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   BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14   

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BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14 (https://dejure.org/2014,6890)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2014 - 10 B 11.14 (https://dejure.org/2014,6890)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2014 - 10 B 11.14 (https://dejure.org/2014,6890)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VwGO § 97; ZPO § 404 a
    Friedhof; Wiedereröffnung; Sachverständiger; Ortstermin; Ortsbesichtigung; Messung; Bodenprobe; Inaugenscheinnahme; Wahrnehmung; Parteiöffentlichkeit; Ladung; Teilnahme; Gutachten; Unverwertbarkeit; Heilung; Ergänzungsgutachten; Verfahrensbeteiligter; rechtliches Gehör; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 97
    Bodenprobe; Ergänzungsgutachten; Friedhof; Gutachten; Heilung; Inaugenscheinnahme; Ladung; Messung; Ortsbesichtigung; Ortstermin; Parteiöffentlichkeit; Rügeverlust; Sachverständiger; Teilnahme; Unverwertbarkeit; Verfahrensbeteiligter; Wahrnehmung; Wiedereröffnung; faires ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 97 S 1 VwGO, § 404a ZPO
    Parteiöffentlichkeit der Beweiserhebung; Ortstermin eines Sachverständigen; unterlassene Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten; Unverwertbarkeit; Heilung

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit auf Ortstermine zum Zweck der Durchführung technischer Untersuchungen; Heilung des Versäumnisses eines Sachverständigen bzgl. der Benachrichtigung über bevorstehende Ortstermine

  • rewis.io

    Parteiöffentlichkeit der Beweiserhebung; Ortstermin eines Sachverständigen; unterlassene Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten; Unverwertbarkeit; Heilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit auf Ortstermine zum Zweck der Durchführung technischer Untersuchungen; Heilung des Versäumnisses eines Sachverständigen bzgl. der Benachrichtigung über bevorstehende Ortstermine

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ortstermin - und der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundsatz der Parteiöffentlichkeit gilt auch für Ortstermine von Sachverständigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundsatz der Parteiöffentlichkeit gilt auch für Ortstermine von Sachverständigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 744
  • DÖV 2014, 680
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05

    Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14
    Hat ein Sachverständiger die Verfahrensbeteiligten unter Verstoß gegen § 97 Satz 1 VwGO nicht über bevorstehende Ortstermine zur Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen für das zu erstellende Gutachten unterrichtet, so kann dieser zur Unverwertbarkeit des Gutachtens führende Mangel regelmäßig dadurch geheilt werden, dass die unterbliebene Beteiligung nachgeholt und ein ergänzendes Gutachten erstellt wird (im Anschluss an Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 8 B 91.05 - Buchholz 310 § 97 VwGO Nr. 5).

    Dies bezieht sich nicht nur auf Beweisaufnahmen durch das Gericht, sondern in entsprechender Anwendung auch auf die Ermittlung von Tatsachen durch Sachverständige zur Vorbereitung des Gutachtens (Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 8 B 91.05 - Buchholz 310 § 97 VwGO Nr. 5 = NJW 2006, 2058 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 15 C 12.2250 - juris Rn. 11).

    Auch wenn die in diesem Zusammenhang von den Klägern vertretene Rechtsauffassung, eine Heilung des eingetretenen Verfahrensfehlers durch Nachholung der Beteiligung sei überhaupt nicht möglich, rechtlich fehlerhaft ist (Beschluss vom 12. April 2006, a.a.O., Rn. 6), liegt darin jedenfalls kein Verzicht auf das Rügerecht; einen solchen haben die Kläger auch im weiteren Verlauf des Verfahrens weder ausdrücklich noch konkludent erklärt.

    Vielmehr war die - bereits eingetretene - Unverwertbarkeit des Gutachtens entweder durch eine vollständig neue Begutachtung oder dadurch zu beheben, den Beteiligten in einem gerichtlichen oder von der Gutachterin anberaumten Termin auf dem Vorhabengrundstück die Gelegenheit einzuräumen, Bedenken und Anregungen vorzutragen, die im Rahmen eines ergänzenden Gutachtens zu verarbeiten gewesen wäre (Beschluss vom 12. April 2006, a.a.O. Rn. 11).

  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 15 C 12.2250

    Beschwerde; Erinnerung gegen Kostenrechnung; Sachverständigenkosten;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14
    Dies bezieht sich nicht nur auf Beweisaufnahmen durch das Gericht, sondern in entsprechender Anwendung auch auf die Ermittlung von Tatsachen durch Sachverständige zur Vorbereitung des Gutachtens (Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 8 B 91.05 - Buchholz 310 § 97 VwGO Nr. 5 = NJW 2006, 2058 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 15 C 12.2250 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zu weiterer Aufklärung sehen muss (Urteile vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 21 jeweils Rn. 13 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 60 jeweils Rn. 25).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zu weiterer Aufklärung sehen muss (Urteile vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 21 jeweils Rn. 13 und vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 60 jeweils Rn. 25).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Bei einer solchen Begutachtung gelten rechtsstaatliche Grundsätze wie insbesondere der des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens genauso wie bei einer Beweisaufnahme durch das Gericht in der Verhandlung (vgl BVerwG Beschluss vom 12.4.2006 - 8 B 91.05 - juris RdNr 5; OLG Zweibrücken Beschluss vom 2.3.2000 - 3 W 35/00 - juris RdNr 4; vgl zur Gleichsetzung der Tatsachenfeststellung durch das Gericht und durch Sachverständige im Hinblick auf den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit BVerwG Beschluss vom 18.3.2014 - 10 B 11.14 - juris RdNr 11; BFH Urteil vom 26.3.1980 - II R 67/79 - BFHE 130, 366 - juris RdNr 12; BAG Urteil vom 28.3.1963 - 5 AZR 206/62 - juris RdNr 40; Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl 2022, § 357 RdNr 1; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl 2015, § 357 RdNr 9; Schnapp in Erichsen/Hoppe/von Mutius, Festschrift für Christian-Friedrich Menger, 1985, S 557, 564 ff; kritisch: Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl 2013, § 404a RdNr 29, 31) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 4/19

