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   BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05   

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https://dejure.org/2005,3651
BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05 (https://dejure.org/2005,3651)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2005 - 10 C 1.05 (https://dejure.org/2005,3651)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - 10 C 1.05 (https://dejure.org/2005,3651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; WVG §§ 8, ... 23 Abs. 2, § 28 Abs. 3 u. 4, § 30 Abs. 1; LWG NRW § 47 a Abs. 1 Satz 1; KAG NRW § 7 Abs. 1 Satz 1GG Art. 28 Abs. 2; WVG §§ 8, 23 Abs. 2, § 28 Abs. 3 u. 4, § 30 Abs. 1; LWG NRW § 47 a Abs. 1 Satz 1; KAG NRW § 7 Abs. 1 Satz 1
    Abgaben; Verbandslasten; Beiträge; Vorteilsmaßstab; Wasserverband; kommunale Wasserversorgung; Wasserfehlbedarf; Verbundnetz; Mitglieder; Drittversorger; Wasserbeschaffungsverbände; Nutznießer; Wasserverkaufsmenge; Endverbraucher.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2
    Abgaben; Abgaben; Beitrag; Beiträge; Drittversorger; Drittversorger; Endverbraucher; Endverbraucher; Fixkosten; Gemeinde; Mitglied; Mitglieder; Nutznießer; Nutznießer; Trinkwasser; Verbandslasten; Verbandslasten; Verbundnetz; Verbundnetz; Verteilungsmaßstab; Vorteil; ...

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des von einer Gemeinde zu tragenden Anteils an den Kosten eines von einem Wasserverband betriebenen Verbundnetzes; Orientierung an dem Verhältnis der an die Endverbraucher im Abrechnungszeitraum abgegebenen Wasserverkaufsmengen; Einbeziehung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; WVG § 8; ; WVG § 23 Abs. 2; ; WVG § 28 Abs. 3; ; WVG § 28 Abs. 4; ; WVG § 30 Abs. 1; ; LWG NRW § 47 a Abs. 1 Satz 1; ; KAG NRW § 7 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Gemeindekosten für Verbundnetz eines Wasserverbandes - Einbeziehung der Wasserverkaufsmengen von Drittversorgern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 341
  • DVBl 2006, 380
  • DÖV 2006, 391
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1984 - 2 A 1440/83
    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Die dort zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Februar 1984 - 2 A 1440/83 - AgrarR 1985, 58 ff.) betrifft allerdings einen anderen Sachverhalt, nämlich die Heranziehung von Kleineinleitern zu einer Abgabe für eine Abwasseranlage, an die sie nicht angeschlossen waren.
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Die Einrichtung der Wasserversorgung zählt typischerweise zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 45, 63 ; 58, 45 ).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Bei der Zuordnung der örtlichen Wasserversorgung zu den Aufgaben der gemeindlichen Selbstverwaltung ist eine funktionsbezogene Betrachtung geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 140 S. 56 ff.).
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Die Einrichtung der Wasserversorgung zählt typischerweise zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 45, 63 ; 58, 45 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvL 14/79

    Wasserbeschaffungsverbände

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Die Einrichtung der Wasserversorgung zählt typischerweise zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinde (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 45, 63 ; 58, 45 ).
  • BVerwG, 25.08.1955 - IV C 18.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    Richtig ist in der Tat zwar, dass die "nur theoretische Möglichkeit", Einrichtungen des Verbandes zu nutzen, nicht ausreichen würde, um einen Vorteil der Gemeinde aus der Verbandstätigkeit anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1955 - BVerwG 4 C 18.54 - BVerwGE 3, 1 ).
  • BVerwG, 02.12.1964 - IV C 121.63
    Auszug aus BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
    In diesem Fall kann die Gemeinde auf eine Vorteilsziehung allerdings nicht nachträglich verzichten, indem sie - wie hier die Klägerin bezüglich der WBV Werpe-Wormbach und Harbecke und der Absicherung ihrer Wasserversorgung über den Anschluss an das Verbundnetz - lediglich erklärt, mit der Verbandstätigkeit insoweit nichts mehr zu tun zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1964 - BVerwG 4 C 121.63 - BVerwGE 20, 62 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 3 S 958/09

    Dereliktion eines Grundstücks im Wasserverbandsgebiet; Vorteil im Sinne von § 28

    Mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts muss nur ein genereller "Kausalzusammenhang zwischen der Verbandstätigkeit und einer Besserstellung der Verbandsmitglieder" bestehen, lediglich eine Heranziehung zu Beiträgen für Leistungen, die "nicht nur Mitglieder, sondern auch Dritte betreffen", scheidet aus (BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 1.05 -, NVwZ 2006, 341 ff.).

