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   BVerwG, 30.11.2004 - 10 B 67.04   

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https://dejure.org/2004,15749
BVerwG, 30.11.2004 - 10 B 67.04 (https://dejure.org/2004,15749)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2004 - 10 B 67.04 (https://dejure.org/2004,15749)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2004 - 10 B 67.04 (https://dejure.org/2004,15749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Erforderlichkeit einer konkreten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage bei der Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts; Sachliche und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2004 - 10 B 67.04
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO besteht nur, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. schon BVerwGE 13, 90 sowie Beschlüsse vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 und vom 30. November 2004 - BVerwG 10 B 67.04 - juris).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2007 - 11 W 18/07

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem Träger öffentlicher Verwaltung und

    Für das gerichtliche Verfahren wiederum gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (zur Zuordnung des Bodenordnungsverfahrens nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes zum öffentlichen Recht vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.11.2004 - 10 B 67/04, NL-BzAR 2005, 81 f).
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