. diese wieder zu entziehen, weil vor deren Erteilung aufgetretene Bedenken gegen die Fahreignung des Betreffenden auf Grund nationaler Bestimmungen fort gelten bzw. Grund zu der Annahme besteht, dass im EU-Ausland kein ordnungsgemäßes Eignungsüberprüfungs- oder Verwaltungsverfahren durchgeführt worden ist.
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06
Verkehrsrecht; Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt bei …
Damit im Zusammenhang hat der EuGH mit Urteil vom 29. April 2004 (C-476/01, Kapper) zwar entschieden, dass die Europäische Führerscheinrichtlinie 91/439 EWG des Rates es erfordere, diese Bestimmungen als Ausnahmevorschriften dahingehend eng auszulegen, dass die nationalen Fahrerlaubnisbehörden die Anerkennung einer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Fahrerlaubnis nicht allein aus dem Grund ablehnen dürften, weil in der Vergangenheit gegen den Betreffenden eine Fahrerlaubnisentziehung angeordnet worden war, sofern diese Erteilung zeitlich nach Ablauf einer mit der Entziehung erfolgten Sperrfrist erfolgt sei; er hat aber nicht festgestellt, dass diese Richtlinie es den zuständigen Behörden auch verbietet, ein neuerliches Auffälligwerden des Inhabers einer solchen Fahrerlaubnis nach deren Erteilung zum Anlass zu nehmen, gegen ihn eine deshalb erneut erforderlich werdende Fahrerlaubnisentziehung auszusprechen (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Januar 2006 - 10 B 10013/06.OVG -). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06
Entziehung der Fahrerlaubnis
Soweit ersichtlich, besteht in der Rechtsprechung auch Einigkeit, dass Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die Mitgliedstaaten ermächtigt, die nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland auffällig werden und dadurch Bedenken hinsichtlich ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (so EuGH…, Beschluss vom 06.04.2006, a. a. O.; OVG Saarl., Beschluss vom 27.03.2006 - 1 W 12/06, juris; Nds. OVG…, Beschluss vom 11.10.2005, a. a. O.; OVG Rheinl.-Pf., Beschlüsse vom 30.01.2006 - 10 B 10013/06 - und vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 2338). - VG Neustadt, 08.02.2008 - 3 L 99/08 (vgl. OVG RP, Beschluss vom 30. Januar 2006 -10 B 10013/06.OVG - und vom 19. Juni 2006 - 10 A 10847/06.OVG).
- VG Neustadt, 18.02.2008 - 3 L 121/08
Anfallsleiden
Aus der Beantwortung der Vorlagefrage durch den Europäischen Gerichtshof geht eindeutig hervor, dass die Europäische Führerscheinrichtlinie es nicht verbietet, ein neuerliches Auffälligwerden des Inhabers einer EU-Fahrerlaubnis, d.h. ein Auffälligwerden nach deren Erteilung, zum Anlass zu nehmen, die in § 46 FeV vorgesehenen und insofern ohne weiteres mit Art. 8 Absatz 2 der Richtlinie in Übereinstimmung stehenden Maßnahmen einschließlich der Untersagung des Gebrauchs dieser Fahrerlaubnis im Inland zu ergreifen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 10 B 10013/06.OVG - und vom 19. Juni 2006 - 10 A 10847/06.OVG).