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   VG Hannover, 25.09.2014 - 10 B 11073/14   

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https://dejure.org/2014,33201
VG Hannover, 25.09.2014 - 10 B 11073/14 (https://dejure.org/2014,33201)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.09.2014 - 10 B 11073/14 (https://dejure.org/2014,33201)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. September 2014 - 10 B 11073/14 (https://dejure.org/2014,33201)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Hannover, 25.09.2014 - 10 B 11073/14
    Die Verantwortlichkeit eines Staates nach Art. 4 GR-Charta bzw. Art. 3 EMRK wegen der Behandlung eines Ausländers kann allerdings ausnahmsweise begründet sein, wenn dieser vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - 30696/09 -, Rn. 253, juris).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Hannover, 25.09.2014 - 10 B 11073/14
    Der Einwand des Antragstellers, es gebe wesentliche Gründe für die Annahme, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller dort systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Artikels 4 der EU-Grundrechtecharta mit sich brächten (Art. 3 Abs. 2 Dublin III-VO; vgl. zum Maßstab noch der Dublin II-VO EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-411/10 u. a. -, Rn. 81 ff., juris), bleibt ohne Erfolg.
  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Hannover, 25.09.2014 - 10 B 11073/14
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (vgl. EGMR, Urteil vom 2.4.2013 - 27725/10 -, juris) verpflichten Art. 3 EMRK und das in Art. 4 GR-Charta normierte Verbot der unmenschlichen Behandlung die Mitgliedstaaten dabei nicht, jede Person innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs mit einem Obdach zu versorgen.
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Hannover, 25.09.2014 - 10 B 11073/14
    Die Widerlegung der Vermutung wegen systemischer Mängel setzt vielmehr voraus, dass das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort auch dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (so BVerwG, Beschluss vom 19.3.14 - BVerwG 10 B 6/14 -, juris).
  • VG Berlin, 01.04.2014 - 23 L 122.14

    Asylverfahren und Aufnahmebedingungen für Antragsteller in Bulgarien

    Auszug aus VG Hannover, 25.09.2014 - 10 B 11073/14
    Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) bestätigt in einem Operating Plan to Bulgaria vom 25. Februar 2014 nach dem Besuch einer Expertenkommission in Bulgarien vom 17. bis 21. Februar 2014 ebenfalls Verbesserungen der Situation (zitiert nach VG Berlin, Beschluss vom 1.4.2014 - 23 L 122.14 A - , zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 16.02.2015 - 12 B 595/15

    Bulgarien; Dublin; systemische Schwachstellen

    Etliche Gerichte gehen infolge der dargestellten Verbesserungen und der Aufhebung der Empfehlung seitens des UNHCR, von Überstellungen allgemein abzusehen, davon aus, dass systemische Mängel nicht mehr vorliegen (vgl. zuletzt etwa: VG Magdeburg, Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 9 B 435/14 - und vom 5. Dezember 2014 - 9 B 418/14 - VG Kassel, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 3 L 2073/14.KS.A - VG Hannover, Beschluss vom 25. September 2014 - 10 B 11073/14 -, VG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2014 - 13 L 1690/14.A - VG Bremen, Beschluss vom 1. September 2014 - 3 V 644/14 - VG Augsburg, Beschluss vom 25. August 2014 - Au 7 S 14.50199 - VG Würzburg, Beschluss vom 18. August 2014 - W 6 S 14.50098 - jeweils juris).
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