    Denn zum Einen korrespondiert § 81 Satz 2 WVVO systematisch nicht mit § 28 Abs. 4 WVG, sondern mit § 30 Abs. 1 WVG und zum Anderen findet sich die Formulierung des § 81 Satz 2 WVVO (Möglichkeit der Vorteilserlangung reicht aus) nahezu identisch und "vor die Klammer gezogen" auch im geltenden Recht, nämlich in § 8 Abs. 2 WVG, wieder (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 01.12.2005, a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 28.06.2007 - 3 E 1089/05
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass nicht schon ein bloß gedachter technischer sondern erst ein unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Abwägung zwischen den Belangen des einzelnen Verbandsmitglieds und denen der Allgemeinheit erkennbarer Vorteil gemeint ist (BVerwG NVwZ 2006, 341 und BVerwGE 3, 1; Rapsch, a. a. O. Rn. 82 ff).

    Insbesondere gehört es zu den Vorteilen einer Gemeinde, wenn der Wasserverband die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser übernimmt, da die Wasserversorgung zu den typischen öffentlichen Aufgaben einer Gemeinde gehört (BVerwG, NVwZ 2006, 341).

  • BVerwG, 06.01.2005 - 10 B 22.04

    Voraussetzungen eines die Beitragspflicht eines Verbandmitglieds rechtfertigenden

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 1.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Aachen, 22.06.2018 - 7 K 78/15

    Wasserverbandsbeitrag wegen Vorteils durch Talsperre zu Recht erhoben

    vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 1.05 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 24.06.2014 - 15 A 1919/09 -, juris Rn. 29; Urteil vom 15.01.2014 - 15 A 838/10 -, juris Rn. 52 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 1.05 -, juris Rn. 19 m.N.; VG Aachen, Urteil vom 25.11.2005 - 7 K 764/03 -, juris Rn. 45 f.

  • VG Darmstadt, 28.06.2007 - 3 E 1085/05
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass nicht schon ein bloß gedachter technischer, sondern erst ein unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Abwägung zwischen den Belangen des einzelnen Verbandsmitglieds und denen der Allgemeinheit erkennbarer Vorteil gemeint ist (BVerwG NVwZ 2006, 341 und BVerwGE 3, 1; Rapsch, a. a. O. Rn. 82 ff).

    Insbesondere gehört es zu den Vorteilen einer Gemeinde, wenn der Wasserverband die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser übernimmt, da die Wasserversorgung zu den typischen öffentlichen Aufgaben einer Gemeinde gehörten (BVerwG, NVwZ 2006, 341).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2014 - 15 A 1919/09

    Heranziehung eines Unternehmen der Wasserkraftnutzung zu einem

    Dementsprechend kann nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats und nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Januar 2014 - 15 A 838/10 -, juris Rn. 52 f.; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 1/05 -, NVwZ 2006, 341, ein beitragsrechtlich relevanter Vorteil bereits in der bloßen "Vorhalteleistung" zu erblicken sein, die der Wasserverband durch die Bereitstellung seiner Anlagen erbringt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21

    Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag;

    § 28 Abs. 4 WVG verlangt einen Kausalzusammenhang zwischen der Verbandstätigkeit und einer Besserstellung der Verbandsmitglieder, so dass eine Heranziehung zu Beiträgen für Leistungen, die nicht auch die Mitglieder, sondern nur Dritte betreffen, ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 1.05 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 15 A 838/10

    Rechtmäßigkeit einer sog. nachwirkenden Veranlagung zu Beiträgen eines

    Dementsprechend kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 1. Dezember 2005 - 10 C 1/05 -, NVwZ 2006, 341, ein beitragsrechtlich relevanter Vorteil bereits in der bloßen "Vorhalteleistung" zu erblicken sein, die der Wasserverband durch die Bereitstellung seiner Anlagen erbringt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2005 - 10 C 1.05   

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