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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,7750
OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08.OVG (https://dejure.org/2008,7750)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.05.2008 - 10 B 10156/08.OVG (https://dejure.org/2008,7750)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 10 B 10156/08.OVG (https://dejure.org/2008,7750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beamten der Deutschen Telekom AG auf weiteren Sonderurlaub zur Fortsetzung seiner privatwirtschaftlichen Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG; Entbindung eines Beamten für den betreffenden Zeitraum von der grundsätzlichen ...

  • Judicialis

    SUrlV § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SUrlV § 13 Abs. 1
    Beamtenrecht: Deutsche Telekom AG; Beamter; Sonderurlaub; wichtiger Grund; Tochtergesellschaft; Tochterunternehmen; privatwirtschaftliche Tätigkeit; Arbeitsverhältnis; Anstellungsverhältnis; Arbeitsvertrag; Anstellungsvertrag; Kündigung; Kündigungsschutz; Arbeitsrecht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - 1 B 444/05

    Widerruf einer In-Sich-Beurlaubung eines Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08
    Insofern gilt für die Gewährung weiteren befristeten Sonderurlaubs im Anschluss an einen ausgelaufenen Sonderurlaub mit Blick auf ein über das Ende des bisherigen Sonderurlaubs hinausgehendes Arbeitsverhältnis nichts anderes als für den Widerruf einer Urlaubsbewilligung zum Zwecke einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit trotz Fortbestands des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu die bereits vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 24. August 2005, ZBR 2006, 58; in diesem Sinne auch Beschluss des Senats vom 11. August 2005 - 10 B 10860/05.OVG -).

    Jedenfalls liegt es bei solchen tiefgreifenden Organisationsmaßnahmen grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers, ob die sich neu ergebenden Leitungsfunktionen ohne Rücksicht auf die Stellenbesetzungen im "alten System" vergeben werden oder ob solche Berücksichtigung finden (so auch z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.04.1993 - 1 WB 48.92

    Entsendung ins Ausland - Konsortium von Privatfirmen - Sonderurlaub -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08
    Auf ein unter Umständen vom Dienstherrn selbst gesehenes dienstliches Interesse an der Beurlaubung kann sich der Beamte mangels eigener Rechtsbetroffenheit insoweit nicht berufen (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 21. April 1993, ZBR 1993, 333, sowie hier die vorliegend allerdings nicht einschlägige Vorschrift des § 4 Abs. 3 PostPersRG oder die mit dem Urlaubsantrag des Antragstellers vom 16. November 2007 verbundene Bitte um Anerkennung des dienstlichen Interesses bzw. die demselben Zweck dienenden Sonderurlaubsgewährungen vom 13. Januar 1999 - für die Jahre 1995 bis 2003 - und 1. Dezember 2003 - für die Jahre 2004 bis 2007 - unter Anerkennung, dass die Beurlaubung "im dienstlichen Interesse liegt bzw. öffentlichen Belangen dient").

    Nach Maßgabe der eingangs dargelegten Grundsätze kann sich ein wichtiger Grund für eine derart umfängliche Sonderbeurlaubung - aus eigenen Rechten des Beamten - nur aus einer "Ausnahmesituation, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt" ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08
    - Technischer Fernmeldeoberamtsrat - entspricht; dass er dabei gegebenenfalls Änderungen seines abstrakten und konkreten Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines statusrechtlichen Amtes hinzunehmen hat (vgl. dazu z. B. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006, BVerwGE 126, 182), ist im hier behandelten Zusammenhang ohne Belang.
  • VG Saarlouis, 20.06.2014 - 2 L 453/14

    Anspruch eines Beamten auf Sonderurlaub zur Fortführung einer

    OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.05.2008 -10 B 10156/08-; VG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2009 -11 K 2730/08-; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10.02.2011 -12 L 1551/10-; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.06.2013 -1 K 2326/12-; jeweils juris.

    OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.05.2008 -10 B 10156/08-; VG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2009 -11 K 2730/08-; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10.02.2011 -12 L 1551/10-; jeweils a.a.O.

    dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.05.2008 -10 B 10156/08-, a.a.O.

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2011 - 12 L 1551/10

    Sonderurlaub, privates Arbeitsverhältnis, Pflichtenkollision, nichtiger Grund,

    OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - (juris).

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - (juris).

