Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 8 - Beweis durch Sachverständige (§§ 402 - 414) |
(1) Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen.
(2) Soweit es die Besonderheit des Falles erfordert, soll das Gericht den Sachverständigen vor Abfassung der Beweisfrage hören, ihn in seine Aufgabe einweisen und ihm auf Verlangen den Auftrag erläutern.
(3) Bei streitigem Sachverhalt bestimmt das Gericht, welche Tatsachen der Sachverständige der Begutachtung zugrunde legen soll.
(4) Soweit es erforderlich ist, bestimmt das Gericht, in welchem Umfang der Sachverständige zur Aufklärung der Beweisfrage befugt ist, inwieweit er mit den Parteien in Verbindung treten darf und wann er ihnen die Teilnahme an seinen Ermittlungen zu gestatten hat.
(5) Weisungen an den Sachverständigen sind den Parteien mitzuteilen. Findet ein besonderer Termin zur Einweisung des Sachverständigen statt, so ist den Parteien die Teilnahme zu gestatten.
Rechtsprechung zu § 404a ZPO
143 Entscheidungen zu § 404a ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
Hohlfasermembranspinnanlage
- OLG Koblenz, 24.04.2008 - 14 W 238/08
Sachverständige - Verlust des Vergütungsanspruchs
- OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - 1 U 61/06
Ein Verfahrensfehler durch Verstoß gegen § 404 a ZPO setzt die ...
- OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 122/01
Kuschelfotograf
- OLG Jena, 18.10.2006 - 7 W 302/06
Sachverständige - Muss der Sachverständige auf Weisung auch Bauteile öffnen?
- OLG Nürnberg, 24.11.2008 - 2 W 2246/08
Sachverständige - Rückzahlung der Vergütung wegen Befangenheit?
- AG München, 25.07.2012 - 161 C 17341/11
Zulassung einer sachkundigen Person zum Ortstermin des gerichtlichen ...
- BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übernahme von Erkenntnissen eines ...
- OLG Schleswig, 16.09.2002 - 16 W 85/02
Erweiterung eines selbständigen Beweisverfahrens
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Querverweise
- ZPO
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Beweis durch Sachverständige
- § 405 (Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Behördliches Verfahren
- § 68 (Ermittlungen)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 57 (Ermittlungen, Beweiserhebung)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 118
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 82