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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - 10 D 33/07.NE   

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https://dejure.org/2009,19090
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - 10 D 33/07.NE (https://dejure.org/2009,19090)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2009 - 10 D 33/07.NE (https://dejure.org/2009,19090)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 10 D 33/07.NE (https://dejure.org/2009,19090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an die städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an eine Abwägung nach§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Da die Abwägung hier von einer umfassenden Bestandsaufnahme ausgegangen ist und die individuellen Grundstücksverhältnisse berücksichtigt hat, läge ein durchschlagender Abwägungsfehler allerdings auch dann vor, wenn die baulichen Anlagen des Antragstellers entgegen der Annahme der Antragsgegnerin genehmigt oder jedenfalls materiell legal waren (vgl. zur Bedeutung von Bestandsaufnahmen z.B. OVG Münster, Urt. v. 28.5.2009 - 10 D 33/07.NE -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 10 A 332/08

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Ausschluss von Einzelhandel für Lebensmittel

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6.7.2009 - 10 A 933/09 - Urteil vom 28.5.2009 - 10 D 33/07 - juris.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Da die Abwägung hier von einer umfassenden Bestandsaufnahme ausgegangen ist und die individuellen Grundstücksverhältnisse berücksichtigt hat, läge ein durchschlagender Abwägungsfehler allerdings auch dann vor, wenn die baulichen Anlagen des Antragstellers entgegen der Annahme der Antragsgegnerin genehmigt oder jedenfalls materiell legal waren (vgl. zur Bedeutung von Bestandsaufnahmen z.B. OVG Münster, Urt. v. 28.5.2009 - 10 D 33/07.NE -, juris).
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