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - (juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - 1 B 28/13

    Anspruch eines Beamten auf Verlängerung eines nach § 13 Abs. 1 SUrlV bewilligten

    vgl. den schon von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 -, IÖD 2008, 255 = juris, Rn. 8.

    vgl. zu Letzterem den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 -, a.a.O.= juris, Rn. 8 a.E.

  • ArbG Stuttgart, 08.11.2013 - 26 Ca 1180/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Standortschließung - Beschäftigungsmöglichkeit im

    In dieser Konstellation hat dann das Arbeitsrecht dem Beamtenrecht zu folgen; wenn sich der Beamte deswegen in seiner Berufsausübungsfreiheit ungebührlich eingeschränkt sieht, steht es ihm frei, auf seinen Beamtenstatus zu verzichten (vgl. VG Karlsruhe 11. Juni 2013 - 1 K 2326/12 - Rn. 23; OVG Rheinland-Pfalz 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - Rn. 8, IÖD 2008, 255) .
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 2 MB 13/20

    Bewilligung von Sonderurlaub für einen beurlaubten Postbeamten zur Wahrnehmung

    Dabei übersieht der Senat nicht, dass ein Beamter zuvörderst dem Dienstherrn verpflichtet ist, andere Arbeitsverhältnisse nur nachrangig ausüben kann und, wenn er dies anders gestalten will, es ihm freisteht, auf seinen Beamtenstatus zu verzichten - sein Grundrecht aus Art. 12 GG ist dadurch nicht verletzt - (vgl. dazu auch: OVG Münster, Beschluss vom 12. März 2013 - 1 B 28/13 -, juris, Rn. 15 f. mit Verweis auf OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - juris, Rn. 8; VGH Kassel, aaO, juris, Rn. 3).
  • VG Karlsruhe, 11.06.2013 - 1 K 2326/12

    Anspruch eines Beamten eines Postnachfolgeunternehmens auf Verlängerung seines

    Für einen Beamten hat mit anderen Worten das Arbeitsrecht dem Beamtenrecht zu folgen; wenn sich der Beamte deswegen in seiner Berufsausübungsfreiheit ungebührlich eingeschränkt sieht, steht es ihm frei, auf seinen (Lebenszeit-)Beamtenstatus zu verzichten (vgl.: OVG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2008 - 10 B 10156/08 - IÖD 2008, 255; VG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2009 - 11 K 2730/08 - juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10.02.2011 - 12 L 1551/10 - juris).
  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 Ta 173/19

    Verlängerung der Beurlaubung einer Beamtin im Konzern eines

    Aus einem - über die Urlaubsbefristung "hinausschießenden" - Arbeitsverhältnis folgt nicht per se ein Anspruch auf eine erneute Beurlaubung (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2008- 10 B 10156/08 -, Rn. 8, juris).
  • VG Stuttgart, 02.02.2009 - 11 K 2730/08

    Zur Verlängerung der Beurlaubung eines Beamten der Deutschen Telekom AG

    Da der Kläger zuletzt zur Wahrnehmung einer Tätigkeit bei der Deutschen Telekom AG als Leiter Vertrieb VSE in der Privatkundenniederlassung Südwest in Stuttgart beurlaubt worden war und dieser Tätigkeitsbereich unbestritten infolge von Umstrukturierungen zum 28.02.2007 weg gefallen ist, besteht das der Beurlaubung insoweit zugrunde gelegte dienstliche Interesse an einer weiteren Beurlaubung offensichtlich nicht mehr (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.05.2008, - 10 B 10156/08 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 4 S 1234/08
    Dies greift die Beklagte mit dem Verweis darauf an, der Kläger sei zum Zeitpunkt des Widerrufs mahr als 11 Jahre beurlaubt gewesen und der Grund für die Beurlaubung sei weggefallen, In diesem Fall sei nach den vom OVG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 05.05.2008 (10 B 10156/08 OVG) dargelegten Grundsätzen dem Beamtenverhältnis des Klägers der Vorrang zu gewähren und die Beurlaubung zwingend zu widerrufen.
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2009 - 1 L 1366/08

    Urlaub, Beurlaubung, Ehe, Verlobte, Verlöbnis, Familie, Kind, Sonderurlaub,

    OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 -, DVBL.
  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 6 ZB 11.471

    Telekom; Sonderurlaub; wichtiger Grund; Insichbeurlaubung

  • VG Bayreuth, 30.12.2014 - B 5 E 14.875

    Anspruch auf Weitergewährung von Sonderurlaub

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