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung wegen eingetretener Heilungsbewährung;

    Der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit bezieht sich auch auf die Ermittlung von Tatsachen durch Sachverständige zur Vorbereitung des Gutachtens (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Beschluss vom 18. März 2014 - 10 B 11/14 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20

    Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen

    Ein Verstoß gegen § 404a ZPO kann zur Unverwertbarkeit des Gutachtens führen, wenn ihm deshalb vorstehend genannte Mängel anhaften, wie etwa eine unvollständige oder unzutreffende Tatsachengrundlage, oder wenn darin zugleich ein Verstoß gegen allgemeine Verfahrensgrundsätze zu sehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2014 - 10 B 11.14 - Buchholz 310 § 97 VwGO Nr. 6 Rn. 12 f. zum Verstoß gegen die Parteiöffentlichkeit bei der Beweiserhebung).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Zur Anwendung dieser Vorschrift für die Entnahme von Bodenproben bei einer Inaugenscheinnahme hat das Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt, dass der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit der Beweiserhebung den Verfahrensbeteiligten das Recht einräumt, bei der Entnahme von Bodenproben zugegen zu sein (BVerwG, Beschluss vom 18. März 2014 - 10 B 11.14 - Buchholz 310 § 97 VwGO Nr. 6 Rn. 11 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 12 S 2898/18

    Kein Anspruch auf erhöhtes Pflegegeld und Übernahme der Restkosten für eine

    Hierfür muss aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.03.2014 - 10 B 11.14 - NVwZ 2014, 744, 745, vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 - juris Rn. 11 und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 332; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.2014 - 9 S 279/14 - VBlBW 2015, 292).
  • LG Würzburg, 23.08.2019 - 52 S 507/19

    Aufhebung des Vorbescheids einer Verwaltungsgemeinschaft wegen gravierender

    Verstöße gegen die Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots sind indessen nicht anders zu behandeln als Verstöße gegen den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit bei unterlassener Ladung eines notwendigen Beteiligten (vgl. Hierzu AG Neuburg, Urt. v. 10.05.2017 - 2 C 66/17 -, juris, Rn. 18; AG Coburg, Urt. v. 19.11.1998 - 15 C 904/98 -, juris; grundlegend BVerwG, Beschl. v. 18.03.2014 - 10 B 11/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 9 S 279/14

    Bedeutung der Musterlösung im Prüfungsverfahren

    Dies ist der Fall, wenn das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zu weiterer Aufklärung sehen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.2014 - 10 B 11.14 -, NVwZ 2014, 744, 745 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren, welches auf die Aufhebung

    Auch die u.a. der Gewährung rechtlichen Gehörs dienenden Vorschriften über die Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme (vgl. BVerwG, B.v. 18.03.2014 - 10 B 11.14 - juris Rn. 11; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 97 Rn. 1) wurden mithin beachtet; die Kläger konnten sich ausreichend rechtliches Gehör durch die eigene Befragung von Dr. S verschaffen.
  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 1 CS 15.1876

    Kfz-Werkstatt; Bestimmtheit der Baugenehmigung; unzureichende

    Vielmehr liegt dem generellen Verwertungsverbot die Annahme zugrunde, dass ein auf diese Weise fehlerhaft zustande gekommenes Gutachten auf einer nicht belastbaren Tatsachengrundlage beruht und damit generell nicht die Gewähr für seine inhaltliche Richtigkeit bietet unabhängig davon, ob von einem Beteiligten erhobene fachliche Einwände durchgreifen oder nicht (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2014 - 10 B 11.14 - NVwZ 2014, 744 Rn. 11 a.E.).
  • AG Neuburg/Donau, 31.05.2017 - 2 C 66/17

    Wildschadensersatzanspruch - Verwertbarkeit eines Schätzgutachtens bei

    § 27 Abs. 1 Satz 2 AVBayJG setzt nämlich voraus, dass bei dem Termin mit dem Schätzer nicht nur dieser selbst, sondern auch den Parteien die Möglichkeit der Anwesenheit gegeben wird (AG Coburg, Endurteil vom 19.11.1998, 15 C 904/98; zur Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme bei Ortsterminen durch den Sachverständigen siehe auch BVerwG, Beschluss vom 18.03.2014 - 10 B 11/14).
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